Landkreis Sigmaringen - Europaweite Vergabe von Planung, Bau und Betrieb der Bertha-Benz-Schule - Bekanntmachung über vergebene Aufträge Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/4194
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sigmaringen
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 72488
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landkreis-sigmaringen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landkreis Sigmaringen - Europaweite Vergabe von Planung, Bau und Betrieb der Bertha-Benz-Schule - Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Der Landkreis Sigmaringen plant den Ersatzneubau der Bertha-Benz-Schule auf eigenem Grundstück im Rahmen eines ÖPP-Projekts. Die Bertha-Benz-Schule ist eine Berufsschule für gewerbliche, ernährungs- und sozialwissenschaftliche Ausbildungen. Der Neubau einschließlich eines Parkhauses ist durch den privaten Partner zu planen, schlüsselfertig zu errichten und dem Auftraggeber nach mängelfreier Fertigstellung und Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 25 Jahren zur Verfügung zu stellen. Der Partner muss die Gebäude während dieses Zeitraums unterhalten und ausgewählte Betriebsleistungen erbringen. Gegenstand der Leistung ist auch die Lieferung von Teilen der Ausstattung.
Zudem ist durch den Auftragnehmer für die erforderlichen Planungs- und Bauleistungen eine Bauzwischenfinanzierung sicherzustellen. Die Endfinanzierung der Gesamtinvestitionskosten erfolgt durch den Auftraggeber und ist nicht Vertragsbestandteil der ausgeschriebenen Leistung und wird somit kein Leistungsbestandteil des Auftragnehmers.
Standort "Küchenäcker" Hohenzollernstraße / Nollhofstraße 72488 Sigmaringen
Der Landkreis Sigmaringen plant den Ersatzneubau der Bertha-Benz-Schule auf eigenem Grundstück. Die Bertha-Benz-Schule ist eine Berufsschule für gewerbliche, ernährungs- und sozialwissenschaftliche Bildungsgänge.
Im Ergebnis einer vorangegangenen Standortuntersuchung hat der Kreistag entschieden, den Neubau der größten Berufsschule des Landkreises am Standort "Küchenäcker" umzusetzen. Das Raumprogramm für die Schule sieht eine Bruttogeschossfläche von ca. 20 000 m2 vor.
Der Einzug und der damit avisierte Nutzungsbeginn des Neubaus sind für Anfang des Schuljahres 2025/26 (1.9.2025) geplant.
Der Neubau einschließlich des Parkhauses sind durch den privaten Partner zu planen, schlüsselfertig zu errichten und dem Auftraggeber nach mängelfreier Fertigstellung und Inbetriebnahme für einen Zeitraum von 25 Jahren zur Verfügung zu stellen. Der Partner muss die Gebäude während dieses Zeitraums unterhalten und ausgewählte Betriebsleistungen erbringen. Gegenstand der Leistung ist auch die Lieferung von Teilen der Ausstattung.
Neben den funktionalen Anforderungen des Neubaus steht die Wirtschaftlichkeit des Projekts über die gesamte Vertragslaufzeit im Vordergrund. Der private Partner ist dazu aufgefordert, seine Planungen unter Lebenszyklusgesichtspunkten zu optimieren.
Der Abschluss des Vergabeverfahrens durch Zuschlagserteilung stand unter dem Vorbehalt, dass der erforderliche ÖPP-Wirtschaftlichkeitsnachweis erfolgreich geführt wird. Dieser Nachweis konnte erbracht werden. Die Realisierung durch den privaten Partner ist wirtschaftlicher als eine konventionelle Realisierung (PSC) durch den Landkreis Sigmaringen selbst.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Europaweite Vergabe von Planung, Bau, Zwischenfinanzierung und Betrieb der Bertha-Benz-Schule im Rahmen einer Öffentlich-Privaten-Partnerschaft
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Saulgau
NUTS-Code: DE149 Sigmaringen
Postleitzahl: 88348
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.reisch-bau.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRP0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.