Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amtsbereich und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein Referenznummer der Bekanntmachung: 3807W-255.03/0006/002
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 131-373817)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79104
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-oberrhein.wsv.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.wsa-oberrhein.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amtsbereich und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein
Übernahme der Unternehmerverantwortung im Bereich der Elektrotechnik - Verantwortliche Elektrofachkraft (VEFK) - im Amtsbereich und Verantwortungsbereich des WSA-Oberrhein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen
Bieter und Ihre Bevollmächtigten sind zum Öffnungstermin nicht zugelassen
[gelöscht]
" „Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 (3) Nr. 1 bis 4
GWB nur zulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen
Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen
des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auf-
traggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Be-
kanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in
der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung ge-
genüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Verga-
beunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der
Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber ge-
rügt werden,
4. nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung
des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,
vergangen sind."
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Oberrhein
Stefan-Meier-Straße 4-6
Freiburg im Breisgau
79104
DE
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Zusätzliche Angaben wurden erforderlich.