ÜSTRA_AS DMR_2022_TNW Referenznummer der Bekanntmachung: ÜSTRA_AS DMR Funksystem_2022
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE92 Hannover
Postleitzahl: 30159
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.uestra.de
Abschnitt II: Gegenstand
ÜSTRA_AS DMR_2022_TNW
Einführung eines neuen digitalen Betriebsfunksystems (Digital Mobile Radio - DMR) in Bussen und Stadtbahnen
ÜSTRA Am Hohen Ufer 5 30159 Hannover Standorte der ÜSTRA
Die ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (nachfolgend "ÜSTRA" oder "Auftraggeber" oder "Vergabestelle" genannt), eitet mit der Auftragsbekanntmachung ein europaweites Ausschreibungsverfahren mit dem Ziel ein, einen Rahmenvertrag über den Abschluss eines Rahmenvertrages über die Lieferung und funktionsbereite Bereitstellung eines Digital Mobile Radio-Funksystems (DMR) zur Ablösung der analogen Leitstellenkommunikation der ÜSTRA für Busse und Stadtbahnen nebst damit verbundener Dienstleistungen abzuschließen.
Gegenstand der Ausschreibung ist ein DMR Tier II-Funksystem (inkl. 10 Jahre Wartungsvertrag) zur Leitstellenkommunikation für Busse und Stadtbahnen, das sich über das gesamte ÜSTRA-Betriebsnetz erstreckt und den derzeit vorhandenen analogen "offenen Ruf" in der Rückfallebene der Leitstellenkommunikation ablöst.
Das maximale Auftragsvolumen über die gesamte Vertragslaufzeit beträgt 1,5 Mio EUR netto. Abnahmegarantien werden nur in Bezug auf die angebotene Umsetzung der Betriebstechnik zur Installation des digitalen Gleichwellenfunksystems gewährt. Die analoge Beeinflussung der Lichtsignalanlagen (LSA-Beeinflussung) bleibt zunächst analog und soll ggf. bei der Programmierung einer Konfiguration der Fahrzeug-Funkgeräte berücksichtigt werden.
Im Rahmen des EVT-Projektes wurden bereits die alten Bordrechner durch neue Bordrechner ersetzt und (fast) alle Fahrzeuge (Busse & Stadtbahnen) mit Kombi-Funkgeräten der Marke Motorola ausgerüstet.
Ziel ist es, eine digitale, vom vorhandenen IVU-System unabhängige und nicht proprietäre Funkinfrastruktur aufzubauen, die im Falle eines Ausfalls der eigenen Server (ivu/indali), des gesamten öffentlichen Mobilfunknetzes (GSM/3G/4G/5G), eines Unfalls o. Ä., eine Rückfallebene für die Sprachkommunikation des gesamten ÜSTRA-Netzes darstellt.
Details ergeben sich aus der Management Summary des Lastenheftes, beigefügt als Anlage 1 zur Bewerberinformation.
Nach Abnahme des Gesamtsystems wird ein Wartungsvertrag mit einer maximalen Vertragslaufzeit von 10 Jahren geschlossen. Die ÜSTRA soll ein vorzeitiges Kündigungsrecht erhalten. Details sind Gegenstand der Verhandlungen.
Sollten mehr als fünf geeignete Bewerber einen Teilnahmeantrag fristgemäß und vollständig einreichen und die Mindestanforderungen erfüllen, erfolgt eine Beschränkung des Bieterkreises auf maximal fünf Bieter zu beschränken.
4.1.4.1. Kompetenz und Erfahrung (60%)
Entscheidend ist zu 60% die anhand der eingereichten Referenzen nachgewiesene Kompetenz und Erfahrung anhand des Grades der Vergleichbarkeit und der Anzahl der eingereichten Referenzen über die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar erbrachten Leistungen gemäß Formblatt 4. Zugelassen sind nur Referenzprojekte, die der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft selbst implementiert hat.
Die Vergabestelle beschränkt die Zahl der einreichbaren Referenzen auf 10 Referenzen pro Bewerber/Bewerbergemeinschaft. Jede der eingereichten Referenz wird anhand des nachstehenden Punktesystems wie folgt bewertet:
Hinweis: Die Implementierung eines DMR-Funksystems Tier II - Funk Gleichwelle durch den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft ist zwingende Voraussetzung der Wertbarkeit einer Referenz und daher nochfolgend nicht punktemäßig bewertet. Als abgeschlossen gilt eine Referenz, wenn nach Abnahme des Gesamtsystems der Betrieb über mindestens 12 Monate erfolgt ist.
Betrieb des Systems inkl. Hardware- und Software-Wartung
(nur Hardware-Wartung = 1 Punkt; nur Software-Wartung = 1 Punkt)
Georendundanter Aufbau aller zentralen Komponenten
(nicht georedundant = 0 Punkte; Georedundanz bei Teilkomponenten wird anteilig berechnet) 2
PTP-Synchronisation des Gesamtsystems 1
Netzwerkmanagement (Komponentenüberwachung)
(Überwachung bei Teilkomponenten wird anteilig berechnet) 1
DSGVO-konforme Gesprächsaufzeichnung mit definierbarem Speicherzeitraum
(ohne definierbarem Speicherzeitraum = 0,5 Punkte) 1
DSGVO-konformes Zugriffskonzept auf Gesprächsaufzeichnungen 1
Einbindung zentraler Bediengeräte (z.B. in einer Leitstelle) 1
Implementierung in einem Zeitraum von max. 8 Monaten
(<10 = 1,5 Punkte; <15 = 1 Punkte; <=20 = 0,5 Punkte; >20 = 0 Punkte) 2
Umsetzung von mindestens 30 Standorten
(>20 = 1,5 Punkte; >10 = 1 Punkte; >=5 = 0,5 Punkte; <5 = 0 Punkte) 2
Umsetzung von mindestens 1000 einzubindenden Funkteilnehmern
(>500 = 0,75 Punkte; >200 = 0,5 Punkte; >=50 = 0,25 Punkte; <50 = 0 Punkte) 1
Die maximal erreichbare Punktzahl je Referenz ist 15. Eine Übersicht ist in der Bewerberinformation unter Ziffer 4.1.4.1. enthalten.
Die Punkte der eingereichten vergleichbaren Referenzen werden addiert. Maximal können somit 150 ungewichtete Punkte erreicht werden. Dies entspricht einer gewichteten Maximalpunktzahl von 60 Punkten.
4.1.4.2. Grad der Kundenzufriedenheit (40%)
Bestandteil der Vergabeunterlagen ist das Formblatt 6 "Erklärung zur Kundenzufriedenheit", das von dem jeweiligen Auftraggeber einer eingereichten Referenz auszufüllen ist. Es dürfen nur ausgefüllte Formblätter von Auftraggebern zu in Abschnitt 4.1.4.1. eingereichten Referenzprojekten eingereicht werden. Gewertet wird jeweils nur der Grad der nachgewiesenen Zufriedenheit über vergleichbare Referenzprojekte. Die durch einen Auftraggeber abgegebene ausgefüllte Erklärung zur Kundenzufriedenheit wird wie folgt bewertet:
Ein Bewerber erhält für jeden sehr zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 10 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 5 Punkte.
Ein Bewerber erhält für jeden teilweise zufriedenen Referenzkunden über vergleichbare Referenzleistungen pro ausgefülltem Formblatt 2 Punkte.
Die erreichten Punkte werden mit dem o.g. Gewichtungsfaktor (40 %) multipliziert.
Die fünf (5) Bewerber mit den insgesamt höchsten Punktzahlen der beiden Auswahlkriterien "Referenzen" und "Grad der Kundenzufiredenheit" werden zur Angebotsabgabe ausgewählt.
Sollten mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl erhalten, behält sich die ÜSTRA vor, die abschließende Auswahl und Reduzierung des Bieterkreises durch Losverfahren herbeizuführen.
Die Implementierung soll binnen 10 Monaten nach Zuschlag abgeschlossen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Abgabe einer Einheitlichen Europäischen Erklärung wird mit den nachfolgend spezifizierten Erklärungsinhalten akzeptiert, die Vergabestelle behält sich vor, die jeweils geforderten bzw. von den Eigenerklärungen erfassten Unterlagen und Nachweise jederzeit nachzufordern.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag (Formblatt 1) von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen, Erklärungen und Nachweise ausgefüllt mit dem Teilnahmeantrag einzureichen:
a) Eigenerklärung zum Unternehmen, zum Firmenprofil sowie zum Personalbestand, insbesondere:
aa) Unternehmensdarstellung (Name, Anschrift, Rechtsform, organisatorische Gliederung, Leistungsspektrum, Gründungsdatum, Niederlassungen),
bb) Angabe der Eintragung in ein Handelsregister, nicht älter als sechs Monate, alternativ eine Angabe nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bewerber ansässig ist.
b) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 f. GWB (Formblatt 2).
c) Einzureichen ist ein Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- sowie für Sach- und Vermögensschäden über mindestens 20 Mio EUR mit jeweils dreifacher Maximierung, welche bei einem in der EU zugelassenen Versicherer abgeschlossen ist; es genügt die Erklärung über die Bereitschaft, im Zuschlagsfall eine entsprechende Versicherung abzuschliessen sowie die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens zum Abschluss einer entsprechenden Versicherung.
d) Bewerbergemeinschaftserklärung nebst Angabe der Haftung, sofern eine Bewerbergemeinschaft gebildet wird (Formblatt 5).
a) Eigenerklärung über die Gesamtumsätze der letzten drei Geschäftsjahre und der Umsätze der letzten drei Geschäftsjahre, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind.
b) Vorlage von Jahresabschlüssen oder Bilanzen des Unternehmens für die letzten drei Geschäftsjahre.
Vom Bewerber und, sofern sich Bewerbergemeinschaften bewerben, von den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaften sind neben dem Teilnahmeantrag von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Erklärungen und nachfolgende Nachweise zu erbringen und mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
a) Nachweis einer Zertifizierung gem. ISO 9001:2015 oder gleichwertig; erforderlich ist ein durch Dritte auditiertes Qualitätsmanagementsystem,
b) Referenzen über abgeschlossene vergleichbare Projekte der letzten 5 Jahre der Bewerber bzw. den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft. Vergleichbar sind Leistungen über die Implementierung und den Betrieb eines DMR-Funksystems Tier II - Funk Gleichwelle mit georendundantem Aufbau in Einrichtungen oder Unternehmen mit mindestens 20 Standorten und 500 einzubindenden Funkteilnehmern. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn nach Abnahme des Gesamtsystems der Betrieb über mindestens 12 Monate erfolgt ist. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes
- die Art und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen,
- der Auftraggeber,
- Ort und Zeit der Ausführung, der Abnahme und des Folgebetriebs,
- Ansprechpartner mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Nachzuweisen sind mindestens zwei vergleichbare und abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten fünf (5) Jahren. Vergleichbar sind Leistungen über die Implementierung und den Betrieb eines DMR-Funksystems Tier II - Funk Gleichwelle mit georendundantem Aufbau in Einrichtungen oder Unternehmen mit mindestens 20 Standorten und 500 einzubindenden Funkteilnehmern. Abgeschlossen ist eine Referenz, wenn nach Abnahme des Gesamtsystems der Betrieb über mindestens 12 Monate erfolgt ist. Anzugeben ist neben der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes
- die Art und Umfang der jeweils erbrachten Leistungen,
- der Auftraggeber,
- Ort und Zeit der Ausführung, der Abnahme und des Folgebetriebs,
- Ansprechpartner mit Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse.
Der Auftraggeber prüft bei den fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträgen die Eignung der Bewerber in einem dreistufigen Verfahren.
Stufe 1: Prüfung auf Vollständigkeit der abgeforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise III.1.1 bis III.1.3
Stufe 2: Vorliegen von Ausschlussgründen inkl. Erfüllung der Mindestanforderungen
Stufe 3: Prüfung der wirtschaftlichen und finanziellen sowie der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemessen an der zu vergebenden Leistung. Insbesondere auf Stufe 3, deren Prüfung anhand der vom Bewerber / Bewerbergemeinschaft eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise erfolgt, übt der Auftraggeber seinen Beurteilungsspielraum aus.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insb. Erklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern oder ggf. korrigieren zu lassen.
siehe Vergabeunterlagen
siehe Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHSR82B
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wettbewerbsteilnehmern steht der vergaberechtliche Rechtsschutz gemäß den §§ 160 ff. GWB zur Verfügung.Ein Nachprüfungsverfahren ist nur auf Antrag zulässig. Antragsbefugt ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedesUnternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach
§ 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass
dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oderzu entstehen droht. Der Antrag ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügtwerden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach
§ 135 Satz 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland