WVER Verbandsgebiet - Saug- und Spülwageneinsatz auf Abwassertechnischen Anlagen - 6 Lose - Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2026 Referenznummer der Bekanntmachung: 10294100-TS
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]09
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://wver.de/online-vergabe/
Abschnitt II: Gegenstand
WVER Verbandsgebiet - Saug- und Spülwageneinsatz auf Abwassertechnischen Anlagen - 6 Lose - Zeitraum 01.01.2023 - 31.12.2026
Reinigung und Spülung abwassertechnischer Anlagen (Sonderbauwerke, Kläranlagen, Staukanäle) in seinem Verbandsgebiet:
- Entleerung und Reinigung von Becken, Rinnen, Schächten und Kanälen - Beseitigung von Verstopfungen- Visuelle Kontrolle des Bauwerkszustandes - Transport des anfallenden Reinigungsgutes zu vom AG vorgegebenen Spülgutannahmestellen innerhalb des Verbandsgebiets.
Die Leistungen werden in sechs jeweils zusammenhängenden Gebietslosen ausgeschrieben.
Vertragslaufzeit vom 01.01.2023 bis 31.12.2026
Zusätzliche Angaben für alle Lose (siehe auch III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags) Bei Notfällen ist seitens des AN ganzjährig ein sofortiger Einsatz rund um die Uhr (24 Stunden) zwingend zu gewährleisten.Der AN muss bei telefonischer Anforderung eines Notfalleinsatzes innerhalb von 1 Stunde einsatzbereit amEinsatzort erscheinen. Dies gilt auch für Nacht-, Wochenend- und Feiertagseinsätze.
Nord
nördliches Verbandsgebiet des WVER
Das Los Nord beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den Städten Wassenberg, Hückelhoven, Heins-berg, Geilenkirchen, Übach-Palenberg, Linnich, Aldenhoven, Jülich und Baesweiler sowie in den Gemeinden Waldfeucht und Titz. Insgesamt umfaßt das Los NORD 200 Bauwerke, davon 10 Kläranlagen.
2.500 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug
50 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen
100 h/a Zulage Wasserrückgewinner
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023, der Vertrag endet am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
West
westliches Verbandsgebiet des WVER
Das Los WEST beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den Städten Aachen, Herzogenrath, Würselen und Alsdorf. Insgesamt umfaßt das Los WEST 125 Bauwerke, davon 9 Kläranlagen.
2.500 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug
50 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen
100 h/a Zulage Wasserrückgewinner
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023, der Vertrag endet am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ost 1
östliches Verbandsgebiet des WVER
Das Los OST 1 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den Städten Düren und Eschweiler , in den Gemeinden Langerwehe, Inden und Niederzier sowie auf einigen Bauwerken der Gemeinden Merzenich und Nörvenich. Insgesamt umfaßt das Los OST 1 120 Bauwerke, davon 6 Kläranlagen.
1.100 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug
25 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen
50 h/a Zulage Wasserrückgewinner
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023, der Vertrag endet am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Ost 2
östliches Verbandsgebiet des WVER
Das Los OST 2 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in den Städten Nideggen und Heimbach sowie in den Gemeinden Hürtgenwald und Kreuzau. Insgesamt umfaßt das Los OST 2 85 Bauwerke, davon 4 Kläran-lagen.
800 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug
20 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023, der Vertrag endet am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Süd 1
südliches Verbandsgebiet des WVER
Das Los SÜD 1 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in der Stadt Monschau und der Gemeinden Roet-gen und Simmerath. Insgesamt umfaßt das Los SÜD 1 115 Bauwerke, davon 8 Kläranlagen.
550 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug
10 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023, der Vertrag endet am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Süd 2
südliches Verbandsgebiet des WVER
Das Los SÜD 2 beinhaltet Saug- und Spülwagenleistungen in der Stadt Schleiden, der Gemeinde Kall, sowie auf einigen Bauwerken der Gemeinden Hellenthal und Nettersheim. Insgesamt umfaßt das Los SÜD 2 72 Bauwerke, davon 5 Kläranlagen.
500 h/a Kernzeiteneinsatz Saug- und Spülfahrzeug
10 h/a Sonderzeiteneinsatz Saug- und Spülwagen
Die Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Vertragsbeginn ist der 01.01.2023, der Vertrag endet am 31.12.2026 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes
Folgender Nachweis / Erklärung sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
- gültige Betriebshaftpflichtversicherung* mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR. Diese Anforderungen sind Mindeststandards. Sollten diese zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot eine Erklärung des Versicherungsgebers des Bieters beizufügen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
- rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde) Referenzliste mit der Angabe der Leistungsart; des Ausführungszeitraums; der Auftragssumme und des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse*, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes* bzw. Bescheinigung in Steuersachen*, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft*
*Der Nachweis / Die Erklärung sollte nicht älter als ein Jahr sein
Folgende Nachweise / Erklärungen sind von allen Bewerbern mit dem Angebot vorzulegen:
-Referenznachweise mit den Angaben zu Leistungsart, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, Auftraggeber mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
- Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal.
- Beschreibung des Fuhrparks aller Saug- und Spülwagen mit Angaben zur Fahrzeugtechnik
- Eigenerklärung zur geforderten Einsatzbereitschaft vor Ort
Fachkundenachweis nach MVAS 99 (Richtlinie zur Absicherung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum) Der Nachweis darf zum Beginn der Ausführung der Leistung (01.01.2023) nicht älter als 5 Jahre ab Ausstellungsdatum sein.
Sollte der Nachweis während der Vertragslaufzeit die Frist von 5 Jahren ab Ausstellungsdatum über-schreiten, so ist dem AG unaufgefordert der Nachweis der erfolgten Teilnahme an einem Auffrischungskurs / einer Wiederholungsschulung eines zugelassenen Schulungsanbieters vor Ablauf der 5-Jahres-Frist nachzuweisen. Das Auffrischungsseminar / der Wiederholungsschulung muss vor dem 01.01.2023 absolviert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftraggeber vorzulegen.
Sollte dieser zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht vom Bieter zu erfüllen sein, ist dem Angebot die schriftliche Terminbestätigung über die Teilnahme an einem Seminar / einer Schulung eines zugelas-senen Schulungsanbieters vorzulegen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfalle an einer entspre-chenden Schulung teilgenommen wird. Das Seminar / die Schulung muss vor dem 01.01.2023 absol-viert werden. Der Nachweis über die erfolgte Teilnahme ist unverzüglich unaufgefordert dem Auftrag-geber vorzulegen.
Ohne diesen Nachweis dürfen die Arbeiten nicht ausgeführt werden!
Gemäß der VOL/B und den zusätzlichen Vertragsbedingungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 Abs. 2 VgV ohne Beteiligung von Bietern.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2 Quartal 2026
Ergänzung zu VI.2) elektronische Rechnungsstellung:
Die elektronische Rechnungsstellung (digitale Zustellung der Rechnung per Mail) wird seitens des WVER (AG) nur dann akzeptiert, wenn nach Beauftragung und vor Stellung der ersten Rechnung eine Vereinbarung zwischen dem AG und AN unterzeichnet wird. Die Vereinbarung ist Bestandteil der Verdingungsunterlagen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass beim Wasserverband Eifel-Rur die im Tariftreue- und Vergabegesetz NRW festgelegten Grundsätze Anwendung finden. Bei Zustandekommen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und dem Auftragnehmer wird Folgendes Vertragsbestandteil nach § 2 Abs. 6 TVgG NRW:
1.) der Auftragnehmer verpflichtet sich, die in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Vorgabeneinzuhalten. Der Auftragnehmer übernimmt die Gewähr für die Einhaltung dieser Bedingungen für alle seine Nachunternehmer.
2.) der öffentliche Auftraggeber hat das Recht zur Kontrolle und Prüfung der Einhaltung der in § 2 Absatz 1 bis 4TVgG NRW genannten Vorgaben.
3.) dem öffentlichen Auftraggeber wird ein vertragliches außerordentliches Kündigungsrecht sowie die Festsetzung einer Vertragsstrafe für den Fall der Verletzung der in § 2 Absatz 1 bis 4 TVgG NRW genannten Pflichten durch das beauftragte Unternehmen oder seiner Nachunternehmer eingeräumt.
1. Die Unterlagen stehen ausschließlich als kostenloser Download unter https://www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de/VMPSatellite/company/welcome.do zur Verfügung. Die Weitergabe an Dritte, sowie die gewerbliche Nutzung der Vergabeunterlagen sind nicht gestattet.
2. Die gesamte Kommunikation zwischen der Zentralen Vergabe und den Bewerbern / Bietern - von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung - erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform der Wirtschaftsregion Aachen.
3. Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die Kommunikationsfunktion des Vergabeportals der Wirtschaftsregion Aachen zu beantragen!
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YRRYJA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50606
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gem. § 160 Abs. 3 GWB ist ein Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren unzulässig, soweit:
1.) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur
Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
Postleitzahl: 52353
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]