FE 15.0693/2021/NRB - Lebenszyklusmanagement von Brücken mit Hilfe von Key Performance Indikatoren auf Basis unterschiedlicher Erfassungsquellen Referenznummer der Bekanntmachung: Z2sä-FE 15.0693/2020/NRB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bergisch Gladbach
NUTS-Code: DEA2B Rheinisch-Bergischer Kreis
Postleitzahl: 51427
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bast.de
Abschnitt II: Gegenstand
FE 15.0693/2021/NRB - Lebenszyklusmanagement von Brücken mit Hilfe von Key Performance Indikatoren auf Basis unterschiedlicher Erfassungsquellen
FE 15.0693/2021/NRB - Lebenszyklusmanagement von Brücken mit Hilfe von Key Performance Indikatoren auf Basis unterschiedlicher Erfassungsquellen
51427 Bergisch Gladbach, Brüderstrasse 53
Die zunehmenden Belastungen der Straßeninfrastruktur zusammen mit steigendem Durchschnittsalter stellen für die Baulastträger eine große Herausforderung dar. Hierfür ist es notwendig, zusätzliche verfügbare Methoden und Verfahren der Zustandserfassung systematisch und im größeren Umfang einzusetzen. Das gilt im besonderen Maße für Verfahren der zerstörungsfreien Prüfung im Bauwesen (ZfP im Bauwesen), des Monitorings auch unter Einsatz unterschiedlichster Sensorik und der Anwendung von Schwingungsanalysen von Brücken am Gesamtsystem.
Ziel dieses Forschungsprojekts ist die Entwicklung eines/mehrerer Konzepte zur Zusammenführung unterschiedlicher Informationen aus verschiedenen Methoden und Verfahren für die Zustandserfassung von Straßenbrücken. Das Projekt zielt außerdem darauf ab, diese Konzepte prototypisch anzuwenden sowie in Handlungsempfehlungen aufzubereiten, sodass es für Endanwender nachvollziehbar wird, wie die unterschiedlichen Daten aus verschiedenen Quellen möglichst einfach erfasst, kombiniert und datentechnisch abgelegt werden können. Hierfür soll u.a. der Beitrag der Daten zu wesentlichen Performance Indikatoren ((Key) Performance Indikatoren (PI/KPI)), wie z.B. Zuverlässigkeit und Sicherheit der Bauwerke auch unter Einbeziehung der Möglichkeiten von Anwendungen Künstlicher Intelligenz, analysiert werden
Die Laufzeit des Vertrages ist anzubieten.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
und
- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
Anforderung Nachzuweisen durch
(Referenzliste bzw. Eigenerklärung)
Erfahrung mit Zustandsbewertung/ Nachrechnung von Bauwerken der Straßeninfrastruktur mind. 3 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren
Erfahrungen mit der Auswertung und dem Management (inkl. Zusammenführen) von Datenbeständen aus unterschiedlichen Quellen (u.a. Bauwerksprüfung nach DIN 1076, ZfP, Monitoring, Schwingungsanalysen) mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren
Kenntnisse und Erfahrungen in der Anwendung und Umsetzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (insb. Machine Learing) mind. 2 abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren
Aufträge werden grundsätzlich nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter vergeben, sofern diese nicht nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB auszuschließen sind.
Gemäß EU-Verordnung besteht ein Zuschlagsverbot an Bieter, die vom Tatbestand des Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 erfasst sind.
Der Bieter hat daher mit Angebotsabgabe das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Verordnung mittels Eigenerklärung nachzuweisen (Formblatt, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen Nr. 4d).
Ist der Tatbestand erfüllt oder wird die entsprechende Erklärung ggf. auch auf Nachforderung nicht abgegeben, wird das Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für die Bewerbung um den Forschungsauftrag gelten die anliegenden Teilnahmebedingungen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.bund.de
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten folgende Fristen:
- Einlegung einer Rüge als Voraussetzung für den Nachprüfungsantrag, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.1 GWB: Innerhalb von 10 Kalendertagen nach Erkennen des Vergabeverstoßes.
- Einlegung eines Nachprüfungsantrages, § 160 Abs. 3 S.1 Nr.4 GWB:
Spätestens 15 Tage nach Zurückweisung der Rüge durch den öffentlichen Auftraggeber.
- Feststellung der Unwirksamkeit einer Zuschlagserteilung:
Innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bewerber/Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung.