Landeshauptstadt Düsseldorf - Vergabe strategische Partnerschaft Düsseldorfer Entsorgungs- und Stadtreinigungsgesellschaft mbH im Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Referenznummer der Bekanntmachung: 60126-20
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 40225
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.duesseldorf.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt a.M.
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60325
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.goerg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landeshauptstadt Düsseldorf - Vergabe strategische Partnerschaft Düsseldorfer Entsorgungs- und Stadtreinigungsgesellschaft mbH im Bereich Abfallwirtschaft und Stadtreinigung
Vergabe Mehrheitsgeschäftsanteil an der Düsseldorfer Entsorgungs- und Stadtreinigungsgesellschaft mbH durch die Landeshauptstadt Düsseldorf an einen strategischen Partner
Die Landeshauptstadt Düsseldorf (LHD) führt gegenwärtig die kommunale Abfallentsorgung auf der Grundlage einer 1998 gegründeten institutionalisierten Öffentlichen Privaten Partnerschaft (IÖPP) durch. Kooperationsgesellschaft ist die AWISTA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung mbH (AWISTA), an welcher die LHD über die Stadtwerke Düsseldorf AG (SWD) mittelbar beteiligt ist. Gegenwärtig sind an der AWISTA die SWD mit 51 % und die Remondis Kommunale Dienste Rheinland GmbH mit 49 % beteiligt. Auf Leistungsebene erfolgt die Kooperation derzeit auf Basis von im Jahr 1998 zwischen der LHD und der AWISTA abgeschlossenen Leistungsverträgen, insbesondere im Hinblick auf die Abfallentsorgung und die Straßenreinigung, sowie eines entsprechenden Rahmenvertrags. Dieses Vertragswerk wird auslaufen, so dass mit Wirkung zum 01.01.2025 eine Neuorganisation der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung in Düsseldorf erforderlich werden wird.
Zur Umsetzung dieser Neuorganisation ist im Hinblick auf das kommunale Geschäft bzw. das Satzungsgeschäft aus der AWISTA die Düsseldorfer Entsorgungs- und Stadtreinigungsgesellschaft mbH (DES) ausgegründet worden, an der zukünftig die LHD 49 % der Geschäftsanteile halten wird und die übrigen 51 % der Geschäftsanteile in der Inhaberschaft desjenigen Unternehmens liegen werden, welches aus der Anteilsausschreibung des 51 % Anteils an der DES als erfolgreicher Bieter und damit strategischer Partner der LHD hervorgehen wird.
Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die LHD die langfristige (20 Jahre zzgl. einer einmaligen auftraggeberseitigen Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren) Vergabe eines 51 % Geschäftsanteils an der DES in Form eines sog. "Share Deals". Gegenstand des Vergabeverfahrens in Form der Anteilsausschreibung ist mithin die Suche nach einem strategischen Partner für die LHD zur Gründung einer IÖPP im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft, welche neben dem kommunalen Geschäft / Satzungsgeschäft zukünftig im kommunalwirtschaftsrechtlich zulässigen Rahmen auch ihr Geschäftsfeld erweitern kann. Übergeordnetes Verfahrensziel der LHD ist die langfristige Sicherung einer strategischen Partnerschaft im Bereich der kommunalen Abfallwirtschaft mit einem privaten Partner, um die Herausforderungen der Zukunft, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Emissions-Reduzierung, Lärmreduzierung, Green Procurement / Nachhaltigkeit / Klimaschutz sowie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Hinblick auf eine deutliche Erhöhung der Recyclingquoten, zu meistern. Grundlage der Anteilsausschreibung wird ein zwischen der LHD und der DES bestehendes neues Vertragswerk auf Leistungsebene für die Bereiche Abfallabfuhr und -entsorgung, Stadtbildpflege und Winterdienst sowie IT-Kundenmanagement sein, welches mit Leistungsbeginn zum 01.01.2025 für die Dauer der gesellschaftsrechtlichen Kooperation zur Anwendung kommt.
Die DES wird mit Leistungsbeginn am 01.01.2025 sowohl mit personellen als auch sachlichen Ressourcen ausgestattet sein. So wird die DES auf Basis eines Betriebsübergangs von der bisherigen Kooperationspartnerin mit Personal ausgestattet sein. Auch Assets, wie beispielsweise Abfallbehälter und Betriebsfahrzeuge sowie Nutzungsrechte an Recyclinghöfen, sind bei der DES ab dem 01.01.2025 vorhanden. Ungeachtet dessen wird die DES zum 01.01.2025 kein vollfunktionsfähiges Unternehmen sein, so dass der private Partner der LHD auf der Grundlage der Anteilsausschreibung weitere Ressourcen / Betriebsmittel für die Leistungserbringung mitzubringen hat. Dies gilt neben dem Personalbereich und der Organisation eines Betriebshofs etwa auch für den Bereich IT, in welchem der private Partner dafür Sorge zu tragen hat, dass die IT-Infrastruktur für den Geschäftsbetrieb der DES aufgebaut und erfolgreich in Betrieb genommen wird.
In dem Interesse, ein wettbewerbliches und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren sicherzustellen und der DES ab dem 01.01.2025 eine störungsfreie Leistungserbringung zu ermöglichen, wird die LHD dem erfolgreich aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Unternehmen bereits ab dem 01.01.2024 ein im Eigentum der LHD stehendes, auf deren Stadtgebiet befindliches Grundstück zur Errichtung eines Betriebshofes bei Bedarf bereitstellen können. Darüber hinaus stehen insoweit die Betriebshöfe der bisherigen Kooperationspartnerin interimistisch für die Zeit vom 01.01.2025 bis 30.06.2025 zur Verfügung. Ungeachtet dessen haben die Wettbewerbsteilnehmer selbstverständlich die Möglichkeit, ein eigenes Betriebshofgrundstück anzubieten. Weiterhin sind zwischen der LHD und der bisherigen Kooperationspartnerin Rahmenbedingungen für ein Übergangsmanagement rechtzeitig vor Leistungsbeginn vereinbart.
Gegenstand der Dialogphase des Wettbewerblichen Dialoges werden neben den wertungsrelevanten Gesichtspunkten insbesondere die Themen "IT", "Betriebshof" sowie die Ausstattung der DES mit Assets und Personal sein. Die Dialogteilnehmer werden insoweit mittels zu entwickelnder Konzepte nachzuweisen haben, dass eine reibungslose, den Qualitätsanforderungen der LHD entsprechende Abfallwirtschaft auf dem Stadtgebiet als zentrale Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge stets sichergestellt ist.
Im Einzelnen siehe Verkaufsmemorandum / Dialogbeschreibung, welche(s) den interessierten Unternehmen mit der Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellt wird.
- Einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren.
Auf der Grundlage der gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) vollständig eingereichten Unterlagen erfolgt die Auswahl der Teilnehmer durch Bewertung der Qualität und Güte der im Teilnahmewettbewerb vorgelegten vergleichbaren Referenzprojekte.
- Einmalige auftraggeberseitige Verlängerungsoption von weiteren 5 Jahren.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Alle geforderten Nachweise und Erklärungen gemäß Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung sind innerhalb der Bewerbungsfrist nach Abschnitt IV. 2. 2) mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen, soweit sich die Auftraggeberin dies nicht ausdrücklich anders vorbehalten hat. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass unvollständige Bewerbungen von der Teilnahme am weiteren Verfahren ausgeschlossen werden können. Die Vorlage von Kopien ist zulässig. Ausländische Bewerber haben statt der geforderten amtlichen Nachweise nach deutschem Recht gleichwertige Bescheinigungen nach den Vorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Soweit nicht anders gefordert, können Erklärungen als Eigenerklärungen abgegeben werden. Die Vergabestelle stellt für die nachfolgend aufgeführten Nachweise und Erklärungen ein Bewerber-Formblatt zur Verfügung, welches interessierte Unternehmen als Anlage zum (ersten) Verfahrensbrief / Anschreiben zum Teilnahmewettbewerb über die unter Abschnitt I. 3) genannte elektronische Adresse abrufen können.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die geforderten Nachweise für alle Mitglieder vorzulegen, wobei jedes Mitglied seine Eignung für den Leistungsbestandteil nachweisen muss, den es übernehmen soll. Ferner hat die Bewerbergemeinschaft dem Teilnahmeantrag eine Erklärung beizulegen, in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind, der für die Durchführung bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist und dieser die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und dass alle Mitglieder im Auftragsfall als Gesamtschuldner haften (Bewerbergemeinschaftserklärung).
Beabsichtigt der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft den Einsatz von Nachunternehmern, sind die von den Nachunternehmern zu erbringenden Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV nach Art und Umfang mit dem Teilnahmeantrag zu benennen. Für Nachunternehmer, welche der Bewerber im Wege der Eignungsleihe nach § 47 VgV einzusetzen beabsichtigt, sind weiterhin die unter Abschnitt III. 1. 1) bis III. 1. 3) dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Nachweise und Erklärungen, soweit einschlägig und bezogen auf die zu erbringende Teilleistung, für den jeweiligen Nachunternehmer bereits mit dem Teilnahmeantrag einzureichen sowie nach § 47 Abs. 1 Satz 1 VgV nachzuweisen, dass dem Bewerber die insoweit für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu III.1.1):
a) Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen, oder andernfalls entsprechende Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB getroffen werden.
b) Aussagekräftige Unternehmensdarstellung unter Angabe von Name, Sitz und Rechtsform der Gesellschaft sowie Darstellung und Erläuterung der Konzernstruktur, der Eigentums- und Beteiligungsverhältnisse sowie der Haftungsstruktur.
c) Aktueller Nachweis der Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister oder eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes.
d) Eigenerklärung zum Russlandgeschäft zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
a) Erklärung über den (Gesamt-)Umsatz (netto) des Unternehmens der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021).
b) Erklärung über den Umsatz (netto) des Unternehmens bezogen auf solche Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021).
c) Bilanzen bzw. Bilanzauszüge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2019-2021), falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist, vorgeschrieben ist bzw. bei Konzerngesellschaften, die von der Aufstellung eines Jahresabschlusses befreit sind, die Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Konzerns.
d) Nachweis ausreichender Bonität durch Vorlage einer aktuellen Wirtschaftsauskunft einer Ratinggesellschaft, wie z. B. Creditreform oder einer vergleichbaren Wirtschaftsauskunft, in Bezug auf Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
a) Nachweis einschlägiger Erfahrungen durch eine Aufstellung der wesentlichen, innerhalb der letzten fünf Jahre sowie des laufenden Jahres erbrachten Leistungen bezogen auf vergleichbare Leistungen auf dem Entsorgungs- / Stadtreinigungssektor, einschließlich Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Kooperation mit anderen Unternehmen (Referenzliste), jeweils unter kurzer Beschreibung von Art und Inhalt des Projektes und Angabe von Auftragswert, Vertragslaufzeit sowie Auftraggeber mit Kontaktadresse.
b) Eigenerklärung, aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte und die Anzahl seiner Führungskräfte (Vollzeitäquivalent) ersichtlich ist.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Gewährung eines Mindestentgelts nach § 2 TVgG NRW.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Weitergehende Unterlagen neben dem Verkaufsmemorandum / Dialogbeschreibung, insbesondere Informationen aus einer im marktüblichen Umfang zu gewährenden Käufer-Due-Diligence, das Vertragswerk sowie die Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien erhalten die geeigneten und ausgewählten Bewerber in der Dialogphase des Wettbewerblichen Dialogs.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y0SRKWT
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Gemäß §§ 155 ff. GWB:
Die Auftraggeberin weist auf die Rechtsfolge des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin, wonach ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.