S21, PFA 1.3a, Station NBS - VE 31; Los 1: Ausbau Hochbau TGA, Los 2: Aufzüge, Los 3: Entrauchungsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI53466
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
S21, PFA 1.3a, Station NBS - VE 31; Los 1: Ausbau Hochbau TGA, Los 2: Aufzüge, Los 3: Entrauchungsanlage
S21, PFA 1.3a, Station NBS - VE 31; Los 1: Ausbau Hochbau TGA, Los 2: Aufzüge, Los 3: Entrauchungsanlage
S21, PFA 1.3a, Station NBS - VE 31; Los 1: Ausbau Hochbau TGA
Stuttgart
Lage im Netz:
Der neu geplante Bahnhof Stuttgart Flughafen Fernbahnhof, mit zwei oberirdischen Zugangsbauwerken, einem Entrauchungsbauwerk und zwei unterirdischen Bahnsteigröhren, entsteht im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 und dient der Anbindung von Messe und Flughafen. Der Flughafentunnel verbindet die neue Station mit der Neubaustrecke, die entlang der A8 verläuft.
Die Baumaßnahme wird in folgen Losen vergeben: Los 1: Hochbau, Ausbau, TGA; Los 2: Fördertechnik Station NBS; Los 3: Entrauchungsanlage
Leistungsinhalt:
Das Los 1 beinhaltet den Ausbau der Objektplanung sowie die oberirdische Tragwerksplanung der Zugangsgebäude und setzt unterirdisch auf einem bestehenden Rohbau auf (Leistungen bereits im Bau). Der Haltepunkt der Station Stuttgart Flughafen Fernbahnhof besteht aus den Bereichen des zentralen Empfangsgebäudes (Zentraler Zugang), dem Zugang Ost, dem Entrauchungsbauwerk Mitte sowie der unterirdischen, ca. 435m langen Bahnsteigebene in 27m Tiefe.
Während der Bahnhof von einer vorgehängten Aluminium-Zickzack Fassade optisch geprägt wird, erhalten die Eingangsbereiche, Bahnhofshalle und Bahnsteigebene durch die Faserbetonverkleidung ein einheitliches Erscheinungsbild.
Der geplante Bahnhof entspricht der Bahnhofskategorie 3.
Die beiden Bahnsteige des Bahnhofs liegen in zwei separat verlaufenden, bergmännisch erstellten Tunnelröhren und sind mit fünf Querschlägen als Verbindungstunnel miteinander verbunden. Über zwei vertikale Schachtbauwerke ist der Bahnsteigbereich mit dem oberirdischen Empfangsgebäude (Zentraler Zugang) und dem Zugang Ost verbunden. Die barrierefreie Erschließung des Haltepunktes erfolgt über die geplante Aufzugsanlage im kreisrunden Schacht des Zentralen Zugangs sowie über die Aufzugsgruppe im Zugang Ost (Los 2).
Der Hauptzugang zu den Bahnsteigen befindet sich im Bauwerk „Zentraler Zugang“. Das oberirdische Empfangsgebäude ist freistehend, zweigeschossig und weißt eine runde Geometrie auf. Die Bahnhofshalle wird stützenfrei mit einer tragenden Stahlkonstruktion überspannt. Im Erdgeschoss befinden sich Vermarktungsflächen, sowie Büroräume der DB AG und der Bundespolizei, weiterhin sind Technikräume, sowie Sanitärbereiche für Personal vorgesehen. Diese Funktionsflächen gruppieren sich im äußeren Ring des Bauwerks. Die Büro- und Vermarktungsflächen schließen nördlich und südlich mit einer Pfosten-Riegelfassade zur Bahnhofshalle an. Notwendige Schächte für Technikinstallationen, Entrauchungsschächte, sowie Flucht- und Techniktreppenhäuser befinden sich in den östlichen und westlichen Bereichen. Eine Lichtkuppel mit einem Durchmesser von ca. 20 m dient zur natürlichen Beleuchtung des zentralen, zylindrischen Schachtes und wird mit einem Folienkissendach überspannt. Der Schacht ist über die gesamte 27m Höhe mit vertikal angereihten Lamellen als Absturzsicherung ausgestattet. Er bildet mit der gläsernen Aufzugsanlage das Herz des Gebäudes und führt die Reisenden mit acht Aufzügen zu den unterirdischen Bahnsteigen. Die Gebäudetechnik ist im Obergeschoss, in den unterirdischen Technikgeschossen, sowie auf der Bahnsteigebene im Bereich des Zentralen Zugangs untergebracht.
Das Bauwerk „Zugang Ost“ dient zum einen als Zugang für Fahrgäste aus den umliegenden Bürogebäuden und Parkhäusern, und schafft zum anderen einen zweiten Fluchtweg von der Bahnsteigebene ins Freie. Der zweigeschossige, elliptische Baukörper beinhaltet im Erdgeschoss die Erschließung zur Bahnsteigebene und im Obergeschoss die Technikräume.
Das Entrauchungsbauwerk Mitte dient als reines Technikgebäude und ist für den öffentlichen Reiseverkehr nicht zugänglich. Es besteht aus einem eingeschossigen, oberirdischen Zugangsbereich und weißt ebenfalls eine runde Geometrie auf. Der Rohbau dieser Anlage befindet sich unterirdisch, als auch oberirdisch, anders als bei den beiden Zugangsanlagen, bereits im Bau.
Bedarfsposition:
Interimslösung „Teilinbetriebnahme der Station NBS- ohne Zugang Ost und ohne östlichen Bahnsteig“
Die Bedarfsposition beinhaltet alle zusätzlichen Leistungen zum Los 1 Ausbau Hochbau des Hauptangebots sowie die nachfolgend beschriebenen Leistungen, die infolge der zweistufigen Inbetriebnahme notwendig werden.
Die Baubereiche 1, 2 und 3 und die zugehörigen Rahmentermine können der Anlage A3.01.02 entnommen werden. In dieser Anlage sind beide Szenarien, Gesamtinbetriebnahme sowie die Teil-Inbetriebnahme in zwei Stufen, dargestellt.
Los 1 Ausbau Hochbau TGA:
Die Ausführung und die Inbetriebsetzung der Station Flughafen Fernbahnhof soll in zwei Stufen geschehen.
Stufe 1: In der ersten Stufe (Teil-IBN in 11/2025) sollen ausschließlich die Baubereiche 1 und 2 in Betrieb genommen werden.
Mit Teilinbetriebnahme der Station ist die vollständige Funktionsfähigkeit der Baubereiche 1 und 2 sicherzustellen, während sich der Baubereich 3 zu diesem Zeitpunkt noch in der Rohbauphase befindet.
Alle notwendigen Planungs- und Bauleistungen sowie Abnahmen und Dokumente für die Interimsmaßnahme „Teilinbetriebnahme“ der Station NBS sind berücksichtigt und Ende Mai 2025 abgeschlossen.
Stufe 2: In der zweiten Stufe (Gesamtinbetriebnahme 11/20226) erfolgt mit Fertigstellung des Baubereiches 3, inklusive aller Nachinstallationen, auf der Basis der bereits in Betrieb befindlichen Baubereiche 1 und 2 (erforderlichen Bauzeitfenster sind mit dem Bahnbetrieb abzustimmen), die Gesamtinbetriebnahme der Station NBS.
Alle notwendigen Planungs- und Bauleistungen sowie Abnahmen und Dokumente für die Gesamtinbetriebnahme der Station NBS sind berücksichtigt und Ende März 2026 abgeschlossen.
Die Nachinstallationen in den Baubereichen 1 und 2 in der Stufe zwei sind bei laufendem Bahnbetrieb des 1. Abschnitts durchzuführen. Der hierfür notwendige zusätzliche Aufwand ist zu berücksichtigen und die dazu erforderlichen Zeitfenster sind mit dem Bahnbetrieb abzustimmen.
Folgende zusätzliche bauliche Maßnahmen im Baubereich 1 und 2, inklusive aller Abnahmen und Dokumente, sind, neben noch notwendigen weiteren Leistungen aus Ihrer Planung, zu berücksichtigen:
(Aufzählung ist somit nicht abschließend)
• Einbau, Vorhaltung, und Rückbau bei laufendem Bahn- und Baubetrieb von einer nichttragenden Schottwand als Brandwand (mind. F90) inkl. Brandschutztüren (mind. F90) am Bahnsteigende östlich des Verbindungsbauwerkes 4 (VB4), Nord- und Südröhre mit Brandschutztüren: 2x im Entrauchungskanal bmin.=1,26m, 2x auf Bahnsteigebene bmin.=1,51m, 2x auf Gleisebene bmin.=2,51m
• Einbau, Vorhaltung, und Rückbau bei laufendem Bahn- und Baubetrieb von einer Brandschutzschottung des großen und kleinen Medienkanals am Bahnsteigende, östlich der Schottwand• Einbau, Vorhaltung, und Rückbau bei laufendem Bahn- und Baubetrieb von einer Brandabschottung des Entrauchungskanals, Nord- und Südröhre. Die erforderlichen Brandschutztüren sind oben bereits beschrieben
• Die Bahnsteige Nord- und Südröhre, einschl. VB4 sind inklusive aller Ausstattungen zu 100%
fertiggestellt.
• Zur Inbetriebnahme der Stufe eins als auch in der Übergangsphase zur Stufe zwei muss
insbesondere im VB4 die gesamte Bahnsteigbreite als Flucht- und Rettungsweg
uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
• Für den Rückbau und Anpassungen der Interimsmaßnahmen sowie für alle Abnahmen in
Vorbereitung einer Gesamtinbetriebnahme stehen im Wechsel je Röhre eine Woche
Vollsperrung zur Verfügung.
Die Medienkanäle Nord- und Südröhre sind bis östlich der Schottwand am VB4 fertiggestellt.
• Östlich der Schottwand bestehen keine Lagerflächen.
• Östlich der Schottwand stehen 5 m Arbeitsraum für die Erstellung der Schottwand sowie für
Interimsinstallationen (Pumpen, Hebeanlagen etc.) zur Verfügung. Der Bereich ist mit einem
geschlossenen Zaun zum Baubereich 3 abzusichern.
• Interimslösung Tunnelentwässerung (auch für den Havariefall)
• Interimslösung Löschwasserversorgung Station, da unterirdischer Löschwasserspeicher noch nicht zur Verfügung steht
• Erhöhter Aufwand der Baustellenversorgung ist bei dieser Alternative zu berücksichtigen. Eine Andienung der Baustelle über den Tunnel, in der ersten Bauphase über ZO sowie in der zweiten Bauphase über ZZ und EBM ist nicht möglich.
• Vorhalten von Räumlichkeiten für Teil-IBN zur Sicherstellung der Versorgung für die Interimslösung (z.B. Schaltschränke, Bahnfunk, etc.)
• Für den Rückbau und Anpassungen der Interimsmaßnahmen sowie für alle Abnahmen in Vorbereitung einer Gesamtinbetriebnahme stehen im Wechsel je Röhre zwei Wochen Vollsperrung zur Verfügung.
• Die Koordination der Lose 2 und 3 erfolgt durch das Los 1.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
S21, PFA 1.3a, Station NBS - VE 31; Los 2: Aufzüge
Stuttgart
Lage im Netz:
Der neu geplante Bahnhof Stuttgart Flughafen Fernbahnhof, mit zwei oberirdischen Zugangsbauwerken, einem Entrauchungsbauwerk und zwei unterirdischen Bahnsteigröhren, entsteht im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 und dient der Anbindung von Messe und Flughafen. Der Flughafentunnel verbindet die neue Station mit der Neubaustrecke, die entlang der A8 verläuft.
Die Baumaßnahme wird in folgen Losen vergeben: Los 1: Hochbau, Ausbau, TGA; Los 2: Fördertechnik Station NBS; Los 3: Entrauchungsanlage
Leistungsinhalt:
Im Bereich des Teilabschnitt 1.3a (Neubaustrecke Station NBS Flughafenanbindung Stuttgart) erhalten die Bahnsteigbereiche gemäß Ausführungsplanung 10 Personenaufzüge und 4 Feuerwehraufzüge.
Es ist ein Mittelbahnsteig mit zwei Gleisen in 27 m Tiefe und zwei Zugangsschächten (zentraler Zugang West, Zugang Ost) mit Festtreppen und Aufzügen vorgesehen.
Das westliche Zugangsgebäude (zentraler Zugang) befindet sich zwischen dem Messe-Kongresszentrum und dem Hotel Wyndham. Das östliche Zugangsgebäude ist östlich des Parkhauses P6 angeordnet. Beide Zugangsbauwerke verbinden die Erdgeschossebene mit der Bahnsteigebene in ca. 27 m Tiefe.
Das zentrale Zugangsbauwerk besitzt ein Treppenhaus mit zwei Festtreppen, eine zentrale Aufzuganlage mit acht Fahrkörben sowie zwei weitere, seitlich angeordnete Feuerwehraufzüge, die ebenfalls den Fahrgästen im Regelbetrieb zur Verfügung stehen. Sämtliche Aufzüge verbinden ebenfalls ausschließlich die Bahnsteigebene mit der Empfangsebene.
Im Zugang Ost sind ein Treppenhaus mit zwei Treppen und eine Aufzuganlage mit zwei Personenaufzügen und zwei Feuerwehraufzügen. Auch hier stehen die Feuerwehraufzüge im regulären Betrieb allen Fahrgästen zur Verfügung. Die Treppen und die Aufzüge des Zugangs Ost verbinden ebenfalls ausschließlich die Bahnsteigebene mit der Empfangsebene.
Die Aufzuganlagen in beiden Zugangsanlagen besitzen folgende identische technische Kennwerte:
- Tragfähigkeit 3.000 kg
- Fahrgeschwindigkeit 2,5 m/s
- Beschleunigung 1,0 m/s²
- max. Förderhöhe 27 m
- Türbreite 1,80 m (Korbtiefe 1,60 m)
Bedarfsposition:
Interimslösung „Teilinbetriebnahme der Station NBS- ohne Zugang Ost und ohne östlichen Bahnsteig“
Die Bedarfsposition beinhaltet alle zusätzlichen Leistungen Los 2 Fördertechnik des Grundangebots sowie die nachfolgend beschriebenen Leistungen, die infolge der zweistufigen Inbetriebnahme notwendig werden.
Los 2 Fördertechnik:
Die Ausführung und die Inbetriebsetzung der Station Flughafen Fernbahnhof soll in zwei Stufen geschehen.
Die Fördertechnik soll in zwei Stufen geliefert, montiert und in Betrieb genommen werden.
Stufe 1: Die erste Stufe beinhaltet die Anlagen des Baubereichs 2. Dabei handelt es sich um 8 Personenaufzüge, welche in Stahlgerüsten installiert werden und zwei Feuerwehraufzüge welche in Betonschächten im Technikgebäude Ost des Zentralen Zugangs.
Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und Integration in die GLT der Fördertechnik Stufe eins (Baubereich 2) sind Ende Mai/2025 abgeschlossen.
Stufe 2: Die zweite Stufe beinhaltet die Anlagen des Baubereichs 3. Dabei handelt es sich um vier Aufzüge in Betonschächten, welche im regulären Betrieb als Personenaufzüge genutzt werden. Zwei der Aufzüge dienen zusätzlich als Feuerwehraufzüge.
Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme durch eine Zugelassene Überwachungsstellen (ZÜS) und Integration in die GLT der Fördertechnik Stufe 2 (Baubereich 3) sind Ende März/2026 abgeschlossen.
Die Nachinstallationen in den Baubereichen 1 und 2 in der Stufe zwei sind bei laufendem Bahnbetrieb des 1. Ab-schnitts durchzuführen. Der hierfür notwendige zusätzliche Aufwand ist zu berücksichtigen und die dazu erforderlichen Zeitfenster sind mit dem Bahnbetrieb abzustimmen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
21, PFA 1.3a, Station NBS - VE 31; Los 3: Entrauchungsanlage
Stuttgart
Lage im Netz:
Der neu geplante Bahnhof Stuttgart Flughafen Fernbahnhof, mit zwei oberirdischen Zugangsbauwerken, einem Entrauchungsbauwerk und zwei unterirdischen Bahnsteigröhren, entsteht im Rahmen des Projektes Stuttgart 21 und dient der Anbindung von Messe und Flughafen. Der Flughafentunnel verbindet die neue Station mit der Neubaustrecke, die entlang der A8 verläuft.
Die Baumaßnahme wird in folgen Losen vergeben: Los 1: Hochbau, Ausbau, TGA; Los 2: Fördertechnik Station NBS; Los 3: Entrauchungsanlage
Leistungsinhalt:
Die Station NBS Flughafenanbindung Stuttgart erhält im Bahnsteigbereich gemäß Ausführungsplanung eine maschinelle Entrauchungsanlage. Diese ist als Halbquerlüftung mit brandortnaher Rauchabsaugung geplant, um die Verrauchung der Bahnsteige zu verhindern.
Die Entrauchungsleistung bzw. der Absaugvolumenstrom beträgt insgesamt 339 m³/s im aktivierten Entrauchungsabschnitt. Als maßgebliches Brandereignis gilt der Brand eines Personenzuges an einem Bahnsteig. In Längsrichtung der Station wird oberhalb jedes Bahnsteigs ein Entrauchungskanal mit steuerbaren Kanalklappen angeordnet. Die Längsrichtung der Station jedes Bahnsteigs beträgt ca. 450 m. Über die steuerbaren, 32 Kanalklappen pro Bahnsteig wird jeweils aus dem Bahnsteigbereich Rauch / Luft abgesaugt, für den ein Brand detektiert wird. Hierfür werden jeweils 12 Kanalklappen brandortnah geöffnet, während die restlichen Kanalklappen entlang des Bahnsteigs bzw. alle Kanalklappen des Nichtereignisbahnsteigs geschlossen bleiben. Bei einem Brand im Bahnsteigbereich wird der Rauch aus dem betroffenen Entrauchungskanal abgesaugt. Für die Rauchabfuhr bzw. die Rauchgasventilatoren stehen drei Schachtbauwerke zur Verfügung:
- Zentraler Zugang (Hauptzugang; West)
- Entrauchungsbauwerk Mitte (Lüftungsbauwerk Mitte)
- Zugang Ost
Die in Längsrichtung der Bahnsteige angeordneten Entrauchungskanäle weisen eine Querschnittsfläche von ca. 9.5 m² auf, sind als Viertelkreis ausgebildet und oberhalb des Bahnsteigs angeordnet. In den Schachtbauwerken sind insgesamt 12 Rauchgasventilatoren (jeweils 4 pro Schachtbauwerk) mit jeweils einem Absaugvolumenstrom von ca. 43 m³/s angeordnet. Die unidirektionalen, vertikal ausgerichteten Rauchgasventilatoren fördern den Rauch über Dachöffnungen der Schachtbauwerke in die freie Umgebung.
Bedarfsposition:
Interimslösung „Teilinbetriebnahme der Station NBS- ohne Zugang Ost und ohne östlichen Bahnsteig“
Die Bedarfsposition beinhaltet alle zusätzlichen Leistungen Los 3 Fördertechnik des Hauptangebots sowie die nachfolgend beschriebenen Leistungen, die infolge der zweistufigen Inbetriebnahme not-wendig werden.
Los 3 Entrauchungsanlage:
Grundsätzlich soll die Entrauchung in zwei Stufen geliefert, montiert und in Betrieb genommen wer-den.
Stufe 1: Die erste Stufe beinhaltet die Anlagen des Baubereichs 2. Dabei handelt es sich um die Entrauchungsventilatoren acht Ventilatoren im Zentralen Zugang und im Entrauchungsbauwerk Mitte. Darüber hinaus sind im Baubereich zwei 22 Entrauchungsklappen in der Nordröhre, sowie 21 Entrauchungsklappen in der Südröhre zu installieren. Die Betriebsszenarien sind entsprechend den installierten Klappen anzupassen.
Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung und Integration in die GLT der Fördertechnik Stufe eins (Baubereich 2) sind Ende Mai/2025 abgeschlossen.
Stufe 2: Die zweite Stufe beinhaltet die Anlagen des Baubereichs 3. Dabei handelt es sich um die vier Entrauchungsventilatoren im Zugang Ost. Darüber hinaus sind in der Nordröhre 10 Entrauchungsklappen und in der Südröhre 11 Entrauchungsklappen zu installieren.
Lieferung, Montage, Inbetriebsetzung, Wirk-Prinzip-Prüfung, Abnahme und Integration in die GLT der Entrauchungsanlage Stufe zwei (Baubereich 3) und erneute Wirk-Prinzip-Prüfung, Abnahme
und Integration in die GLT für die gesamte Entrauchungsanlage im Endzustand sind Ende März/2026 abgeschlossen.
Der für die Nachinstallation notwendige zusätzliche Aufwand ist zu berücksichtigen und die dazu erforderlichen Zeitfenster sind mit dem Bahnbetrieb abzustimmen.
Teil des EU-Projektes Nr. 17 im Programm der "Transeuropäischen Netze" (TEN) "Paris-Straßburg-Stuttgart-Wien-Bratislava", hier: Abschnitt Stuttgart-Wendlingen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
▪ Anhang (1): Erklärung über seine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft. Bieter ohne Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben eine entsprechende Erklärung über die Mitgliedschaft bei dem für sie zuständigen Versicherungsträger abzugeben.
▪ Anhang (2): Erklärung über die Eintragung in die Handwerksrolle, das Berufsregister oder das Register der Industrie- und Handelskammer seines Sitzes oder Wohnsitzes.
▪ Anhang (3): Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
▪ Anhang (4): Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
▪ Anhang (5): Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
▪ Anhang (6): Nachweis über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagementsystems nach DIN EN ISO9001:2000 oder vergleichbar
▪ Anhang (7): Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Eignungskriterien für Los 1 – Ausbau, Hochbau und TGA:
▪ Anhang (8): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- 8.1.: fest eingestellte Bauleiter – mit Angabe der Erfahrung im Hochbau, Ausbau und TGA bei vergleichbaren Großprojekten,
- 8.2.: fest eingestellte Fachbauleiter – mit Angabe der Erfahrung im Fassadenbau, Natursteinböden, Stahlbau, HKLS, E-Technik, BMA, GA, SAA bei vergleichbaren Großprojekten, bzw. Projekten mit vergleichbarem Umfang der Fachgewerke
- 8.3.: fest eingestellte Poliere – mit Angabe der Erfahrung in den zuvor genannten Gewerken bei vergleichbaren Großprojekten,
- 8.4.: 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Natursteinbodenbeläge
- 8.5.: 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Faserbeton- bzw. Faserzementfassaden
- 8.6.: 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Elektrotechnik
- 8.7.: 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Brandmeldeanalage
- 8.8.: 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Gebäudeautomation
- 8.9.: Zertifizierung bei VDS als Fachfirma für SAA/BMA nach DIN 1467
▪ Anhang (9): Bauleiter, Fachbauleiter sowie Poliere mit Sprachkenntnissen Deutsch mind. Fließend in Wort und Schrift
▪ Anhang (10): Erklärung/ Nachweise über ausgeführte Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Hochbau, Ausbau und TGA. Angaben in Tabellenform mit Angabe Projekt, Auftraggeber, Auftragssumme, sowie Leistungszeitraum und Leistungsumfang,
- 10.1.: mindestens zwei Infrastrukturprojekte mit einer Vergabesumme von je über 50 Mio. EUR netto
- 10.2.: oder mindestens drei vergleichbare Hochbauprojekte mit einer Vergabesumme von je über 50 Mio. EUR netto
Eignungskriterien für Los 2 – Aufzüge:
▪ Anhang (11): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- 11.1.: fest eingestellte Fachbauleiter – mit Angabe der Erfahrung im Bereich Fördertechnik-Aufzüge bei vergleichbaren Projekten mit vergleichbarem Umfang der Fachgewerke
- 11.2.: fest eingestellte Poliere – mit Angabe der Erfahrung in den zuvor genannten Gewerken
bei vergleichbaren Projekten
- 11.3.: Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Fördertechnik (Aufzüge, keine Fahrtreppen)
▪ Anhang (12): Bauleiter, Fachbauleiter sowie Poliere mit Sprachkenntnissen Deutsch mind. Fließend in Wort und Schrift
▪ Anhang (13): Erklärung/ Nachweise über ausgeführte Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Fördertechnik/ Aufzüge. Angaben in Tabellenform mit Angabe Projekt, Auftraggeber, Auftragssumme, sowie Leistungszeitraum und Leistungsumfang,
- 13.1.: mindestens drei Vergleichsprojekte mit einer Vergabesumme von mindestens 3 Mio. EUR netto
- 13.2.: mindestens 2 Vergleichsprojekte im Auftrag der DB Station und Service AG
Eignungskriterien für Los 3 – Entrauchungsanlage:
▪ Anhang (14): Erklärung über die Zahl der bei ihm in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegebenenfalls gegliedert nach Berufsgruppen
- 14.1.: fest eingestellte Fachbauleiter – mit Angabe der Erfahrung im Bereich Entrauchung bei vergleichbaren Projekten mit vergleichbarem Umfang der Fachgewerke
- 14.2.: fest eingestellte Poliere – mit Angabe der Erfahrung in den zuvor genannten Gewerken
bei vergleichbaren Projekten,
- 14.3.: 3 Referenzobjekte vergleichbarer Größe und Komplexität für Entrauchung
▪ Anhang (15): Bauleiter, Fachbauleiter sowie Poliere mit Sprachkenntnissen Deutsch mind. Fließend in Wort und Schrift
▪ Anhang (16): Erklärung/ Nachweise über ausgeführte Leistungen in den letzten 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren. Referenzen mit vergleichbaren Leistungen im Bereich Entrauchung. Angaben in Tabellenform mit Angabe Projekt, Auftraggeber, Auftragssumme, sowie Leistungszeitraum und Leistungsumfang,
- 16.1.: mindestens fünf Vergleichsprojekte mit einer Vergabesumme von je über 5 Mio. EUR netto
Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche in Höhe von 3 v.H. der Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die interessierten Wirtschaftsteilnehmer müssen dem Auftraggeber mitteilen, dass sie an den Aufträgen interessiert sind; die Aufträge werden ohne spätere Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb vergeben.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.4 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich
Erklärung, ob und in wieweit mit dem/den vom AG beauftragten Ingenieurbüro(s) Verbundenheit (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftliche Beziehungen zwischen Organen des Bieters und Organen des Ingenieurbüros) oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht. Bei Bietergemeinschaften gilt, dass jedes einzelne Mitglied eine entsprechende Erklärung abzugeben hat.
Beauftragte(s) Ingenieurbüro(s):
1. Werner & Balci GmbH, Esslingen
2. Prota Mühendislik Proje ve Danismanlik Hizmetleri A.S., Ankara
3. SWS Engineering S.p.A., Trento
4. Obermeyer Planen + Beraten GmbH, München
5. DB International GmbH, Stuttgart
6. Müller + Hereth, Ingenieurbüro für Tunnel- und Felsbau GmbH, Karlsruhe
7. Baader Konzept GmbH, Gunzenhausen
8. Spiekermann GmbH Consulting Engineers, Düsseldorf
9. Aquasoil GmbH, Westheim
10. Geosoil Beratungsgesellschaft für Abfall, Boden und Umwelt GmbH, Runkel
11. WBI GmbH, Beratende Ingenieure, Aachen
12. Fritz GmbH, Beratende Ingenieure, Einhausen
13. DB Kommunikationstechnik GmbH, Frankfurt am Main
14. Mplus mbH, Sankt Augustin, Stuttgart
15. Krebs&Kiefer Ingenieure GmbH, Karlsruhe, Darmstadt, Stuttgart
16. Zerna Planen und Prüfen GmbH, Bochum, Stuttgart
17. ifuplan – Institut für Umweltplanung und Raumentwicklung, München
18. Mailänder Consult GmbH, Karlsruhe
19. CDM Smith Consult GmbH, Stuttgart
20. Dr. Spang Ingenieurgesellschaft für Bauwesen, Geologie und Umwelttechnik GmbH, Esslingen
21. Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH, Urbach
22. ICL Ingenieurconsult Dr.-Ing. A. Kolbmüller GmbH, Leipzig
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Der Auftraggeber behält sich die Anwendung von §§ 123, 124 GWB vor.
Bei Durchführung eines Verhandlungsverfahrens behält sich der Auftraggeber die Möglichkeit vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Wir weisen darauf hin, dass die VO (EU) 2022/576 zur Änderung der VO (EU) Nr. 833/2014 Anwendung findet und Unternehmen, die den Sanktionsmaßnahmen in Art. 5k der VO (EU) 2022/576 unterfallen, aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.