MEDIUS KLINIKEN - VERGABE Clinical Data Repository (CDR) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/1284
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.medius-kliniken.de
Abschnitt II: Gegenstand
MEDIUS KLINIKEN - VERGABE Clinical Data Repository (CDR)
Die medius KLINIKEN gGmbH ist ein Klinikverbund mit rund 3.000 Beschäftigten an drei Standorten in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit. In unseren Häusern behandeln wir jährlich mehr als 46.000 Patienten stationär und über 125.000 Patienten ambulant. Gemeinsam verfügen wir über 1.050 Betten. Mit unseren 23 medizinischen Fachkliniken und 21 zertifizierten Zentren bieten wir ein umfassendes Leistungsspektrum.
Gegenstand des Vergabeverfahrens ist die Beschaffung der Clinical Data Repository (CDR)
Die medius KLINIKEN gGmbH umfasst die Klinikstandorte in Kirchheim, Nürtingen und Ostfildern-Ruit und ist eine gemeinnützige Gesellschaft des Landkreises Esslingen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Beschaffung des Clinical Data Repository (CDR).
Die Medius-Kliniken beabsichtigen die Einführung eines Clinical Data Repository (CDR). Dieses speichert strukturierte und semantisch annotierte medizinische Daten wie Diagnosen, Befunde, Medikationen, Labor- und Vitalwerte, CAVE-Daten von unterschiedlichen Systemen und stellt diese auch für nachgelagerte Prozesse und Systeme zur Verfügung. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es zwingend erforderlich, dass ein CDR alle erforderlichen Kommunikationsstandards (HL7 v2, FHIR, xDT, etc.) und medizinische Ordnungssysteme (ICD, OPS, LOINC, SNOMEDCT, etc.) unterstützt.
Somit wird zum einen die notwendige und gesetzlich vorgegebene Interoperabilitätsfähigkeit geschaffen und zum anderen wird es den Medius-Kliniken ermöglichen, einen vollständigen und qualitätsgesicherten Patientendatensatz aufzubauen und diesen allen internen und externen Stakeholdern und Prozessen datenschutzkonform und sicher zur Verfügung zu stellen.
So wird nachhaltig gewährleistet, dass die gesetzlichen Anforderungen in Bezug auf Interoperabilität und Sicherheit realisiert und sowohl die künftige Komplexität als auch die Kosten im Bereich der Systemintegration und Transformation reduziert werden. Dies dient nicht nur der Steigerung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der internen Klinikprozesse, es werden auch die Services und Prozesse zum Patienten und den betroffenen externen Partnern eingebunden (Einweiser, Nachsorger, Rettungsdienst, etc.), was zu einer nahtlosen und qualitätssteigernden Integration der Medius-Kliniken in die regionalen Versorgungstrukturen führen wird.
Schlussendlich wird so eine Datenqualität und -vollständigkeit aufgebaut, die dann für die Implementierung der ebenfalls gesetzlich geforderten medizinischen Entscheidungsunterstützung im angestrebten Reifegrad benötigt wird.
Mit dem Projekt wird somit das Ziel realisiert, eine offene und auf Standards aufbauende serviceorientierte Architektur zu etablieren, die es den Medius-Kliniken ermöglicht, auch auf alle künftigen Einflussfaktoren (politisch, technisch, strategisch etc.) flexibel und bedarfsgerecht zu reagieren und somit eine Investitionssicherheit in den anstehenden Projekten und die damit verbundene Umsetzung institutioneller, interdisziplinärer und intersektoraler eHealth Anforderungen zu gewährleisten.
Die Kliniken beabsichtigen die Einführung eines Clinical Data Repository (CDR). Das neue System soll als zentrale Schnittstelle zwischen dem Primär- und den Sekundärsystemen der klinischen Applikationslandschaft den größtmöglichen zusammenhängenden Datensatz eines Patientenaufenthalts abbilden. Die Vergabe beinhaltet die Beschaffung des Systems sowie die zugehörigen Leistungen zur Konfiguration, Implementierung und Schulung. Inner-halb dessen können Beratungsleistungen zur Optimierung von Aufwand und Kosten sowie zu beschaffungsrelevanten Themen in Anspruch genommen werden, die in dem Betrag erfasst sind.
Anzubieten ist die Lösung als on-premise-Lösung.
1. Verlängerungsoption: 48 Monate
2. Verlängerungsoption: 24 Monate
Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1:
Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden.
Stufe 2:
Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachwei-sen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ord-nungsgemäß zu erbringen.
Stufe 3:
Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der eingereichten Mindestreferenzen nach Ziffer 4.2 des Verfahrensleitfadens beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet ein-gestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. In diesem Zusammenhang wird sowohl die Qualität (Integrationstiefe) als auch die Ak-tualität der Referenzen berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Die Eignung ist für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft gesondert nachzuweisen. Soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt wird, sind daher alle Eignungsnachweise von jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall ist der Vergabestelle nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens vorlegt wird. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach Ziffer III.1.1) bis III.1.3) hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt. Zudem sind für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 123, 124 GWB vorzulegen.
Vorstehende Ausführungen gelten für die Nachweise nach III.1.2) und III.1.3) entsprechend.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente:
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
(1) Eigenerklärung, dass die Ausschlussgründe des § 123 GWB nicht vorliegen,
(2) Eigenerklärung über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB,
(3) Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz (MiLoG),
(4) Eigenerklärung nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014
3. Vorzulegende Nachweise der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
(1) Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Berufs- oder Handelsregister.
(1) Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen;
(2) Eigenerklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und mindestens EUR 2 Mio. für Sachschäden und Vermögensschäden oder Eigenerklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe abgeschlossen wird
(1) Eigenerklärung über die Beschäftigtenanzahl und die Zahl seiner Führungskräfte und weiterer Mitarbeiter in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren.
(2) Eigenerklärung über drei realisierte (abgeschlossene) Referenzen im deutschsprachigen Raumnachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Clinical-Data-Repository im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank, sowie die erfolgreiche Anbindung von Systemen über HL7 FHIR, nachgewiesen wurden (frühestens seit 1.1.2017).
Eigenerklärung über mindestens drei realisierte (abgeschlossene) Referenzen im deutschsprachigen Raumnachzuweisen, mit denen die grundsätzlichen Fähigkeiten zum Aufbau eines Clinical-Data-Repository im Zusammenhang mit einer Patientendatenbank, sowie die erfolgreiche Anbindung von Systemen über HL7 FHIR, nachgewiesen wurden (frühestens seit 1.1.2017).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZ6Y3W
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.