Vergabe der Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler in Schorndorf Referenznummer der Bekanntmachung: 83/SES_2022_03
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler in Schorndorf
Vergabe der Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler in Schorndorf.
73614 Schorndorf
Die Kläranlange in Weiler - hat heute eine Ausbaugröße von 58.000 EW. Die Sammelkläranlage wurde Ende der
1950er / Anfang der 1960er Jahre errichtet und in Betrieb genommen. Zwischenzeitlich wurde sie mehrfach saniert und den fortschreitenden Anforderungen an die Abwasserreinigung angepasst. Zuletzt wurde die mechanische Reinigungsstufe der Kläranlage verfahrenstechnisch sowie baulich erneuert. Die Kläranlage wird als Belebungsanlage mit anaerober Schlammstabilisierung betrieben.
Aufgrund des baulichen sowie verfahrenstechnischen Zustands im Bereich der Schlammbehandlung auf der Kläranlage, wurde 2018 eine Studie in Auftrag gegeben, um diesen Verfahrensbereich detailliert zu betrachtet und mögliche Szenarien für die zukünftige Betriebsweise aufzuzeigen.
Die dafür erforderlichen Ingenieurleistungen zur Optimierung der Schlamm- und Gasschiene der Kläranlage Weiler sind Bestandteil dieses Vergabeverfahrens.
Folgende Ingenieursleistungen sind zu erbringen:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke; Teil 3 Abschnitt 3 HOAI
- Objektplanung Freianlagen; Teil 3 Abschnitt 2 HOAI
- Fachplanung Tragwerksplanung; Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
- Fachplanung Technische Ausrüstung; Teil 4 Abschnitt 2 HOAI
- Örtliche Bauüberwachung
- Weitere Besondere Leistungen (auf Nachweis bei Bedarf)
Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst werden die Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt.
Im Anschluss daran sollen die verbleibenden Leistungsphasen beauftragt werden. Somit ergeben sich folgende Beauftragungsstufen:
I. Beauftragung LP 1 bis 4
II. Beauftragung LP 5 bis 9 sowie die Örtliche Bauüberwachung
Ein Anspruch auf eine weitergehende Beauftragung besteht nicht. Die Vergabestelle behält sich vor, die Leistungen, die über die Stufe I. hinausgehen nicht oder neu zu vergeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Sweco GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 70499
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.sweco-gmbh.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY5F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpk/abt1/ref15/