GGS Styrum, Augustastraße 92 - Metallbau- und Dachabdichtungsarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: MH-REFERAT_VI-2022-6655
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mülheim an der Ruhr
NUTS-Code: DEA16 Mülheim an der Ruhr, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 45468
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.muelheim-ruhr.de
Abschnitt II: Gegenstand
GGS Styrum, Augustastraße 92 - Metallbau- und Dachabdichtungsarbeiten
Die Grundschule an der Augustastraße wird erweitert und saniert. Diese Ausschreibung umfasst die erforderlichen Arbeiten für Metallbau- und
Dachabdichtung an der Übergangsbrücke zwischen GGS Bestandsgebäude und OGS Neubau
Gegenstand der Ausschreibung sind Metallbau- und Dachabdichtungsarbeiten für die Verbindungsbrücke im
Rahmen der Erweiterung und Sanierung der Grundschule Augustastraße. Die Verbindungsbrücke soll den
Neubau (Stahlrahmenmodulbauweise) und den Altbau miteinander verbinden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
GGS Styrum, Augustastraße 92 - Metallbau- und Dachabdichtungsarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.