Bundesstadt Bonn, 51-284600, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen, Los 17
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 53111
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]6
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bonn.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bundesstadt Bonn, 51-284600, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen, Los 17
Lieferung von Mittagessen an städt. Kindertageseinrichtungen
Lieferung von Mittagessen an städt. Kindertageseinrichtungen, Los 17
Laufzeit: 01.01.2020-31.12.2020
Mit der Option der zweimaligen Verlängerung um je ein weiteres Jahr bis längstens 31.12.2022.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bundesstadt Bonn, 51-284600, Lieferung von Mittagessen an 20 städtische Kindertageseinrichtungen
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen
Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 161 GWB - Form, Inhalt
(1) 1Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.
(2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bundesstadt Bonn, 51-284600, Lieferung von Mittagessen an städtische Kindertageseinrichtungen, Los 17
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Vertragsänderung gem. § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB
Zum 31.12.2022 laufen die meisten der damals geschlossenen Verträge für die Mittagsverpflegung der städtischen Kindertageseinrichtungen aus. Aufgrund von unvorhersehbarem Personalmangel ist die Durchführung des notwendigen Ausschreibungsverfahren bis dato nicht umsetzbar.Durch diesen Umstand werden die Tatbestandsvoraussetzungen des § 132 Abs. 2 Nr. 3 GWB als erfüllt angesehen. Somit ist in den genannten Fällen eine Änderung der Aufträge ohne Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens zulässig. Es wurde daher bei den betroffenen Cateringunternehmen abgefragt, ob die Bereitschaft besteht, die entsprechenden Kindertageseinrichtungen für ein weiteres Jahr (01.01.2023 – 31.12.2023) mit Mittagessen zu beliefern. Vor dem Hintergrund der Preissteigerungen wurde den Unternehmen angeboten, den derzeitigen Portionspreis um die aktuelle Inflationsrate von 7,9 % anzuheben. Mit den Unternehmen, die mit diesem Vorgehen einverstanden sind, wurden Vertragsverlängerungen vereinbart.