Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Objektplanung für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula Referenznummer der Bekanntmachung: DRESO_S-2022-0009
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kernen im Remstal
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 71394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kernen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Objektplanung für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula
Weiterentwicklung Haldenschule - Planerauswahlverfahren Objektplanung gem. § 34 HOAI
Kernen im Remstal
Die Gemeinde Kernen plant auf Grundlage einer vorab durchgeführten Machbarkeitsstudie die Weiterentwicklung der Haldenschule. Um den aktuellen Anforderungen und dem Bedarf gerecht zu werden, soll im nächsten Schritt eine Sporthalle mit Mensa, Aula und Ganztagesräumlichkeiten als Neubau umgesetzt werden.
Ausgeschrieben wurden Objektplanungsleistungen gemäß § 34 HOAI (voraussichtlich Leistungsphasen 1 - 9). Die Leistungen wurden im Verhandlungsverfahren nach VgV europaweit ausgeschrieben:
- Stufe 1: Präqualifikation
- Stufe 2: Verhandlungsverfahren mit Konzeptstudie (inhaltliche Aufgabenstellung)
Der Bauherr beabsichtigt nach aktuellem Stand die stufenweise Beauftragung.
Es wird darauf hingewiesen, dass kein Anspruch auf Realisierung/Projektumsetzung besteht.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Weiterentwicklung Haldenschule Kernen - Objektplanung für den Neubau Sporthalle mit Mensa und Aula
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70435
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann
ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer, die unter
VI.4.1) angegeben ist, gestellt werden, solange die
Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat. Ein
wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die
Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtige
Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen
Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei
Versendung der Information auf elektronischem Weg 10
Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB). Ein
Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die
geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften
bereits vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und
gegenüber der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller
Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung
oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens
bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur
Bewerbung oder Angebotsabgabe gerügt hat. Ferner ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15
Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers,
einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160
Abs. 3 GWB).