Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 8 im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen Referenznummer der Bekanntmachung: GGW-2022-0018
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Grenzach-Wyhlen
NUTS-Code: DE139 Lörrach
Postleitzahl: 79639
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.grenzach-wyhlen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gartenstraße 8 im Ortsteil Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist der Verkauf einer Teilfläche von ca. 1.010 m² des Grundstücks Gartenstraße 8 im historischen Ortskern des Ortsteils Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen mit der Verpflichtung dieser Flächen entsprechend den Vorgaben im Vergabeverfahren zu bebauen.
Kauf von Teilflächen des Grundstücks Gartenstraße 8 im historischen Ortskern des Ortsteils Wyhlen der Gemeinde Grenzach-Wyhlen zur Bebauung mit einem Wohn- und Geschäftshaus; zwingend vorzusehen: Gastronomische Nutzung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Vorbemerkung:
Bei Bewerbergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht sowie in technischer und beruflicher Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit nicht zwingend von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
Die nachfolgend unter III.1.1.2 aufgeführten Nachweise insbesondere zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen und die Eigenerklärung zu Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 müssen dagegen von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorgelegt werden.
Ein Bewerber kann sich zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen stützen (Eignungsleihe). Diese Möglichkeit besteht unabhängig vom rechtlichen Charakter der zwischen dem Bewerber und diesem Unternehmen bestehenden Verbindungen. In diesem Fall weist der Bewerber dem öffentlichen Auftraggeber gegenüber nach, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise die diesbezüglichen verpflichtenden Zusagen dieses Unternehmens vorlegt.
Eine Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen für die berufliche Befähigung (§ 6 a EU Abs. 1 Nr. 3 Buschstabe e VOB/A) oder die berufliche Erfahrung (§ 6 a EU Abs. 1 Nr. 3 Buchstaben a und b) ist nur möglich, wenn diese Unternehmen die Arbeiten ausführen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Die Unternehmen, auf die sich ein Bewerber zum Nachweis seiner Eignung stützt, müssen die Eignung nach III.1.1 bis III.1.3 hinsichtlich derjenigen Eignungskriterien erfüllen, zu deren Nachweis sich der Bewerber auf die Eignung des Unternehmens stützt.
Zudem sind auf Verlangen der Vergabestelle für dieses Unternehmen die Erklärungen über das Vorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB und die Eigenerklärung zu Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 vorzulegen.
2. Vorzulegende Nachweise, Erklärungen und Dokumente
Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen in Bezug auf Ausschlussgründe einzureichen:
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
- Eigenerklärung über das Nichtvorleigen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
- Eigenerklärung zu Art. 5 k Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/576 vom 08.04.2022 (Sanktions-VO)
- Eigenerklärung gem. § 19 Abs. 3 Mindestlohngesetz, gem. § 21 Abs. 1 des Arbeitnehmerentsendegesetzes und gem. § 98 c Aufenthaltsgesetz
- Angabe zur Eintragung in das Berufs-/Handelsregister
Für die Eigenerklärungen sind die den Vergabeunterlagen beigefügten Formblät-ter zu verwenden.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages (Investition im Bauvorhaben) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 bis 2020),
- Eigenerklärung über eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Euro für Personenschäden und mindestens 3 Mio. Euro für Sache- und Vermögensschäden,
- Jahresabschlüsse für die letzten zwei abgeschlossenen Geschäftsjahre, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist. Ist die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse in dem Land, in dem der Bewerber/das Mitglied der Bewerbergemeinschaft niedergelassen ist, nicht gesetzlich vorgeschrieben, sind alternativ andere geeignete Unterlagen, wie beispielsweise eine Bankerklärung, die eine Beurteilung der Solvenz des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ermöglich, vorzulegen.
Hinweis:
Die genannten Eignungsnachweise sind zugleich auch Mindeststandards und sind deshalb in der Auftragsbekanntmachung auch als Mindeststandards zu nennen.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft muss mit dem Teil-nahmeantrag Eigenerklärungen zu Referenzen machen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Referenzen zusammengerechnet:
- Eigenerklärung über mindestens zwei Referenzen über Projekte, die mit dem vorliegenden Projekt vergleichbar sind. Der Abschluss der Projekte darf nicht länger als fünf Jahre, gerechnet ab Absendung der Auftragsbekanntmachung an das EU-Amtsblatt, zurückliegen. Als vergleichbar gilt Planung und Realisierung eines Geschäftshauses oder Wohn- und Geschäftshauses in einer Ortsmitte (städtebauliches Umfeld) mit erdgeschossigen Ladenlokalen.
- Eigenerklärung über mindestens eine Referenz über ein Projekt, welches entweder mit einem Architekturpreis ausgezeichnet worden ist (z.B. Au-zeichnungsverfahren beispielhaftes Bauen oder Hugo-Häring-Preis) oder aus einer erfolgreichen Teilnahme an einem kammerregistrierten Wettbewerb hervorgegangen ist. Als erfolgreiche Teilnahme werden Preise und Anerken-nungen anerkannt. Das ausgezeichnete Projekt muss nicht mit dem vorle-genden Projekt vergleichbar sein.
Hinweis:
Die genannten Eignungsnachweise sind zugleich auch Mindeststandards und sind deshalb in der Auftragsbekanntmachung auch als Mindeststandards zu nennen.
Der Bewerber verpflichtet sich mit dem Teilnahmeantrag, spätestens jedoch mit dem Angebot, die Vorgaben des Landestariftreue-Mindestlohngesetzes Baden-Württemberg (LTMG) einzuhalten. In der entsprechenden Verpflichtungserklärung muss unter Verwendung des den Vergabeunterlagen beigefügten Formblatts entweder mit dem Teilnahmeantrag oder spätestens mit dem ersten, noch unverbindlichen Angebot abgegeben werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zum Verhandlungsverfahren werden maximal drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften zugelassen.
Haben nur drei oder weniger Bewer ber einen formal ordnungsgemäßen und den Mindestbedingungen entsprechenden Teilnahmeantrag eingereicht oder liegen nur bei drei oder weniger Bewerbern keine Ausschlussgründe vor, werden nur diese zur Teilnahme an dem Verhandlungsverfahren zugelassen.
Treffen die Voraussetzungen bei mehr als drei Bewerbern/Bewerbergemeinschaften zu, werden die drei Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden, anhand der vorgelegten Referenzen ausgewählt:
Für jede Referenz können maximal fünf Punkte erzielt werden,
- 2 Punkte für die Vergleichbarkeit des Vorhabens
- 3 Punkte für die Prämierung mit einem Architekturpreis oder im Rahmen eines kammerregistrierten Wettbewerbs.
Gewertet werden alle genannten Referenzen, nicht nur die Referenzen, die als Mindestvoraussetzungen zu benennen sind. Zum Verhandlungsverfahren zugelassen werden die drei Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die die höchste Punktzahl erreichen.
Ist das - insbesondere bei Punktgleichheit mehrerer Bewerber - nicht möglich, die drei Bewerber mit den meisten Punkten zu ermitteln, wird die Auswahl unter den Bewerbern, die die gleiche Punktzahl erzielt haben, durch Los getroffen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Baden-Württemberg gestellt werden, solange die Vergabestelle noch keinen wirksamen Zuschlag erteilt hat.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst erteilt werden, nachdem die Vergabestelle die unterlegenen Bieter über die beabsichtigte Zuschlagserteilung mit den nach § 134 GWB erforderlichen Angaben informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Ver-sendung der Informationen per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind (§§ 134, 135 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn der Antragsteller die geltend gemachten Verstöße gegen Vergabevorschriften bereits vor Einreichung des Nachprüfungsantrags erkannt und gegen-über der Vergabestelle nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat bzw. wenn der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt hat.
Ferner ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 GWB).
Wegen der weiteren Einzelheiten eines Nachprüfungsverfahrens wird auf die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere auf § 160 GWB verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland