Rahmenvertrag für Netzwerktechnik (Los 1) und interaktive Displays (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2022 EU Los 1 - 2
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Netzwerktechnik (Los 1) und interaktive Displays (Los 2)
Es soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung inkl. Nebenleistungen von Netzwerktechnik (Los 1) und die Lieferung inkl. Nebenleistungen von interaktiven Displays geschlossen werden.
Rahmenvertrag für Netzwerktechnik
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Die einzelnen Lieferorte sind der den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark plant den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von aktiven Netzwerk- und WLAN-Komponenten für die Verwendung an den Schulen des Landkreises.
Rahmenvertrag für interaktive Displays
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Die einzelnen Lieferorte sind der den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark plant den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von Interaktiven Displays für die Verwendung an den Schulen des Landkreises.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für Netzwerktechnik
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Postleitzahl: 13581
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Rahmenvertrag für interaktive Displays
Ort: Beeskow
NUTS-Code: DE40C Oder-Spree
Postleitzahl: 15848
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BR1ZH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]