Rahmenvertrag für Netzwerktechnik (Los 1) und interaktive Displays (Los 2) Referenznummer der Bekanntmachung: 02-2022 EU Los 1 - 2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Belzig
NUTS-Code: DE40E Potsdam-Mittelmark
Postleitzahl: 14806
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.potsdam-mittelmark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag für Netzwerktechnik (Los 1) und interaktive Displays (Los 2)
Es soll ein Rahmenvertrag über die Lieferung inkl. Nebenleistungen von Netzwerktechnik (Los 1) und die Lieferung inkl. Nebenleistungen von interaktiven Displays geschlossen werden.
Rahmenvertrag für Netzwerktechnik
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Die einzelnen Lieferorte sind der den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark plant den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von aktiven Netzwerk- und WLAN-Komponenten für die Verwendung an den Schulen des Landkreises.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, wenn der LKPM nicht sechs Monate vor Ablauf der initialen Laufzeit bzw. der ersten Verlängerungsperiode der Verlängerung schriftlich (§126 Abs. 1 BGB) widerspricht. Dem Auftragnehmer steht ein Widerspruchsrecht nicht zu.
Rahmenvertrag für interaktive Displays
Landkreis Potsdam-Mittelmark Niemöllerstraße 1 14806 Bad Belzig Die einzelnen Lieferorte sind der den Vergabeunterlagen des jeweiligen Loses zu entnehmen.
Der Landkreis Potsdam-Mittelmark plant den Abschluss eines Rahmenvertrages für die Beschaffung von Interaktiven Displays für die Verwendung an den Schulen des Landkreises.
Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, längstens jedoch bis zu einer Gesamtlaufzeit von vier Jahren, wenn der LKPM nicht sechs Monate vor Ablauf der initialen Laufzeit bzw. der ersten Verlängerungsperiode der Verlängerung schriftlich (§126 Abs. 1 BGB) widerspricht. Dem Auftragnehmer steht ein Widerspruchsrecht nicht zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 4.1 EU)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Erklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
- Erklärung über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft (im Angebotsschreiben 3.3 EU eingearbeitet)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
- mind. eine vergleichbare Referenzen mit Benennung des Auftragswertes der Rahmenvereinbarung, mit Benennung des Ansprechpartners und der Telefonnummer
- Die Erfüllung der Mindestanforderungen an die Hardware muss vom Bieter in Form einer schriftlichen Dokumentation (Datenblätter, Handbücher etc.) als Anlage zum Angebot nachgewiesen werden. Die Erfüllung muss eindeutig aus der Dokumentation hervorgehen, ggf. ist eine Erläuterung oder Ergänzung mit Querverweisen vom Bieter auf die herangezogene Dokumentation zu liefern, um eine Eindeutigkeit des Nachweises herbeizuführen (Los 2).
- Weicht das Angebot von den Mindestanforderungen ab, so ist aussagekräftiges Material zur Dokumentation der angebotenen Gerätetypen, der Ausstattungsdetails und der technischen Parameter beizufügen (Los 1 und Los 2)
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
- Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3 EU)
- Vereinbarung zwischen dem Bieter / Auftragnehmer / Nachunternehmer / Verleiher von Arbeitskräften und (ggf. weiteren) Nachunternehmer oder Verleiher zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4 EU)
Abschnitt IV: Verfahren
Landkreis Potsdam-Mittelmark, Papendorfer Weg 1, 14806 Bad Belzig
Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der elektronischen Vergabeplattform (http://www.vergabemarktplatz.brandenburg.de) bereitgestellt. Die Verfahrenskommunikation wird ebenfalls ausschließlich elektronisch über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes Brandenburg abgewickelt. Fragen sind ausschließlich hierüber an die Vergabestelle zu richten. Ggf. erforderliche Nachsendungen und Änderungen werden ebenfalls in diesem Portal in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist freiwillig. Beim Unterlassen der freiwilligen Registrierung trägt das Unternehmen das Risiko, einen Teilnahmeantrag, eine Interessenbestätigung oder ein Angebot auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt zu haben und daher im weiteren Verlauf vom Verfahren ausgeschlossen zu werden.
Bekanntmachungs-ID: CXP9Y4BRGSX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 134 (2) GWB findet Anwendung:
"15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich. Wird die Vorabinformation nach § 134 (2) GWB per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber."
§ 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise:
"(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem
Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 (2) bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]