Technische Ausrüstung ab LPH 5 - Anbau und Umbau Bahnhofsgebäude Hohen Neuendorf zum Kulturbahnhof Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-11-01

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hohen Neuendorf
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Postleitzahl: 16540
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hohen-neuendorf.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Technische Ausrüstung ab LPH 5 - Anbau und Umbau Bahnhofsgebäude Hohen Neuendorf zum Kulturbahnhof

Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-05-11-01
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Technische Ausrüstung gemäß HOAI §55 ab Leistungsphase 5 (im Einzelnen s. Ziff. II.2.4) - Anbau und Umbau Bahnhofsgebäude Hohen Neuendorf zum "Kulturbahnhof". Die Stadt Hohen Neuendorf plant, das Bahnhofsgebäude der Station Hohen Neuendorf aus dem Jahr 1924 (Arch.: Richard Brademann) auf Grund der zentralen Lage und guten Erreichbarkeit einer neuen Nutzung als kulturelle Begegnungsstätte zuzuführen und hierfür umzubauen und zu erweitern. Grundlage des anstehenden Planungs-/Realisierungsprozesses bilden der Bauantrag/die Genehmigungsplanung aus dem Jahr 2020. Danach ist die Sanierung und der Umbau des Bestandsgebäudes inkl. energetischer Ertüchtigung der Gebäudehülle geplant sowie der Neubau eines Treppenhauses mit Aufzug und mit Flächen für zusätzliche Nutzungen (Ausstellung etc.) als Anbau am nördlichen Bestandsgiebel.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme sollen u.a. Flächen für Bibliothek und Stadtinformation, für Veranstaltungen mit bis zu 80 Personen, Gruppenräume für Senioren und den Kulturkreis mit Ausstellungsflächen für bildende Künstler sowie ein Treffpunkt für Jugendliche zur Verfügung stehen.

Gegenstand der Ausschreibung sind die Fachplanungsleistungen der Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1-6 und 8 gem. HOAI §53, Leistungsphasen 5-9.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
71356400 Technische Planungsleistungen
71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Hauptort der Ausführung:

Schönfließer Str. 48a 16540 Hohen Neuendorf

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die zu vergebenden Planungsleistungen betreffen im Einzelnen:

1. Sanierung/Umbau das 2011 (nach mehrjährigem Leerstand) von der Bahn erworbene Bestandsgebäude: Das ehemalige Bahnhofsgebäude, in der Böschung zum Gleisbett der S-Bahn liegend, besteht aus zwei Untergeschossen (1. UG, 2. UG auf Gleisniveau [nur Teilunterkellerung)], einem Erd-, einem Obergeschoss und einem nicht ausgebauten Dachgeschoss. Nach einer denkmalgerechten Sanierung 2001/2002 (aber: kein eingetragenes Baudenkmal) und kleineren Baummaßnahmen im Jahr 2009 (Sanierung Dachhaut) sind nun umfangreichere Sanierungs-/ Umbauarbeiten für die künftige Nutzung als "Kulturbahnhof" geplant, insbesondere: energetische Optimierung der Gebäudehülle; Umbau/ Herrichtung der Flächen für eine kulturelle Nutzung durch Vereine und andere Institutionen (mit insb. Bibliothek / Stadtinformation, Bistro/Café, Veranstaltung [Raum für ca. 80 Personen], Büro-, Probe-/Übungs-/Gruppenräumen); Schadstoff-/Schwammsanierung; Anbindung an den Neubau als Anbau auf allen Geschossebenen.

2. Neubau: 5-geschosssiges Bauwerk als Anbau an den nördlichen Giebel des Bestandsgebäudes (ca. 449 qm BGF); Nutzung: Erschließungstreppenhaus mit Personenaufzug, Büroraum, Abstell-/ Technikräume.

Die Leistungen der Technischen Ausrüstung betreffen im Bestand insbesondere:

- Erneuerung der Abwasser-, Wasser- und Heizanlagen nach geltenden energetischen und ökologischen Standards;

- Neuinstallation Lüftungsanlage;

- Erneuerung der elektrotechnischen Anlagen gemäß dem aktuellen Stand der Technik.

Für den Erweiterungsbau sind alle für den Betrieb erforderlichen (ausgeschriebenen) Anlagen neu zu planen und zu realisieren.

Die Planungen und energetischen Nachweise sollen nach gültigem GebäudeEnergieGesetz erfolgen. Der Einsatz erneuerbarer Energien sowie die Möglichkeiten zur Erreichung eines ggf. über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehenden Energiestandards sollen untersucht werden und sind ggf. in die Ausführungsplanung einzuarbeiten.

Während der gesamten Baumaßnahmen muss die Zugänglichkeit zum Bahnsteig durch die Eingangshalle gewährleistet sein (Nutzungsrecht der Deutschen Bahn für die Zugänglichkeit zum Bahnsteig durch das Gebäude).

Das Vorhaben wird vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat im Rahmen des Programms "Sanierung kommunaler Einrichtungen - Sport - Jugend - Kultur" gefördert (RZBau ist zu beachten). Außerdem werden voraussichtlich noch Landesmittel beim Landesamt für Bauen und Verkehr im Förderprogramm "RiLi ÖPNV-Invest" beantragt, sodass Erfahrungen mit Zuwendungsmaßnahmen als wünschenswert erachtet werden.

Im Ergebnis der Maßnahmen soll ein zeitgemäßes und wirtschaftliches Gebäude mit hoher Gestalt- und Nutzqualität sowie technische Anlagen zur Verfügung stehen, welche über lange Jahre einen wirtschaftlichen und ressourcenschonenden Betrieb ermöglichen.

Die geplanten Baumaßnahmen zeichnen sich zusammenfassend wie folgt aus: 1. Gebäudetyp: Gebäude für vielfältige kulturelle Zwecke; 2. Art der Baumaßnahme: Neu-/Erweiterungsbau und Bauen im Bestand; 3. BGF gesamt: 1.740 qm (davon Bestand 1.290 qm); geschätzte Baukosten (Kostenschätzung 2019) KGr 400: rd. 0,9 Mio. EUR brutto.

Die beabsichtigte Beauftragung umfasst die Technische Ausrüstung gem. HOAI §55, Anlagengruppen 1-6 und 8 HOAI §53: Grundleistungen LPh 5-9 soweit erforderlich, sowie ggf. ausgewählte Besondere Leistungen, darunter ggf. EnEV-Nachweis (der vorliegende Nachweis stammt aus dem Jahr 2017 [s. Vergabeunterlagen] und muss überarbeitet werden) / Einarbeitung der Ergebnisse der Überprüfung des EnEV-Nachweises und Überarbeitung entsprechend neuem Wärmeversorgungskonzept (Planungsänderungen [Grundleistungen]). Sofern eine Umplanung erforderlich wird, erfolgt ggf. auch eine Beauftragung vorangehender Leistungsphasen.

Die Vergabe erfolgt stufenweise (s. Ziff. II.2.11) ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen.

Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. Bewerber-/Bietergemeinschaften - Zusammenschluss mehrerer Unternehmen - sind zulässig; bei Abgabe des Teilnahmeantrags sind die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft zu benennen sowie Art und Umfang des jeweiligen Leistungsteils.

Folgende Unterlagen liegen vor und sind Bestandteil der Vergabeunterlagen, die im Internet abgerufen werden können (s. Ziff. I.3): Genehmigungsplanung (Situationsplan; Grundrisse, Ansichten u.ä.) inkl. Erläuterungsbericht zur Genehmigungsplanung (Verf.: AFRY Deutschland GmbH, Berlin 12/2020); Anhang zum Erläuterungsbericht: Erläuterungsbericht/Baubeschreibung gem. DIN 276 zum Umbau und Sanierung des Bahnhofsgebäudes (Verf.: RETTSCHLAG+PARTNER, Berlin 2014); Kostenaufstellungen (Herstellungskosten [Bauanzeige vom 04.11.2019] / Kostenberechnung 2017); EnEV-Nachweis 2017; Zuwendungsantrag (Programm Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur 2020).

Eine Kenntnis dieser Unterlagen ist für das Bewerbungsverfahren nicht erforderlich. In der 2. Stufe des Verfahrens werden den ausgewählten Unternehmen weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt (s. hierzu Ziffer II.2.11).

Zunächst vorgesehener Zeitrahmen: 1. Beauftragung: spätestens 09/2022; 2. Realisierung (entsprechend Zuwendungsbescheid): bis 06/2024; 3. Projektabschluss (entsprechend Zuwendungsbescheid): 12/2024.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Personaleinsatzplanung / Gewichtung: 25,49
Qualitätskriterium - Name: Strukturelle Herangehensweise / Gewichtung: 21,57
Qualitätskriterium - Name: Herangehensweise an komplexe fachtechnische Aufgabenstellungen / Gewichtung: 27,45
Preis - Gewichtung: 25,49
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

(1) Die Vergabe erfolgt stufenweise ohne Rechtsanspruch auf die Beauftragung aller Leistungsstufen. Mit dem Abschluss des Vertrages ist beabsichtigt, die Leistungsphasen 5-7 gem. HOAI §55 zu beauftragen (Beauftragungsstufe 1).

Die weiteren Stufen werden bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme einzeln oder im Ganzen schriftlich beauftragt. Aus der stufenweisen Beauftragung bzw. Nichtbeauftragung der weiteren Stufen ergibt sich kein Anspruch für den Auftragnehmer auf eine höhere bzw. zusätzliche Vergütung. Wesentliche Voraussetzungen für die weitere Beauftragung sind die Einhaltung der Kosten und Termine, die vorhandenen oder sich ggf. ändernden Finanzierungsgrundlagen sowie die Genehmigungsfähigkeit.

(2) Sofern und soweit für die Durchführung der Maßnahme erforderlich, werden optional Besondere Leistungen beauftragt.

(3) Ggf. Beauftragung vorangehender Leistungsphasen (Umplanung entspr. ggf. überarbeitetem EnEV-Nachweis/modifiziertem Wärmeversorgungskonzept).

(4) In der 2. Stufe des Verfahrens (Zuschlagsverfahren) werden über die mit Veröffentlichung der Bekanntmachung bereits zur Verfügung gestellten Unterlagen (s. Ziff. II.2.4) hinaus weitere Unterlagen zur Verfügung gestellt, insb.: Vertragsentwurf und Formblatt für Honorarangebote.

(5) Im Falle der Einladung zur Verhandlung/Angebotsaufforderung sind neben einem Honorarangebot (Formblatt) sowie Angaben zu den nichtpreislichen Zuschlagskriterien folgende Erklärungen vorzulegen (s.a. Ziff. III.2.2): Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Der in Ziffer II.1.5/II.2.6 angegebene Wert umfasst die geschätzten Nettobaukosten der KGr 400 nach DIN 276 in Euro.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 095-262742
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: nein
V.1)Information über die Nichtvergabe
Der Auftrag/Das Los wird nicht vergeben
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder es wurden alle abgelehnt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Bekanntmachungs-ID: CXP9YL6RWEN

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwe.brandenburg.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

1.) Mit der Abgabe eines Angebotes unterliegt der Bieter/die Bieterin den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß §62 VgV. Vergaberechtsverstöße sind vom Antragsteller eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer gegenüber der Vergabestelle zu rügen. Ansonsten gilt gemäß §160 (3) GWB, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit:

1. der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§160 (3) Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 (1) Nr. 2 GWB. §134 (1) S. 2 GWB bleibt unberührt.

2.) Gemäß §135 (2) GWB kann eine Unwirksamkeit eines Vertrages nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
22/08/2022

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