Lieferung von 22 Fahrzeugen als Rettungswagen (RTW) mit Wechselkofferaufbau gem. EN 1789, Typ C
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marienheide
NUTS-Code: DEA2A Oberbergischer Kreis
Postleitzahl: 51709
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.obk.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von 22 Fahrzeugen als Rettungswagen (RTW) mit Wechselkofferaufbau gem. EN 1789, Typ C
Lieferung von 22 Rettungswagen (RTW), jeweils bestehend aus Fahrgestell mit Wechselkofferaufbau und Ausbau zum Rettungswagen nach DIN EN 1789, Typ C mit elektrohydraulischer Fahrtrage.
Oberbergischer Kreis
Lieferung von 22 Fahrgestellen mit Wechselkofferaufbau und Ausbau zum Rettungswagen (RTW) nach DIN EN 1789, Typ C mit elektrohydraulischer Fahrtrage
Die Angabe zu II.2.7) ist nicht richtig. Angabe erfolgt so, da technisches Pflichtpfeld.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§123, 124 BGB; dies ist mittels Eigenerklärung unter Verwendung des Formulars „521:EU_Eigenerklärung_Ausschlussgründe“ zu belegen; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft ist dieses für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
• Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Firmen- oder Wohnsitzes bzw. ein entsprechender anderer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft der des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem das Unternehmen ansässig ist.
• Mindestjahresumsatz (brutto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. 3.000.000,-€; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Vorliegen einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,-€ je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 500.000,-€ je Schadensfall für Vermögensschäden; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Unterlagen, die der Auftraggeber über den Verein für die Präqualifizierung von Bauunternehmern e.V. bzw. über das amtliche Verzeichnis präqualifizierter Unternehmen für den Liefer- und Dienstleistungsbereich (AVPQ) abrufen kann, müssen nicht eingereicht werden. Bitte geben Sie in diesen Fällen Ihre Präqualifizierungsnummer an.
• Mindestjahresumsatz (brutto) mit dem Auftragsgegenstand vergleichbaren Leistungen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre i.H.v. 3.000.000,-€; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Vorliegen einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 3.000.000,-€ je Schadensfall für Personen- und Sachschäden und 500.000,-€ je Schadensfall für Vermögensschäden; dies ist mittels Eigenerklärung zu belegen.
• Eigenerklärung/Nachweis über den Abschluss eines Compliance-Abkommens zwischen dem Fahrgestellhersteller und dem Aufbauhersteller oder einer anderweitigen Vereinbarung, welche auf ein integres und ethisch einwandfreies Geschäftsgebaren gerichtet ist und in den Bereichen Qualität, Vertrieb und After-Sales-Service einheitliche Kriterien einfordert.
• Qualitäts-Management-System entsprechend den EN ISO 9000ff; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss dieses Eignungskriterium von jedem Mitglied erfüllt werden; als Nachweis wird ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle über die Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems gem. EN ISO 9000ff akzeptiert.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einmalig die Durchführung eines Lieferantenaudits nach ISO 9001 zu gestatten. Der Auftragnehmer hat das Lieferantenaudit zu begleiten. Hierbei hat der Auftragnehmer keine Kosten für An-/Abreise, Verpflegung und Übernachtung/Unterbring zu tragen.
• Erklärung zu den personellen und technischen Mitteln zur Ausführung der Leistung, insbesondere Angaben zur beruflichen Qualifikation der mit der Leistung beauftragten Mitarbeiter/innen.
• Benennung der/des für die Auftragsausführung vorgesehener/-en Projektleiterin/Projektleiters, inkl. Angaben zu deren/dessen beruflicher Qualifikation und Erfahrung.
Mindestanforderung: Der/die Projektleiter/in muss mindestens bereits zwei Projekte "Ausbau von Krankenkraftwagen gem. EN 1789 Typ C (RTW) als Projektleiter/in oder stellvertretende/-er Projektleiter/-in durchgeführt haben.
• Benennung der/des für die Auftragsausführung vorgesehener/-en stellvertretenden Projektleiterin/Projektleiters, inkl. Angaben deren/dessen beruflicher Qualifikation und Erfahrung • Referenzen:
Als eine Referenz gilt jeweils ein Auftraggeber, unabhängig davon, wie viele Fahrzeuge für diesen geliefert wurden.
• Ausbau:
• Im Bieterangabenverzeichnis sind mindestens zehn verschiedene und erfolgreiche Referenzen der letzten drei Jahre gerechnet ab Veröffentlichung dieser Ausschreibung, für Rettungswagen (nach DIN EN 1789 Typ C, DIN EN 1865 und DIN 13500) mit Wechselkoffer in der beschriebenen Bauweise und Möbelausbau aus Hart-Integral-Schaumplatten einzutragen. Davon müssen mindestens drei verschiedene Referenzen auch eine elektrohydraulische Fahrtrage gem. DIN EN 1865 aufweisen. Zum Nachweis der Möglichkeit und Eignung zum Kofferwechsel sind ebenfalls mindestens fünf verschiedene und erfolgreiche Referenzen für einen Kofferwechsel auf ein Fahrgestell gleichen Herstellers und Typs anzugeben.
• Weiterhin müssen mindestens fünf erfolgreiche Referenzen für einen Kofferwechsel auf ein Fahrgestell anderen Baumusters des gleichen Herstellers (z.B. Modellwechsel), nicht älter als 6 Jahre und mindestens drei erfolgreiche Referenzen für einen Kofferwechsel auf ein Fahrgestell eines anderen Herstellers, nicht älter als 8 Jahre, angegeben werden. (Da diese Wechsel relativ selten sind, werden hier weniger Referenzen gefordert, die auch etwas älter sein dürfen als für die Hauptleistung.) • Erfolgreich ist eine Referenz, wenn es weder zu einer Rückabwicklung des Vertrages gekommen ist, noch eine Vertragsstrafe geltend gemacht wurde, keine vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung aufgetreten sind und es zu keinem wiederholten Überschreiten der Servicezeiten seitens des Servicemobiles und/oder des Servicestützpunktes gekommen ist.
• Werkstätten Fahrgestell:
• Es müssen mindestens drei im Kreisgebiet bzw. dem unmittelbaren Umfeld (max. 25 Fahrminuten lt. Routenplaner jeweils gerechnet von Radevormwald, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 89; Morsbach, Industriestr. 1 und Marienheide, Lockenfeld 12), des Auftraggebers liegende Standorte von Vertragswerkstätten (Nord, Mitte, Süd) des Fahrgestellherstellers vorhanden sein, welche für Nutzfahrzeuge mit 5,5t ausgelegt sind und Erfahrung mit Blaulichtfahrzeugen (Rettungsdienstfahrzeugen) haben.
• Mindestens eine Referenz je Werkstatt für Blaulichtfahrzeuge ist im Bieterangabenverzeichnis anzugeben. Auf eine Referenz kann verzichtet werden, wenn der Auftraggeber bereits Kunde (mit Blaulichtfahrzeugen) dieser Werkstätte ist.
• Qualitäts-Management-System entsprechend den EN ISO 9000ff; im Falle einer Beteiligung als Bietergemeinschaft muss dieses Eignungskriterium von jedem Mitglied erfüllt werden; als Nachweis wird ein gültiges Zertifikat einer akkreditierten Stelle über die Umsetzung eines Qualitäts-Management-Systems gem. EN ISO 9000ff akzeptiert.
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber einmalig die Durchführung eines Lieferantenaudits nach ISO 9001 zu gestatten. Der Auftragnehmer hat das Lieferantenaudit zu begleiten. Hierbei hat der Auftragnehmer keine Kosten für An-/Abreise, Verpflegung und Übernachtung/Unterbring zu tragen.
• Der/die Projektleiter/in muss mindestens bereits zwei Projekte "Ausbau von Krankenkraftwagen gem. EN 1789 Typ C (RTW) als Projektleiter/in oder stellvertretende/-er Projektleiter/-in durchgeführt haben.
• Referenzen:
• Ausbau:
• Im Bieterangabenverzeichnis sind mindestens zehn verschiedene und erfolgreiche Referenzen der letzten drei Jahre gerechnet ab Veröffentlichung dieser Ausschreibung, für Rettungswagen (nach DIN EN 1789 Typ C, DIN EN 1865 und DIN 13500) mit Wechselkoffer in der beschriebenen Bauweise und Möbelausbau aus Hart-Integral-Schaumplatten einzutragen. Davon müssen mindestens drei verschiedene Referenzen auch eine elektrohydraulische Fahrtrage gem. DIN EN 1865 aufweisen. Zum Nachweis der Möglichkeit und Eignung zum Kofferwechsel sind ebenfalls mindestens fünf verschiedene und erfolgreiche Referenzen für einen Kofferwechsel auf ein Fahrgestell gleichen Herstellers und Typs anzugeben. Diese Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
• Weiterhin müssen mindestens fünf erfolgreiche Referenzen für einen Kofferwechsel auf ein Fahrgestell anderen Baumusters des gleichen Herstellers (z.B. Modellwechsel), nicht älter als 6 Jahre und mindestens drei erfolgreiche Referenzen für einen Kofferwechsel auf ein Fahrgestell eines anderen Herstellers, nicht älter als 8 Jahre, angegeben werden. (Da diese Wechsel relativ selten sind, werden hier weniger Referenzen gefordert, die auch etwas älter sein dürfen als für die Hauptleistung.) • Erfolgreich ist eine Referenz, wenn es weder zu einer Rückabwicklung des Vertrages gekommen ist, noch eine Vertragsstrafe geltend gemacht wurde, keine vom Auftragnehmer zu vertretenen Verzögerungen bei der Auftragsabwicklung aufgetreten sind und es zu keinem wiederholten Überschreiten der Servicezeiten seitens des Servicemobiles und/oder des Servicestützpunktes gekommen ist.
• Werkstätten Fahrgestell:
• Es müssen mindestens drei im Kreisgebiet bzw. dem unmittelbaren Umfeld (max. 25 Fahrminuten lt. Routenplaner jeweils gerechnet von Radevormwald, Dietrich-Bonhoeffer-Str. 89; Morsbach, Industriestr. 1 und Marienheide, Lockenfeld 12), des Auftraggebers liegende Standorte von Vertragswerkstätten (Nord, Mitte, Süd) des Fahrgestellherstellers vorhanden sein, welche für Nutzfahrzeuge mit 5,5t ausgelegt sind und Erfahrung mit Blaulichtfahrzeugen (Rettungsdienstfahrzeugen) haben.
• Mindestens eine Referenz je Werkstatt für Blaulichtfahrzeuge ist im Bieterangabenverzeichnis anzugeben. Auf eine Referenz kann verzichtet werden, wenn der Auftraggeber bereits Kunde (mit Blaulichtfahrzeugen) dieser Werkstätte ist.
Umsetzung von Artikel 5k Abs. 3 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 (Sanktionen gegen Russland), Nachweis durch Eigenerklärung mittels Formular 523_EU.
Soweit in den Vergabeunterlagen nicht anders festgelegt gelten die Vertragsbedingungen der VOL/B. Eigene AGB der Auftragnehmer finden keine Anwendung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer gestellt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gemäß § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabe-verfahren die Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber der Vergabestelle innerhalb von zehn Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen oder aus der Bekanntmachung erkennbar sind, von den Bietern spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (bei der Kontaktstelle) zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können.
Sofern die Vergabestelle einer Rüge in ihrem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens der Vergabestelle diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Des Weiteren ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen § 134 GWB verstoßen hat oder den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
Diese Unwirksamkeit kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.