Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes am St.-Ulrichs-Platz 3 in 89407 Dillingen a.d. Donau Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000247
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillingen
NUTS-Code: DE277 Dillingen a.d. Donau
Postleitzahl: 89407
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/dillingen-an-der-donau/index.php
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudeinnen- und Glasreinigung des Justizgebäudes am St.-Ulrichs-Platz 3 in 89407 Dillingen a.d. Donau
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
Die Glasreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
Die vertraglich durchzuführende Reinigung des Gebäudes gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung.
Zu reinigende Bodenfläche: 6.884,54 m².
Zu reinigende Glasfläche: 1.209,94 m².
Innenreinigung
Dillingen
Die Innenreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung.
siehe Ausschreibung unter Produkte/Leistungen
Glasreinigung
Die Glasreinigung in dem oben genannten Justizgebäude umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke.
siehe Ausschreibung unter Produkte/Leistungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geben Sie das Geschäftszeichen und das Amtsgericht (Registergericht) an, bei dem Ihr Unternehmen ins Handelsregister eingetragen wurde. Amtsgericht … HRA Nr. … HRB Nr. …
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB?
Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung.
Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung? Wie viele dieser Beschäftigten (untergliedert w.o.) arbeiten bei Ihnen seit mindestens drei Jahren?
Der Auftraggeber hat keine Kenntnis von zwingenden Ausschlussgründen entsprechend §123 GWB?
Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte, warum diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen. Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
Unter Anlagen im Angebotsassistenten befindet sich das Formular "Referenzen". Bitte legen Sie nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Bei der Bewertung der Referenzen werden die Vergleichbarkeit, der Umfang der Leistung, sowie eine erfolgreiche Leistungserbringung Berücksichtigung finden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Auf folgende Fristen (vgl. § 160 Abs. 3 GWB) wird besonders hingewiesen:
- Der Bieter hat von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
- Falls der Auftraggeber mitteilt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, hat der Bieter die Möglichkeit, die Vergabekammer anzurufen, solange nicht eine Frist (gerechnet nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers) von mehr als 15 Kalendertagen vergangen ist.