EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen (inkl. Zubehör) für die Phillipp-Matthäus-Hahn-Schule des Zollernalbkreises
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Balingen
NUTS-Code: DE143 Zollernalbkreis
Postleitzahl: 72336
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.zollernalbkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-weite Ausschreibung der Lieferung von Fräs- und Drehmaschinen (inkl. Zubehör) für die Phillipp-Matthäus-Hahn-Schule des Zollernalbkreises
Die zu vergebende Gesamtleistung besteht in Los 1 aus der Lieferung und Aufbau von fabrikneuen Dreh- und Fräsmaschinen für schulische Zwecke. In Los 2 werden die Zubehörteile für die Maschinen aus Los 1 ausgeschrieben.
.
Die Leistung ist wie folgt zu erbringen:
• Lieferung der Maschinen und Zubehörteile (Los 1 und 2),
• Montage und Inbetriebnahme der Maschinen (Los 1),
• Bereitstellung der technischen Unterlagen, Betriebsanleitungen und Schulungsmaterial (Los 1),
• Sicherstellung der Ersatzteillieferungen für zehn Jahre (Los 1).
Lieferung und Inbetriebnahme von Dreh- und Fräsmaschinen
Balingen
Die Leistung in Los 1 umfasst die Lieferung und Inbetriebnahme (inkl. Aufstellung und Installation) von:
.
• drei Universal-Werkzeugfräsmaschinen (geeignet für die praxisgerechte Industrieausbildung mit 3-Achsenbearbeitung),
• vier zyklengesteuerten Drehmaschinen (geeignet für die praxisgerechte Industrieausbildung mit 2-Achsenbearbeitung),
• 16 konventionellen Universaldrehmaschinen (geeignet für die praxisgerechte Industrieausbildung mit 2-Achsenbearbeitung),
in den Räumlichkeiten des Gewerblichen Schulzentrums in Balingen.
.
Zu den vertraglichen Nebenleistungen gehören u. a.:
• Bereitstellung von Betriebsanleitungen und Schulungsmaterial,
• Einweisungen/Schulungen der Lehrkräfte durch fachkundige Personen des Auftragnehmers,
• Wartungsleistungen für zwei Jahre.
- zu 2.II.7)
Die Maschinen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 31.07.2023 zu liefern.
Lieferung von Zubehör für Fräs- und Drehmaschinen
Balingen
Lieferung von Zubehör für die Fräs- und Drehmaschinen des Loses 1
- zu 2.II.7)
Die Zubehörteile sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens bis zum 31.07.2023 zu liefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung,
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge.
• Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Sach- und Personenschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 1,0 Mio. EUR,
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Versicherungsschein,
• Auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle: Bilanzen oder Bilanzauszüge der letzten drei Geschäftsjahre oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nachweisen.
zu Los 1:
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von jeweils mindestens drei baugleichen Fräs- und Drehmaschinen.
• Referenzen (als Eigenerklärung) über die Lieferung von jeweils mindestens drei baugleichen Universal-Werkzeugfräsmaschinen, zyklengesteuerten Drehmaschinen und konventionellen Universaldrehmaschinen in den Jahren 2019 bis 2021 unter Angabe der Auftraggeber und Lieferzeitpunkte.
Abschnitt IV: Verfahren
Bei der Öffnung der Angebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation“:
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über das Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport. Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich elektronisch über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform zur Verfügung. Ein postalischer Versand der Vergabeunterlagen in Papierform erfolgt nicht.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; weitere Auskünfte erteilt“:
Anfragen von Bietern im Rahmen dieses Vergabeverfahrens sind ausschließlich über das elektronische Vergabeinformationssystem ELViS der Vergabeplattform subreport an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten elektronischen Vergabeplattform erforderlich. Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließlich über den entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erteilt. Bieter, die sich (freiwillig) unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E- Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen auf der Vergabeplattform informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Plattform (kostenlos) zu registrieren.
Zu Ziffer I.3) „Kommunikation; Angebote sind einzureichen“:
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter elektronisch in Textform einzureichen. Hierzu ist eine (kostenlose) Registrierung unter dem entsprechenden Projektzugang des elektronischen Vergabeinformationssystems ELViS der Vergabeplattform subreport erforderlich.
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
Statthafter Rechtsbehelf bei Verstößen gegen die Vergabevorschriften ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens. Der Antrag ist schriftlich bei der zuvor benannten zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren einzureichen. Der Antrag ist nur zulässig, solange kein wirksamer Zuschlag erteilt worden ist. Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bieter über den beabsichtigten Zuschlag ordnungsgemäß nach § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind.
Der Antrag ist auch vor wirksamer Zuschlagserteilung unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.