Museum "Alte Post", Fensterarbeiten Vorderhaus Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/S 121-317483
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
Museum "Alte Post", Fensterarbeiten Vorderhaus
Museum "Alte Post", Fensterarbeiten Vorderhaus
Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um eine Teilsanierung des Museums „Alte Post“ in Mülheim an der Ruhr. Die Ausführung der Fenster Vorderhaus für o. g. Maßnahmen sind Bestandteil dieser Ausschreibung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Museum Alte Post, Fenster Vorderhaus
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40474
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
NT01 = 2.642,74 €
NT02 = 4.407,76 €
NT03 = 2.478,44 €
NT04 = 3.935,55 €
_______________
NT01-04 Brutto = 13.464,49 €
=> Netto = 11.314,70 €
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
NT01 = 2.642,74 € (Mehrpreis Vorsatzprofile)
NT02 = 4.407,76 € (RWA Treppenhaus "A" und "B")
NT03 = 2.478,44 € (Anpassungen und zusätzliche Arbeiten/Ausstattungen)
NT04 = 3.935,55 € (Dichtungen und Blendrahmen Tür)
_______________
NT01-04 Brutto = 13.464,49 €
=> Netto = 11.314,70 €
Die Schreinerei Peters kennt den Umfang der Arbeiten und die örtlichen Gegebenheiten. Aus wirtschaftlicher Sicht ist ein Wechsel des Auftragnehmers nicht zu vertreten, da der AN bereits an der Baustelle tätig ist und die nachträglichen Leistungen nur mit einer neuen Baustelleneinrichtung etc. umzusetzen wären.Auch aus technischer Sicht wäre es aus Gewährleistungsgründen nicht sinnvoll, einen anderen Auftragnehmer mit den Leistungen zu beauftragen.