Ausarbeitung eines Masterplan Mobilität für den Kreis Lippe Referenznummer der Bekanntmachung: VIS 255/2022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Detmold
NUTS-Code: DEA45 Lippe
Postleitzahl: 32756
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]3
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-lippe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausarbeitung eines Masterplan Mobilität für den Kreis Lippe
Bei dem Auftragsgegenstand der vorliegenden Verhandlungsvergabe handelt es sich um die Erstellung eines integrierten Mobilitätskonzeptes für den Kreis Lippe, im welchen Leitlinien für die strategische Planung einer zukunftsfähigen Mobilität in einem partizipativen Prozess mit Verwaltung, Kommunen, Verkehrsträgern, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft entwickelt werden. Darüber hinaus sollen konkrete Handlungsempfehlungen und Maßnahmen erarbeitet und priorisiert werden. Schon vorhandene Ideen, Planungen und Maßnahmen sollen in dem Kontext berücksichtigt und unter dem zu entwickelndem Leitbild evaluiert werden.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Kreis Lippe hat sich mit dem Zukunftskonzept 2025 und dem Masterplan 100 % Klimaschutz hohe Ziele für eine zukunftsfähige, nachhaltige und klimafreundliche Mobilität gesetzt.
Hierzu wurden in Lippe in den letzten Jahren bereits zahlreiche Grundlagen geschaffen und vielfältige Projekte für verschiedenen Verkehrsträger und Zielgruppen umgesetzt.
Seit dem Jahr 2021 sind die Kernthemen der Mobilität unter dem Verwaltungsvorstand II - Umwelt, Bauen, Geoinformation, Mobilität, EB Straßen- beim Kreis Lippe gebündelt. Dadurch erfolgt ein guter fachübergreifender Austausch und eine zielführende Zusammenarbeit.
Der Kreis Lippe ist seit 2019 Mitglied beim Zukunftsnetz Mobilität NRW (ZNM) und bereits seit 2007 in der Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in Nordrhein-Westfalen (AGFS).
Darüber hinaus liegen bereits verschiedene Konzeptionen, Untersuchungen und Planungsan-sätze zu unterschiedlichen Themen der Gestaltung von Mobilitätsangeboten vor.
Übergreifende Konzepte und Zielsetzungen:
- Zukunftskonzept 2025
- Masterplan 100% Klimaschutz Kreis Lippe 2017
ÖPNV
- ÖPNV-Konzept Kreis Lippe 2019
- S-Bahn-Konzept OWL
- Kreisweite Mobilitätsbefragung 2017 – Werktägliches Mobilitätsverhalten (Modal-Split)
- Mitarbeiterbefragungen (Klinikum Lippe, Fa. Phönix Contact) 2019 - Werktägliches Mobilitätsverhalten
- Smartrailway – ITF OWL Netzplan SPNV (Projektportfolio Landeseisenbahn Lippe)
- Konzept vernetzter Mobilstationen in Lippe (2022)
- Konzept Einführung von Elektrobussen im Linienbündel 1 (Linien 349, 350, 351) (2021)
Straßenbau
- Mehrjahresprogramm an Kreisstraßen
- Straßenentwicklungsplan Modul 3
Nahmobilität / Radverkehr
- Mehrjahresprogramm Radwege an Kreisstraßen
- Regionales Alltagsradewegenetz „Radnetz OWL“
- Radverkehrskonzept „Fahrradfreundlicher Kreis Lippe“ 2006
- Aktualisierung Konzeption „Fahrradfreundlicher Kreis Lippe“ 2015
- Integriertes regionales Radverkehrsnetz Regiopole Bielefeld 2020
Postfossile Mobilität
- Feinkonzept zum Ausbau einer Wasserstoffinfrastruktur in der Region OWL (HyDrive OWL)
- Forschungsprojekt „Postfossile Mobilität“; Organisationsstudie Infrastrukturgesell-schaft (2021)
- Umsetzungsstrategie zur Einführung eines interkommunalen Fuhrparks (2021)
Kommunale Konzepte
- Mobilitätskonzept Stadt Detmold
- Mobilitätskonzept Stadt Lemgo (in Erstellung)
- Veloroutenkonzept der Stadt Detmold
- Radverkehrskonzept der Stadt Lemgo
- Nahmobilitätskonzept Gemeinde Leopoldshöhe (in Planung)
- Mobilitätskonzept Gemeinde Kalletal (in Planung)
- Radverkehrskonzept Stadt Bad Salzuflen (in Planung)
Derzeitige Aktivitäten zur Erhöhung der Attraktivität
- Errichtung von Mobilstationen u.a. in Detmold, Lage, Lügde und Horn-Bad Meinberg
- On Demand Verkehre
- Erleichterungen der Nutzungen des ÖPNV –Apps etc.
- Attraktivitätssteigerungen durch attraktive Tarife, u.a. Luftlinientarif ab 1.12. CiBo, Homezone-Tarif 22/23, neues Job-Ticket ab 01.08.22, neues SchülerTicket
- Pandemieresilienter Schülerverkehr, Auslastungsanzeige
- „Radnetz OWL“ Umsetzung und Öffentlichkeitsarbeit
- Vergabe und Durchführung der Radwegweisungskontrolle + Instandsetzung
- Routenänderungen im Radverkehrsnetz
- Einführung Dienstradleasing
- „STADTRADELN“
- „Mit dem Rad zur Arbeit 2022“
- Aktion Überholabstand KFZ-Rad 1,5 Meter
- Projekt „Fahrradfreundliche Schule“
- Qualität und Sicherheit im Radverkehr
- Neubau und Anlage von Radinfrastruktur
Folgende Modellprojekte sind aktuell in der Entwicklungs- und Umsetzungsphase:
- Förderung Modellprojekt zur Stärkung des ÖPNV „Lippe Intelligent Vernetzt“ (BMVI)
- Organisationsberatung Interkommunaler Fuhrpark (BMVI)
- Infrastrukturgesellschaft für postfossile Mobilität
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU)
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags pro Jahr
Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung
Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre mind. 150.000 Euro
Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mind. 400.000 Euro Deckung
Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers (Referenzen)
Eigenerklärung über die durchschnittliche Anzahl der Beschäftigten in den letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahren
Referenzen: mind. 3 kommunale Mobilitätskonzepte eigenständig erstellt mindestens 1 für einen Landkreis mit mehr als 250.000 Einwohner
Abschnitt IV: Verfahren
Die Teilnahme von Bietern bei der Angebotsöffnung ist nicht gestattet.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Aufgrund der Sanktionsverordnung (EU) 2022/576 besteht gemäß Art. 5k der Verordnung ein Zuschlagsverbot in Vergabeverfahren für Bieter mit (unmittelbarem oder mittelbarem) Russlandbezug. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen des Art. 5k eingehalten werden, wird eine Eigenerklärung von den Bewerbern und Bietern verlangt (Eigenerklärung nach dem Vergabehandbuch des Landes NRW Formular 523 (EU).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.