zeoS4 E-Carsharing Betrieb in der Wirtschaftsregion Bruchsal

Berichtigung

Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben

Dienstleistungen

(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 138-394619)

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bruchsal
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76646
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.wfg-bruchsal.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

zeoS4 E-Carsharing Betrieb in der Wirtschaftsregion Bruchsal

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Das Projekt „zeoS4“ setzt auf dem bestehenden E-Carsharingdienst „zeozweifrei unterwegs” auf, der in 14 Kommunen in der Wirtschaftsregion Bruchsal bereits in Betrieb ist: Bad Schönborn, Bretten, Bruchsal, Dettenheim, Forst, Gondelsheim, Hambrücken, Karlsdorf-Neuthard, Kraichtal, Kronau, Östringen, Ubstadt-Weiher, Sulzfeld und Zaisenhausen. Bereits mit dem laufenden Projekt „zeozweifrei unterwegs“ wurden im Jahr 2016 kombinierte Elektromobilitäts- und Carsharingstationen flächendeckend in den beteiligten Kommunen eingerichtet. E-Carsharing ergänzt dort seither die bestehende Verkehrsinfrastruktur für die Menschen vor Ort und setzt Anreize, dass Wenigfahrer auf ein eigenes Fahrzeug verzichten und mit dem Projekt eine umweltfreundliche und kostengünstige Mobilitätsalternative erhalten. Mit dem neuen Förderprojekt „zeoS4“ soll das bestehende E-Carsharingssystem nun weiter ausgebaut und auch der Carsharingbetrieb in einem offenen Verfahren neu ausgeschrieben werden. Mit der vorliegenden Ausschreibung wird ein E-Carsharingbetreiber für das Gesamtsystem gesucht Die Ausschreibung des E-Carsharing Betriebs inkl. der Bestandsfahrzeuge erfolgt über die Regionale Wirtschaftsförderung Bruchsal GmbH. Die WFG ist ausschreibende Stelle. Sie wird dabei unterstützt von der Vergabestelle der Stadt Bruchsal, über die das Verfahren abgewickelt wird. Auftraggeber und somit Vertragspartner werden jeweils die in den Anlagen aufgeführten Kommunen und Unternehmen (siehe Anlage 1 Stationsliste).

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
16/08/2022
VI.6)Referenz der ursprünglichen Bekanntmachung
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2022/S 138-394619

Abschnitt VII: Änderungen

VII.1)Zu ändernde oder zusätzliche Angaben
VII.1.2)In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigender Text
Abschnitt Nummer: II.2.3
Anstatt:

Kommunen und Unternehmen in der Wirtschaftsregion Bruchsal - Siehe Anlage 1 Stationsliste

muss es heißen:

Kommunen und Unternehmen in und um der Wirtschaftsregion Bruchsal - Siehe Anlage 1 Stationsliste

Abschnitt Nummer: II.2.4
Anstatt:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der aktuellen Stationen und der geplanten neuen Stationen Es ist zwischen 3 Stationstypen zu unterscheiden.

- Bestandsstationen

Weiterbetrieb von 43 bereits bestehenden Stationen mit den dazugehörigen Bestandsfahrzeugen; ggf. können die Carsharingkomponenten in den Fahrzeugen ausgetauscht werden;

die Übernahme dieser Stationen kann frühestens am 01.10.2022 und muss bis spätestens zum 01.01.2023 erfolgen;

- Modernisierungsstationen

Weiterbetrieb von 6 bestehenden Stationen, deren jeweilige Bestandsfahrzeuge voraussichtlich bis 31.03.2023 durch Neuwagen ersetzt werden*; die Übernahme dieser Stationen muss zum gleichen Zeitpunkt wie bei den „Bestandsstationen“ (siehe oben) erfolgen, wobei bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen Neuwagen die derzeitigen Bestandsfahrzeuge weiterzubetreiben sind;

- Neustationen

Betrieb von 28 neuen Stationen an zusätzlichen Standorten (davon 21 neue Stationen in 11 Kommunen innerhalb des bestehenden Projektgebiets und bis zu 7 neue Stationen in bis zu 3 neuen Gemeinden und Städten im nördlichen Landkreis Karlsruhe);** diese Stationen werden mit den dazugehörigen Komponenten (jeweils 1 Neufahrzeug, Parkplatz, Ladeinfrastruktur) vom Projektpartner ewb und dem jeweiligen Fahrzeugeigentümer voraussichtlich bis 31.03.2023 aufgebaut;

die Übernahme dieser Stationen muss zum 01.04.2023 erfolgen; dieser Zeitpunkt kann sich verschieben, wenn es zu Verzögerungen beim Aufbau der Station kommen sollte.

* Von den 6 Modernisierungsstationen stehen 2 noch unter Vorbehalt: Hier entscheidet sich bis 01.04.2023, ob tatsächlich ein Neufahrzeug angeschafft wird; falls nicht, bleibt die Station dennoch im System und ist mit dem Bestandsfahrzeug weiterzubetreiben. ** Von den 28 Neustationen stehen 3 noch unter Vorbehalt: Hier entscheidet sich bis 01.04.2023, ob die Station insgesamt tatsächlich realisiert wird; falls nicht, entfällt diese Station ersatzlos.

Somit sind in Summe voraussichtlich bis zu 71 Stationen vom künftigen Carsharingbetreiber zu übernehmen:

Für das Gesamtprojekt sind 4 Fahrzeugtypen vorgesehen bzw. vorhanden:

- 4/5 Sitzer (Kompaktklasse): 57 Fahrzeuge

- Kombi/Kastenwagen: 3 Fahrzeuge

- 7-Sitzer: 8 Fahrzeuge

- 9-Sitzer: 3 Fahrzeuge

Die genannten Stationen sind zu 2 unterschiedlichen Übernahmezeitpunkten vom Carsharingbetreiber zu übernehmen:

1. Übernahme der 43 Bestandsstationen und 6 Modernisierungsstationen (letztere zunächst noch mit den „alten“ Fahrzeugen) – frühestens zum 01.10.2022 und spätestens zum 01.01.2023;

2. Übernahme der 28 Neustationen und Austausch der Neufahrzeuge an den 6 Modernisierungsstationen – zum 01.04.2023 (ggf. später, wenn es zu Verzögerungen beim Aufbau der Station kommt).

Die 34 Neufahrzeuge – aufgeteilt auf Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) und der Neustationen (28 Fahrzeuge) – werden durch ein derzeit laufendes EU-weites Vergabeverfahren beschafft (siehe Anlage 3). Voraussetzung und Grundlage dieser Fahrzeugausschreibung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Ube) für das Vorhaben zeoS4 im Rahmen der Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020 (alle Informationen inkl. der Förderbedingungen und der VwV sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung/), die durch die L-Bank und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an den jeweiligen Fahrzeugeigentümer ergeht. Sie steht unter einem Vorbehalt. Die Vergabestelle behält sich vor, das Verfahren aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können.

Die WFG geht derzeit davon aus, dass alle 34 Neufahrzeuge rechtzeitig bis zum 31.03.2023 geliefert werden können. Angesichts der Situation an den globalen Märkten ist jedoch nicht auszuschließen, dass alle oder einen Teil der Neufahrzeuge doch nicht pünktlich geliefert werden kann. Daher behält sich die WFG das Recht vor, die ggf. betroffene Teilleistung der vorliegenden Carsharingausschreibung zu kündigen und wird dies dem Carsharingbetreiber bis spätestens 31.01.2023 mitteilen. Unbeschadet davon werden die 43 Bestandsfahrzeuge – aufgeteilt auf Bestandsstationen (37 Fahrzeuge) und Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) – in jedem Fall bis spätestens 06.09.2022 mit der vorliegenden Ausschreibung bezuschlagt.

muss es heißen:

Gegenstand der Ausschreibung ist die Übernahme und der Betrieb der aktuellen Stationen und der geplanten neuen Stationen (siehe Anlage 1).

Es ist zwischen 3 Stationstypen zu unterscheiden.

- Bestandsstationen

Weiterbetrieb von 43 bereits bestehenden Stationen (inkl. der 6 Modernisierungsstationen) mit den dazugehörigen Bestandsfahrzeugen; ggf. können die Carsharingkomponenten in den Fahrzeugen ausgetauscht werden;

die Übernahme dieser Stationen kann frühestens am 01.10.2022 erfolgen und muss bis spätestens zum 01.01.2023 abgeschlossen sein;

- Modernisierungsstationen

Weiterbetrieb von 6 bestehenden Stationen, deren jeweilige Bestandsfahrzeuge voraussichtlich durch Neuwagen ersetzt werden1;

die Übernahme dieser Stationen muss zum gleichen Zeitpunkt wie bei den „Bestandsstationen" (siehe oben) erfolgen, wobei bis zur Inbetriebnahme der jeweiligen Neuwagen die derzeitigen Bestandsfahrzeuge weiterzubetreiben sind;

- Neustationen

Betrieb von bis zu 28 neuen Stationen an zusätzlichen Standorten (davon bis zu 21 neue Stationen in 11 Kommunen innerhalb des bestehenden Projektgebiets und bis zu 7 neue Stationen in bis zu 3 neuen Gemeinden und Städten im nördlichen Landkreis Karlsruhe); diese Stationen werden mit den dazugehörigen Komponenten (jeweils 1 Neufahrzeug, Parkplatz, Ladeinfrastruktur) vom Projektpartner ewb und dem jeweiligen Fahrzeugeigentümer aufgebaut; die Übernahme dieser Stationen muss bis 6 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes für das Förderprojekt zeoS4 abgeschlossen sein. Das Ende des Bewilligungszeitraumes wird derzeit von dem Fördermittelgeber geprüft und schnellst möglich kommuniziert.

Somit sind in Summe max. 71 Stationen vom künftigen Carsharingbetreiber zu übernehmen.

Bei sämtlichen Bestands- und Neufahrzeugen handelt es sich um batterieelektrische Fahrzeuge. Für das Gesamtprojekt sind 4 Fahrzeugtypen vorgesehen bzw. vorhanden (siehe auch Anlage 1):

- 4/5 Sitzer (Kompaktklasse): 57 Fahrzeuge

- Kombi/Kastenwagen: 3 Fahrzeuge

- 7-Sitzer: 8 Fahrzeuge

- 9-Sitzer: 3 Fahrzeuge

Ein Entwurf der Leistungsbeschreibung der Neufahrzeuge ist als Anlage 3 Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen. Auf dieser Basis soll, wie bereits oben erwähnt, mit ent-sprechenden Aktualisierungen und ggfs. angepasstem Verfahrensdesign eine erneute Ausschreibung im Herbst 2022 erfolgen. Aus der Beschreibung der Fahrzeuge sind beim Angebot die Ausführungen zu berücksichtigen, die auch den Carsharingbetrieb unmittelbar betreffen (z.B. 2.1.2). In Anlage 3 sind von Seiten des Carsharingbetreibers keine Eintragungen zu machen.

Die genannten Stationen sind zu 2 unterschiedlichen Übernahmezeit-punkten vom Carsharingbetreiber zu übernehmen:

1. Abgeschlossene Übernahme der 43 Bestandsstationen inkl. der 6 Modernisie-rungsstationen (letztere zunächst noch mit den „alten" Fahrzeugen) - frühestens zum 01.10.2022 und spätestens zum 01.01.2023;

2. Abgeschlossene Übernahme der 28 Neustationen und der Neufahrzeuge an den 6 Modernisierungsstationen - bis 6 Wochen vor Ende des Bewilligungszeitraumes für das Förderprojekt zeoS4.

Eine Übersicht über die Stationen und Fahrzeuge sind der Anlage 1 zu entnehmen. In der Anlage 1 sind vom Carsharingbetreiber keine Eintragungen zu machen.

Die 34 Neufahrzeuge - aufgeteilt auf Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) und der Neustationen (28 Fahrzeuge) - sollen durch ein weiteres EU-weites Vergabeverfahren beschafft werden. Das erste Verfahren wurde aufgehoben, weil keine wertungsfähigen Angebote eingegangen sind. Es soll in Kürze ein erneutes Verfahren auf der Basis der Anlage 3 - mit entsprechenden Aktualisierungen und ggfs. angepasstem Verfahrensdesign - gestartet werden. Voraussetzung und Grundlage dieser Fahrzeugausschreibung ist die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Ube) für das Vorhaben zeoS4 im Rahmen der Förderung REACT EU EFRE KmS 2014-2020 (alle Informationen inkl. der Förderbedingungen und der VwV sind unter dem folgenden Link einsehbar: https://efre-bw.de/foerderungsuebersicht/klimaschutz-mit-system-investitionen-und-bewusstseinsbildung/), die durch die L-Bank und das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg an den jeweiligen Fahrzeugeigentümer ergeht. Sie steht unter einem Vorbehalt. Die Wirtschaftsförderung Bruchsal behält sich vor, das Vergabeverfahren zur Beschaffung der Fahrzeuge aufzuheben, falls bis zur Verfahrensbeendigung kein Förderbescheid ergangen ist oder ersichtlich wird, dass die Förderbestimmungen durch die vorliegende Ausschreibung nicht umgesetzt werden können.

Die WFG geht derzeit davon aus, dass alle 34 Neufahrzeuge innerhalb des Bewilligungs-zeitraumes des Förderprojektes zeoS4 geliefert werden können. Angesichts der Situation an den globalen Märkten ist jedoch nicht auszuschließen, dass alle oder einen Teil der Neufahrzeuge doch nicht pünktlich geliefert werden können. Daher behält sich die WFG das Recht vor, die ggf. betroffene Teilleistung der vorliegenden Carsharingausschreibung aus dem Vertrag herauszunehmen und nicht zu beauftragen. Dies wird dem Carsharing-betreiber bis spätestens 31.03.2023 mitgeteilt. Dementsprechend kann sich auch die An-zahl der Stationen verringern.

Unbeschadet davon werden die 43 Bestandsfahrzeuge - aufgeteilt auf Bestandsstatio-nen (37 Fahrzeuge) und Modernisierungsstationen (6 Fahrzeuge) - in jedem Fall mit dem beabsichtigten Zuschlag in den Vertrag aufgenommen.

Abschnitt Nummer: IV.2.2
Anstatt:
Tag: 18/08/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 30/08/2022
Ortszeit: 10:15
Abschnitt Nummer: IV.2.6
Anstatt:
Tag: 17/10/2022
muss es heißen:
Tag: 28/10/2022
Abschnitt Nummer: IV.2.7
Anstatt:
Tag: 18/08/2022
Ortszeit: 10:00
muss es heißen:
Tag: 30/08/2022
Ortszeit: 10:15
VII.2)Weitere zusätzliche Informationen:

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Wendlingen am Neckar
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Wutöschingen
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Zell am Harmersbach
Zell im Wiesental
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