Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Buhlbronn der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: 2022/548
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Dienstleistungen
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2022/S 114-322899)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.schorndorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe einer Dienstleistungskonzession zu Bau und Betrieb eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten des Stadtteils Buhlbronn der Stadt Schorndorf nach dem Wirtschaftlichkeitslückenmodell
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt, den Bau eines Gigabit-Netzes in den unterversorgten Gebieten der Gemeinde durch Gewährung eines beantragten und bereits in vorläufiger Höhe gewährten Zuschusses nach Maßgabe der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021 und der „Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen in „grauen Flecken“ (nachfolgend „Gigabit-RR“) vom 15.09.2020 gestellt sowie der VwV Gigabitmitfinanzierung vom 10.09.2021 des Landes Baden-Württemberg an den Konzessionsnehmer zu fördern. Ziel der Maßnahme ist es, durch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zu ermöglichen, die „Grauen Flecken“ im Stadtteil Buhlbronn der Stadt Schorndorf über ein Gigabit-Netz zu erschließen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
4) Eigenerklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 15 Mio. für Personenschäden und Sachschäden sowie mindestens EUR 15 Mio. für Vermögensschäden besteht oder im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.
4) Eigenerklärung darüber, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. EUR 5 Mio. für Personenschäden und Sachschäden sowie mindestens EUR 5 Mio. für Vermögensschäden besteht oder im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsschutz in der geforderten Höhe gestellt wird.