Objektplanung Ingenieurbauwerke Bergertor Wehr

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herford
NUTS-Code: DEA43 Herford
Postleitzahl: 32052
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.herford.de

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Ingenieurbauwerke Bergertor Wehr

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Objektplanung Ingenieurbauwerke Bergertor Wehr

II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA43 Herford
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Bestellerin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird.

Der Herforder Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 14.12.2018 die Lösung 3b „Flächiges Raugerinne mit beweglicher Wehrschwelle ohne Wasserspiegelabsenkung“ zur detaillierten Ausarbeitung ausgewählt. Sie sieht im Kern den Abriss des Wehrs und den Ersatz durch eine Kombination von rauer Gleite und beweglichem Wehr (etwa auf halber Gewässerbreite) unter Beibehaltung des derzeitigen Stauziels vor. Die angrenzende Parkfläche soll aufgewertet werden und den Wehrstandort freiraumplanerisch in das Stadtgefüge einbinden.

Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Umgestaltung des Gewässerabschnitts der Werre am Bergertor Wehr sowie die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Antriebstechnik und die EMSR-Technik (Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik) der Wehranlage. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 beabsichtigt.

Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch besondere Leistungen, insbesondere Informations- und Koordinationsleistungen für das Gesamtvorhaben, ein Konzept für die integrierte Bauablaufplanung, die örtliche Bauüberwachung (auch) der Ingenieurbauwerke, ein Entsorgungs- und Lagerungskonzept, einen hydraulischen Nachweis, die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und –information.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/12/2020
Ende: 30/06/2028
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 2.3
V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
14/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: 799 713.79 EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Tagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
05/08/2022

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEA43 Herford
VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Werre wird im Stadtgebiet der Hansestadt Herford durch das bewegliche Bergertor Wehr geregelt, welches in seinem aktuellen Bauzustand im Jahr 1973 errichtet wurde. Das Wehr ist erheblich sanierungsbedürftig und stellt gleichzeitig für wandernde Fischarten eine Barriere dar. Deshalb beabsichtigt die Bestellerin die Anlage so neu zu errichten, dass die ökologische Durchgängigkeit des Flusses wiederhergestellt wird.

Der Herforder Stadtrat hat in seinem Beschluss vom 14.12.2018 die Lösung 3b „Flächiges Raugerinne mit beweglicher Wehrschwelle ohne Wasserspiegelabsenkung“ zur detaillierten Ausarbeitung ausgewählt. Sie sieht im Kern den Abriss des Wehrs und den Ersatz durch eine Kombination von rauer Gleite und beweglichem Wehr (etwa auf halber Gewässerbreite) unter Beibehaltung des derzeitigen Stauziels vor. Die angrenzende Parkfläche soll aufgewertet werden und den Wehrstandort freiraumplanerisch in das Stadtgefüge einbinden.

Gegenstand des Auftrags sind die Ingenieurleistungen zum Leistungsbild Objektplanung Ingenieurbauwerke für die Umgestaltung des Gewässerabschnitts der Werre am Bergertor Wehr sowie die Fachplanungsleistungen zum Leistungsbild Technische Ausrüstung für die Antriebstechnik und die EMSR-Technik (Elektro-, Mess-, Steuerungs- und Regeltechnik) der Wehranlage. Es ist eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 9 beabsichtigt.

Der Auftrag umfasst neben den Grundleistungen auch besondere Leistungen, insbesondere Informations- und Koordinationsleistungen für das Gesamtvorhaben, ein Konzept für die integrierte Bauablaufplanung, die örtliche Bauüberwachung (auch) der Ingenieurbauwerke, ein Entsorgungs- und Lagerungskonzept, einen hydraulischen Nachweis, die Mitwirkung im Planfeststellungsverfahren und die Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsbeteiligung und –information.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 14/12/2020
Ende: 30/06/2028
VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: 799 713.79 EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die bislang durchgeführten Leistungen der Vorplanung (LP 2) zum Leistungsbild Ingenieurbauwerke sind im Sinne einer Umplanung unter veränderten Anforderungen zu wiederholen.

Nach den Starkniederschlags- und Hochwasserabfluss-Ereignissen in NRW vom Juli 2021 ist die öffentliche Sensibilität bezüglich des Hochwasserschutzes stark gestiegen. Die Stadt Herford beabsichtigte daher, etwaige Veränderungen der Hochwasserschutzsituation bedingt durch den Gewässerausbau am Bergertor-Wehr sorgfältig abzuwägen und eng an die bestehenden rechtlichen Grundlagen zu knüpfen.

Mit Bezug auf § 68(3) WHG darf ein Gewässerausbau nur planfestgestellt werden, wenn eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken ausgeschlossen werden kann. Mit Bezug auf § 74(2) und (4) sind dabei Hochwasser mit hoher, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit zu betrachten. Das HQ100 wird nach § 74(2) WHG als Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit bezeichnet. Für die Bewertung des Hochwasserrisikos sind folglich auch Hochwasserabflüsse seltener HQ100 relevant.

Vor diesem Hintergrund wurden weitere Untersuchungen zur Bewertung des Hochwasserrisikos für die Gewässerausbauplanung durchgeführt. Es zeigte sich, dass der mit den Behörden abgestimmte und genehmigungsfähige Zielwasserstand von 65,41 mNHN eine erhebliche Erhöhung des Hochwasserrisikos in sechs Bereichen innerhalb des Wirkungsbereiches oberhalb des Wehrs bewirkt.

Infolge der durchgeführten Untersuchungen zum Hochwasserrisiko wurde beschlossen, eine hochwasserneutrale Umgestaltung der Planung vorzunehmen, d. h. einen Zielwasserstand beim HQ100 (ZW100) von 64,44 mNHN oberhalb des Bergertor Wehrs entsprechend dem Ist-Zustand zu verfolgen anstelle einer Erhöhung des Zielwasserstands auf 65,41 mNHN entsprechend früherer Festlegungen.

Die Absenkung des Zielwasserstands bei der Maßnahmengestaltung stellt eine Veränderung der Planungsanforderungen im Sinne der HOAI dar. Die dokumentierten, bislang durchgeführten Leistungen der Vorplanung sind im Sinne der Umplanung unter den veränderten Anforderungen zu wiederholen.

Der öffentliche Auftraggeber ist im Jahr 2016 mit der beauftragten Leistung zur Festlegung einer neuen Wasserspiegellage für ein 100-jähriges Hochwasserereignisse auf Höhe des Bergertor Wehrs (Fl.-km 23+943) und dessen Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen.

Gleiches gilt für die ergänzende Betrachtung des Hochwasserrisikos im Nachgang zu den Starkniederschlags- und Hochwasserabfluss-Ereignissen in NRW vom Juli 2021 und konsequent die Änderung des Auftrags mit einer Absenkung des Zielwasserstands bei der Maßnahmengestaltung.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Nach den Starkniederschlags- und Hochwasserabfluss-Ereignissen in NRW vom Juli 2021 ist die öffentliche Sensibilität bezüglich des Hochwasserschutzes stark gestiegen. Die Stadt Herford beabsichtigte daher, etwaige Veränderungen der Hochwasserschutzsituation bedingt durch den Gewässerausbau am Bergertor-Wehr sorgfältig abzuwägen und eng an die bestehenden rechtlichen Grundlagen zu knüpfen.Mit Bezug auf § 68(3) WHG darf ein Gewässerausbau nur planfestgestellt werden, wenn eine erhebliche und dauerhafte, nicht ausgleichbare Erhöhung der Hochwasserrisiken ausgeschlossen werden kann. Mit Bezug auf § 74(2) und (4) sind dabei Hochwasser mit hoher, mittlerer und niedriger Wahrscheinlichkeit zu betrachten. Das HQ100 wird nach § 74(2) WHG als Hochwasser mit mittlerer Wahrscheinlichkeit bezeichnet. Für die Bewertung des Hochwasserrisikos sind folglich auch Hochwasserabflüsse seltener HQ100 relevant. Weitere Begründung siehe auch Nr. VII.2.1) Beschreibung der Änderungen!

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 830 734.39 EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 870 580.59 EUR

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