Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes am St.-Ulrichs-Platz 3 in 89407 Dillingen a.d. Donau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000247
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/dillingen-an-der-donau/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes am St.-Ulrichs-Platz 3 in 89407 Dillingen a.d. Donau
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Die Glasreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Zu reinigende Bodenfläche: 6.884,54 m².
Zu reinigende Glasfläche: 1.209,94 m².
Innenreinigung
Dillingen
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
siehe Ausschreibung unter Produkte/Leistungen
Glasreinigung
Die Glasreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
siehe Ausschreibung unter Produkte/Leistungen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Innenreinigung
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glasreinigung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren Gebäudeinnen- und Glasreinigung für das Amtsgericht Dillingen (Los 1 und Los 2) wird nach § 63 Abs. 1 Nr. 1 VgV aufgehoben.
Gründe:
Nach Prüfung der eingegangenen Angebote, hat die Vergabestelle festgestellt, dass kein Angebot eingegangen ist, das den Vergabebedingungen entsprochen hat.
Das Ausschreibungsverfahren wird mit konkretisierten Vergabe- und Vertragsunterlagen in Kürze wiederholt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.