Vergabe einer SAP Security Software für SAP ABAP und S/4 HANA in zwei Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 22/SAP Security Software/02
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer SAP Security Software für SAP ABAP und S/4 HANA in zwei Losen
Gegenstand der Vergabe ist die Lizensierung einer Softwarelösung inkl. Wartung sowie Support zur Analyse des Quellcodes der entwickelten Softwareartefakte auf Sicherheit, Compliance und Qualität unter S/4 HANA für die Entwicklungen in SAP ABAP und FIORI/SAP UI5 in zwei Losen:
Los 1: Codeanalyse für FIORI und SAP UI5 unter S/4 HANA ERP und [gelöscht]
Los 2: Codeanalyse für ABAP unter S/4 HANA ERP
Codeanalyse für FIORI/SAP UI5 unter S/4 HANA ERP und [gelöscht]
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Der Leistungsumfang enthält die Auslieferung der Software sowie die regelmäßige Wartung dieser. Im Rahmen der Wartung müssen Sicherheitspatches sowie Erweiterungen der Software bereitgestellt werden. Zusätzlich muss bei Störungen in der Software ein Support verfügbar sein. Hierfür stellt der Auftragnehmer einen Service Desk für Incidenttickets bereit, welcher per E-Mail oder über eine Hotline für Störungsmeldungen kontaktiert werden kann.
Die SAP Security Software soll bei der BwFPS auf den nachfolgenden Systemen und den aufgeführten Programmiertechnologien zum Einsatz kommen und entsprechend lizensiert werden.
- System [gelöscht] - individuelles Kundenportal der BwFPS basierend auf SAP HANA-Datenbank und XSA-Webserver mit SAP UI5
- System S/4 HANA - im Aufbau befindliche neue SAP/4 HANA ERP-Landschaft mit geplanten Entwicklungen in FIORI, SAP UI5
Codeanalyse für ABAP unter S/4 HANA ERP
BwFuhrparkService GmbH Postfach 3195 53831 Troisdorf
Der Leistungsumfang enthält die Auslieferung der Software sowie die regelmäßige Wartung dieser. Im Rahmen der Wartung müssen Sicherheitspatches sowie Erweiterungen der Software bereitgestellt werden. Zusätzlich muss bei Störungen in der Software ein Support verfügbar sein. Hierfür stellt der Auftragnehmer einen Service Desk für Incidenttickets bereit, welcher per E-Mail oder über eine Hotline für Störungsmeldungen kontaktiert werden kann.
Die SAP Security Software soll bei der BwFPS auf dem nachfolgenden System und den aufgeführten Programmiertechnologien zum Einsatz kommen und entsprechend lizensiert werden.
- System S/4 HANA - im Aufbau befindliche neue SAPS/4 HANA ERP-Landschaft mit geplanten Entwicklungen in SAP ABAP
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Codeanalyse für FIORI und SAP UI5 unter S/4 HANA ERP und [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Codeanalyse für ABAP unter S/4 HANA ERP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Postleitzahl: 69124
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHUR1VN
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bwfuhrpark.de
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.