Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie der Stadt Troisdorf für den Lieferzeitraum 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 22109 e VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Marktorientierte Beschaffung elektrischer Energie der Stadt Troisdorf für den Lieferzeitraum 2023
Zur Abdeckung des Bedarfs an elektrischer Energie für SLP- und RLM-Abnahmestellen benötigt die Stadt Troisdorf für den Zeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 einen neuen Stromliefervertrag. Das vorliegende Verfahren dient der Bestimmung dieses Auftragnehmers.
Stadt Troisdorf Kölner Straße 176 53840 Troisdorf
Das Los umfasst insgesamt 355 Lieferstellen mit ca. 6,2 GWh Strom pro Jahr, aufgeteilt in 333 nicht leistungsgemessene Lieferstellen und 22 leistungsgemessene Lieferstellen. Die Anschriften der einzelnen Lieferstellen, Anschluss- und Verbrauchsdaten können der "Lieferstellenübersicht" un den Lastgangdaten (für die RLM-Lieferstellen) entnommen werden, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt.
Das Los wird in 2 Preisgruppen aufgeteilt:
Preisgruppe 1: RLM 22 Lieferstellen mit ca. 4 GWh
Preisgruppe 2: SLP 333 Lieferstellen mit ca. 2,2 GWh
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB Eigenerklärung (gem. § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs StGB (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a StGB (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b StGB (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c StGB (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der
Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 StGB zu begehen,
- § 261 StGB (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 StGB (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 StGB (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
- § 108e StGB (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
- den §§ 333 und 334 StGB (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a StGB(Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer
Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232 und 233 StGB (Menschenhandel) oder § 233a StGB (Förderung des Menschenhandels).
B) Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner
Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
C) Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB Eigenerklärung (gemäß § 124 GWB), dass:
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, bei der Ausführung öffentlicher Aufträge gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
- das Unternehmen nicht zahlungsunfähig ist/sind, über das Vermögen des Unternehmens kein
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, und sich das Unternehmen nicht im Verfahrender Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
- weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, im Rahmender beruflichen Tätigkeit eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird, - weder das Unternehmen noch eine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, eine Vereinbarung mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
- das Unternehmen nicht eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat.
D) Erklärung zu den Ausschlussgründen Die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für den Bieter, jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und jeden Unterauftragnehmer gesondert als Bestandteil des
Angebots ausgefüllt einzureichen.
Der Anbieter/Unterauftragnehmer verfügt über eine gesunde wirtschaftliche und finanzielle Situation, um einen Auftrag in der vorliegenden Größe erfolgreich und dauerhaft ausführen zu können. Der Auftraggeber fordert daher aktuelle Bonitätsauskünfte. Das Ausstellungsdatum der Dokumente darf nicht älter als 3 Monate sein (ab Eingang des Angebotes). Die Bonitätsauskunft dient zur Abfrage der Eignungsvoraussetzung (wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit), die der Auftraggeber an den künftigen Auftragnehmer stellt.
Berufs-/Betriebshaftpflicht: Zur Sicherstellung der genannten Verpflichtung willigt der Bieter bei Angebotsabgabe ein, dass er bei Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließt bzw. die vorhandene Versicherung anpassen wird. Nachweise sind auf Verlangen des Auftraggebers durch den Auftragnehmer vorzulegen.
Mindeststandards zur Bonität sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Berufs-/Betriebshaftpflicht: Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen
Dem Auftraggeber sind 2 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Lieferleistungen, der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, mittels Eigenerklärung, gerechnet ab dem Jahr der Auftragsbekanntmachung, vorzulegen.
- Bezeichnung der Leistung: Es muss sich um die Belieferung von elektrischer Energie handeln.
- Anzahl der Abnahmestellen: Es müssen mindestens 200 Abnahmestellen (Strom) in Belieferung sein.Oder: Das Verbrauchsvolumen muss mindestens 3 GWh (Strom) betragen.
Mindeststandards sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 2. Etage, Raum 229e
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen, erhalten aber unmittelbar nach dem Submissionstermin die im Termin angefertigte Niederschrift zur Kenntnis.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Rechnungsversand des Auftragnehmers hat digital zu verfolgen. Hierzu ist dem Auftraggeber die Rechnung im pdf-Format per E-Mail zu übermitteln.
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8D4WD
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland