Rahmenvertrag zur Lieferung von Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwelm
NUTS-Code: DEA56 Ennepe-Ruhr-Kreis
Postleitzahl: 58332
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]2007
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.enkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvertrag zur Lieferung von Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020
Rahmenvertrag zur Lieferung von Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020 in insgesamt 2 Losen:
- Los 1 Fahrgestell
- Los 2 Kofferaufbau/-ausbau
Fahrgestell für Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789: 2020
Der Auftragnehmer des Loses 1 liefert die Fahrgestelle direkt an den Auftragnehmer des Loses 2
Rahmenvertrags zur Beschaffung von 12-20 Fahrgestellen in den Jahren 2023 bis 2024, geeignet für den Aus-/Aufbau zum Rettungswagen Typ C nach DIN EN 1789 und DIN 13500 mit Wechselkofferbauten in geschweißter Aluminiumgerippebauweise.
Die Mindestabnahmemenge von 12 Fahrgestellen wird garantiert, die Höchstabnahmemenge liegt bei 20 Fahrgestellen.
Kofferaufbau-/ Ausbau
Abholung nach Endabnahme beim Aufbauer (Auftragnehmer Los 2)
Rahmenvertrag über den Ausbau der Fahrgestelle aus Los 1 mit Wechselkofferbauten in geschweißter Aluminiumgerippebauweise zum Ausbau als Rettungswagen (RTW) Typ C nach DIN EN 1789 und DIN 13500 in den Jahren 2023 bis 2024.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- (Los 2) Eigenerklärung über eine Betriebs- und Produktionshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 5,0 Mio EUR (im Bogen „D1 Erklärungen + erforderliche Unterlagen“ anzugeben)
- Eigenerklärung Ausschlussgründe gemäß Formular E1 521EU/EN des Bieters/ der Bietergemeinschaftsmitglieder bzw. bei Eignungsleihe
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) - Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß dem Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
- Eigenerklärung Beteiligung russischer Unternehmen (ggf. für die gesamte Bietergemeinschaft) gemäß Formular E6
- bei Bietergemeinschaft: Bietergemeinschaftserklärung mit Angabe von Vertretung und Haftung gemäß Formular E2 531 EU-EN
- bei Unterauftragsvergabe (nach § 36 VgV) / Eignungsleihe (nach § 47 VgV) - Angaben zur beabsichtigten Inanspruchnahme (E3 532 EU-EN) und Verpflichtungserklärung gemäß dem Formular E4 533 EU-EN. Der Bieter hat bei der Eignungsleihe mit dem Angebot, bei der Unterauftragsvergabe auf gesondertes Verlangen des Auftragsgebers vor Zuschlagserteilung mit der Verpflichtungserklärung nachzuweisen, dass Ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen.
- (Los 2) Referenz/en (als Eigenerklärung) über Kofferwechsel auf Fahrgestelle unterschiedlicher Hersteller aus den letzten 3 Jahren (Zeitraum 2019 – 2021) unter Angabe der jeweiligen Fahrgestelle sowie des Ansprechpartners/der Ansprechstelle des Kunden und Kontaktinformation (Formular E6 oder eigene Auflistung).
-(Los 2) Nachweis über die Qualifizierung des Einbaubetriebs der Funkanlagen für Digitalfunk, hier ist es ausreichend, wenn der Betrieb die Schulung der Mitarbeiter zu Einbau von Sepura und/ oder Motorola Funkanlagen nachweisen kann
Zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates (zuletzt geändert am 21.07.2022) sind keine Unternehmen mit Russlandbezug am Auftrag zu beteiligen (siehe Formular E6).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Münster
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§ 155 GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.