0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - vorgehängte hinterlüftete Fassade Referenznummer der Bekanntmachung: 0052.1153.001
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - vorgehängte hinterlüftete Fassade
0052 - medius KLINIK NÜRTINGEN - Erweiterung ZNA - vorgehängte hinterlüftete Fassade
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
03.1 UK Alu hinterlüft. Außenwandbekleidung 160 qm03.11 Hinterhangblech Sockel 56 m04.1 Wärmedämmung hinterlüft. Fassade MW 03504.2 Diffusionsoffene Fassadenbahn schwarz 160 qm05.1 VHF Faserzementtafel Kat.A Kl.3 160 qm05.2 Außenwandbekleidung Faserzementplatten Leibungen 20 m
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Sachsenheim
NUTS-Code: DE115 Ludwigsburg
Postleitzahl: 74343
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
(5) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu beantworten und Anfragen
daher rechtzeitig an die Vergabestelle zu richten.