ÜSTRA_AS DMR_2022_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: ÜSTRA_AS DMR Funksystem_2022
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 107-303130)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA_AS DMR_2022_TNW
Einführung eines neuen digitalen Betriebsfunksystems (Digital Mobile Radio - DMR) in Bussen und Stadtbahnen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Hinweis: Die Implementierung eines DMR-Funksystems oder eines technisch gleichwertigen Systems gem. Abschnitt II. 3.b durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist zwingende Voraussetzung der Wertbarkeit einer Referenz und daher nochfolgend nicht punktemäßig bewertet. Als abgeschlossen gilt eine Referenz, wenn nach Abnahme des Gesamtsystems der Betrieb über mindestens 12 Monate erfolgt ist.
Klargestellt ist hiermit, dass Voraussetzung der Bewertung einer Referenz ist, dass diese sich auf ein DMR-Funksystem oder eines technisch gleichwertigen Systems gem. Abschnitt II. 3 b der Bewerberinformation bezieht.
In Bezug auf die Auswahlkriterien Standorte und Funkteilnehmer stellt die Vergabestelle rein vorsorglich klar, dass die Maximalpunktzahlen pro Referenz wie folgt vergeben werden:
Anzahl der eingebundenen Standorte in der Umsetzung
(>/= 50 = 2 Punkte, >20 = 1,5 Punkte; >10 = 1 Punkte; >=5 = 0,5 Punkte; <5 = 0 Punkte)
Anzahl der eingebundenen Funkteilnehmern
(>/= 1000 = 1 Punkt; >500 = 0,75 Punkte; >200 = 0,5 Punkte; >=50 = 0,25 Punkte; <50 = 0 Punkte)
Zum Nachweis der Mindeststandards sind technisch gleichwertige Systeme zugelassen:
Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre der Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Vergleichbar sind Leistungen über die Implementierung und den Betrieb eines DMR-Funksystems oder eines technisch gleichwertigen Funksystems mit georendundantem Aufbau in Einrichtungen oder Unternehmen mit mindestens 5 Standorten und 50 einzubindenden Funkteilnehmern. Einem DMR-Funksystem technisch gleichwertig sind im Rahmen dieser Ausschreibung Funksysteme im Digitalen Betriebsfunk wie TETRA und PMR, als auch Systeme der Betriebsart Gleichwelle wie IP-Gleichwellensysteme und Betriebsfunk Datenfunk Gleichwelle.
Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn nach Abnahme des Gesamtsystems der Betrieb über mindestens 12 Monate erfolgt ist. Nachzuweisen sind mindestens zwei vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren.