Mittagsverpflegung an fünf Trogata-Standorten im Troisdorfer Stadtgebiet Referenznummer der Bekanntmachung: 22070 e VgV
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53840
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.troisdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Mittagsverpflegung an fünf Trogata-Standorten im Troisdorfer Stadtgebiet
Zum Schuljahr 2007/2008 wurde an allen Troisdorfer Schulen im Primarbereich der "Offene Ganztag" eingerichtet. Seitdem hat das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien der Stadt Troisdorf die Trägerschaft über den außerunterrichtlichen Bereich -"Trogata"- der offenen Ganztagsschulen im Primarbereich.
In sieben Einrichtungen wird die Mittagsmahlzeit für alle in "Trogata" aufgenommenen Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter täglich frisch vor Ort durch Küchenpersonal zubereitet.
In fünf Einrichtungen wird das Mittagessen durch einen Caterer geliefert, da in diesen Einrichtungen nicht ausreichend Sach- und Personalkapazitäten für eine täglich frische Zubereitung des Mittagessens vorhanden sind.
Trogata der GGS Roncallistraße Roncallistraße 26 53840 Troisdorf, Trogata der GGS Asselbachstraße Asselbachstraße 42 53842 Troisdorf, Trogata der GGS Kettelerstraße Kettelerstraße 9 53844 Troisdorf, Trogata der GGS Magdalenenstraße Magdalenenstraße 12a 53842 Troisdorf, Trogata der GGS Kriegsdorfer Straße (Sternenschule) Kriegsdorfer Straße 48 53842 Troisdorf
Fünf Einrichtungen wurden bereits auf Verpflegung mit dem Cook & Chill-Verfahren umgestellt. Da sich dieses Verfahren bewährt hat, sollen diese Einrichtungen weiterhin durch einen Caterer mit Cook&Chill Menükomponenten beliefert werden.
Das Speisenangebot muss den Empfehlungen des DGE Qualitätsstandards für Schulverpflegung (in der jeweiligen aktuellen Fassung, zurzeit: 5. Auflage aus 2020) entsprechen. Die Mittagsverpflegung soll in einer altersgerechten, vollwertigen und abwechslungsreichen Form nach aktuellen ernährungsphysiologischen Erkenntnissen erfolgen.
Es besteht die Option der Vertragsverlängerung um ein weiteres Jahr (Schuljahr 2026/2027) und ebenfalls die Option der Verpflegungsumstellung einer weiteren Einrichtung.
Bei Verpflegungsumstellung einer weiteren Einrichtung erhöht sich die Schülerzahl um maximal 10% der Gesamtschülerzahl (88).
Ein Anspruch des Bieters auf Ausübung der Option besteht nicht.
Erläuterung Zuschlagskriterien:
Preis (20 Punkte)
Testverkostung (40 Punkte):
Im Rahmen der Auswertung der Angebote findet eine Testverkostung durch die Mitglieder der Steuerungsgruppe des Trägers zur Prüfung der sensorischen Qualität statt. Hierzu werden zwei kostenfreie Testessen je Mitglied der Steuerungsgruppe (bis zu 3 Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses sowie bis zu 2 Mitarbeitern des Jugendamtes), eines davon als bestimmtes vegetarisches Gericht und ein bestimmtes fleischhaltiges Gericht, angeboten.
Die Bewertung erfolgt nach dem Schulnotensystem.
Die Note 1 entspricht 100 % der Leistungspunkte,
die Note 2 = 80 %,
die Note 3 = 60 %,
die Note 4 = 40 %,
die Note 5 = 20 % und
die Note 6 = 0 %.
An der Testverkostung nehmen bis zu 5 Personen teil. Es wird, um eine Objektivität der Bewertung zu gewährleisten, der Mittelwert aus den verteilten Noten gebildet.
Bio-Anteil mindestens 15% (10 Punkte):
Bietet ein Caterer mehr als 15% Komponenten aus biologischem Anbau an, so wird dies entsprechend in der Bewertungsskala bewertet:
- 15% 1 Punkt
- 16-25% 2 Punkte
- 26-35% 4 Punkte
- 36-45% 6 Punkte
- 46-55% 8 Punkte
- mehr als 55% 10 Punkte
Verpflegungskonzept (Servicequalität und Speiseplangestaltung) (40 Punkte):
Die Bewertung erfolgt nach dem Schulnotensystem.
Die Note 1 entspricht 100 % der Leistungspunkte,
die Note 2 = 80 %,
die Note 3 = 60 %,
die Note 4 = 40 %,
die Note 5 = 20 % und
die Note 6 = 0 %.
Es wird, um eine Objektivität der Bewertung zu gewährleisten, der Mittelwert aus den verteilten Noten gebildet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Vom Unternehmen sind mit dem Angebot vorzulegen:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung
Vom Unternehmen sind nach Auftragserteilung vorzulegen:
Fremdfirmenanweisung
Vom Unternehmen sind mit dem Angebot vorzulegen:
Erklärung über den Gesamtumsatz einschließlich des Umsatzes in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags;
Eigenerklärung zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
Eigenerklärung zur Berufsgenossenschaft
Vom Unternehmen sind nach Angebotsabgabe auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
aktueller Nachweis der Berufsgenossenschaft (Unbedenklichkeitsbescheinigung);
aktueller Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung;
Freistellungsbescheinigung Finanzamt
Vom Unternehmern sind mit dem Angebot vorzulegen:
Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (mindestens 3 Referenzen) erbrachten Leistungen mit Angabedes Wertes, des Zeitraums der Leistungserbringung und des Auftraggebers;
Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt;
Nachweis über die gewerbliche Tätigkeit (z. B. Gewerbeanmeldung);
Aus- und Weiterbildungsnachweise von Fachkräften der Foodservice Branche.
Vom Unternehmen sind mit dem Angebot vorzulegen:
-das elektronische oder unterschriebene schriftliche
Angebotsschreiben, Formular 324 EU,
-das inhaltliche Angebot mit Angebotspreis,
-bei Bietergemeinschaften: unterschriebene
Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, Formular 531 EU,
-bei Unteraufträgen/Eignungsleihe:
Erklärung Bieter Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 532 EU und
bei Eignungsleihe unterschriebene Verpflichtungserklärung Dritter
Unteraufträge/Eignungsleihe, Formular 533 EU.
-Eigenerklärung zu Ausschlussgründen, (Formular 521 EU);
-523 - Eigenerklärung Sanktionspaket 5 EU
Zertifizierungen
DGE-Zertifizierung (mindestens "Schule + Essen= Note 1"-Zertifizierung) oder eine vergleichbare Zertifizierung;
MSC und ASC -Zertifizierung oder Gleichwertiges;
Bio-Zertifikat nach DE Ökokontrollstelle oder Gleichwertiges;
DIN-ISO-9001 Zertifizierung (Qualitätsmanagement)
Sonstige Nachweise
Muster eines Vier-Wochen-Speiseplans;
DE-Bio Siegel oder Gleichwertiges;
Nachweis über die Einhaltung und Anwendung des HACCP-Konzeptes (Risikoanalyse und Kontrolle der kritischen Punkte) - Hygienekontrollen und Laboruntersuchungen;
Nachweis über betriebliches Qualitäts- und Hygienekonzept;
Zertifizierung im Bereich Wasser und Reinigung, Wasser- und Energienutzung, z.B. ECOLAB;
Umweltaudit nach Din EN 14001 (Betrieb dauerhaft unter ökologischen Gesichtspunkten führen);
Konzepte zur Servicequalität
Konzept zur Zusammenarbeit zum "Qualitätsfeedback"
Konzept zur Gestaltung des Beschwerdemanagements
Konzept zur Durchführung einer jährlichen Ernährungsschulung
Abschnitt IV: Verfahren
Rathaus Stadt Troisdorf, Kölner Straße 176, 53840 Troisdorf, 2. Etage, Raum 229d
Bieter oder deren Bevollmächtigte sind zum Eröffnungstermin nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXPTYY8D4L5
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brkinternet/vergabekammer
Das Vergabeverfahren unterliegt den Vorschriften über das Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern (§§ 155 ff. GWB).
Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt.
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist der Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.