Lieferung von einem Abrollbehälter Gefahrgut gemäß DIN 14555-12 und der Beladung für die Feuerwehr Hamm Referenznummer der Bekanntmachung: VgV/EU/22/015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59067
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamm
NUTS-Code: DEA54 Hamm, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 59065
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.hamm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von einem Abrollbehälter Gefahrgut gemäß DIN 14555-12 und der Beladung für die Feuerwehr Hamm
Die Stadt Hamm schreibt für die Feuerwehr der Stadt Hamm (Auftraggeber) die Lieferung von einem Abrollbehälter Gefahrgut in zwei Losen europaweit aus.
Die Anforderungen ergeben sich aus der DIN 14555-12, dieser Leistungsbeschreibung sowie den Leistungsverzeichnissen der Lose 1 und 2.
Der gesamte Leistungsumfang ist ausschließlich im fabrikneuen Zustand auszuliefern.
Die Angebote können für ein Los oder beide Lose eingereicht werden. Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag je Los an unterschiedliche Bieter oder als Gesamtauftrag zu erteilen.
Abrollbehälter Gefahrgut nach DIN 14555-12
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Übernahme der komplett ausgestatteten und mangelfreien Abrollbehälters erfolgt durch den Auftraggeber beim Auftragnehmer zu Los 1.
Lieferung von einem Abrollbehälter Gefahrgut inkl. Ein-/Ausbau sowie der betriebsbereiten Montage und der Verlastung, der aus dem Los 2 Beladung beigestellten Produkten/Geräte.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 12.07.22 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (spätester Fertigstellungstermin Übergabe Abrollbehälter) definiert.
Die Auslieferung des komplett ausgestatteten, verkehrssicheren und betriebsfertigen Abrollbehälters ist frühestens ab Kalenderwoche 01/2023 zulässig und muss bis spätestens Kalenderwoche 47/2023 erfolgen.
Ein Liefertermin vor der Kalenderwoche 01/2023 und ein Liefertermin nach der Kalenderwoche 47/2023 führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Der Bieter zu Los 1 hat den tatsächlichen Übergabetermin (Angabe der Kalenderwoche) im Leistungsverzeichnis zu Los 1 anzugeben.
Beladung
Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Zivilschutz Hafenstr. 45 59067 Hamm Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Lieferung der Beladung gemäß des Leistungsverzeichnisses zu Los 2.
Die Beladung ist vom Auftragnehmer zu Los 2 an den Auftragnehmer zu Los 1 auszuliefern.
Alle Gegenstände sind komplett, funktionsbereit und geprüft zu liefern.
zu II.2.7) Die Laufzeit des Vertrages wurde mit dem Beginn: 12.07.22 (spätester Termin für die Zuschlagerteilung) sowie einem voraussichtlichen Ende: 24.11.2023 (spätester Fertigstellungstermin Übergabe Abrollbehälter) definiert.
Der Bieter zu Los 2 hat die tatsächliche Lieferzeit (Angabe in Wochen nach Abruf) im Leistungsverzeichnis zu Los 2 verbindlich anzugeben.
Die Beladung wird vom Auftraggeber bei Auftragserteilung bestellt, jedoch später schriftlich abgerufen. Es ist ein Anlieferzeitfenster von Kalenderwoche 30/2023 bis spätestens Kalenderwoche 47/2023 vorgesehen.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb des zuvor genannten Anlieferzeitfensters am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen. Eine Abweichung vom angegebenen Zeitfenster führt zum Ausschluss des Angebotes von der Wertung.
Eine Bestätigung, dass die Lieferung der Beladung innerhalb des angegebenen Zeitfensters erfolgt, ist im Leistungsverzeichnis anzugeben.
Die Anlieferung der Beladung muss spätestens innerhalb der vom Auftragnehmer zu Los 2 im Leistungsverzeichnis angegebenen Lieferzeit nach Abruf am Ort des Auftragnehmers zu Los 1 erfolgen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen:
(1.1) Erklärung des Bieters über den Gesamtumsatz seines Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich der besonderen Leistungsart, die Gegenstand dieser Ausschreibung ist, in den letzten 3 Geschäftsjahren.
(1) Mit dem Angebot vorzulegen sind:
(1.1) Nur Bieter Los 1- Referenzliste (Vordruck):
Referenzen über qualtitativ und quantitativ vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Jahren mit folgenden Angaben:
- Art der Leistung
- Auftragswert
- Ausführungs- und Fertigungszeitraum
- Auftraggeber
Vergleichbare Leistungen sind quantitativ und qualitativ vergleichbare Aufträge.
Bei Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen.
(1.2) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV:
(1.2.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe"
(1.2.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben.
Abschnitt IV: Verfahren
Es sind keine Bieter zur Öffnung zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
(1) Mit dem Angebot einzureichen:
(1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben.
(1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben
(1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist:
(1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen
(1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.4) Bei Eignungsleihe
(1.4.1) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen
(1.4.2) ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen
(1.5) Vordruck "Angebot"
(1.6) Leistungsverzeichnis Los 1, 2 (Vordruck)
(1.7) Zusammenfassung der Lose (Vordruck)
(1.8) Ggf. Anlage mit Erläuterungen zum Angebot
(1.9) Ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit (techn. Spezifikationen, Normen etc.
(1.10) Nur Bieter des Abrollbehälters Los1:
(1.10.1) Technische Beschreibung/Anlagen
- Ausbaubeschreibung und aussagefähige Unterlagen zum Ausbau
- entsprechende Zeichnungen der Konstruktion
- Angaben über die dafür vorgesehenen Werkstoffe etc.
- Technische Beschreibung mit bildlichen Darstellungen
(1.10.2 Nachweis der sicherheitstechnischen Prüfung
- Zertifikate/Berechnungen für den erfolgreich durchgeführten Verschränkungstest
(1.10.3) Vorläufige Energiebilanz
(1.10.4) Vorläufige Gewichtsbilanz
(1.10.5) Hinweise zu erforderlichen Ausnahmegenehmigungen
(1.10.6) Detaillierte Produktbeschreibungen und ggf. Nachweise zur Gleichwertigkeit
(1.10.7) Erläuterungen zum Gewährleistungsumfang und zu den Wartungsintervallen, Erläuterungen zu den angebotenen verlängerten Garantiezeiten
(2) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 6 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen"
(2.2) Nur Bieter des Abrollbehälters Los1:
(2.2.1) Nach Zuschlagserteilung: Name und Kontaktdaten zum des eingesetzten Projektleiters
(3) Auf besondere Anforderung (innerhalb von 10 Kalendertagen) hin vorzulegen sind folgende Nachweise:
(3.1) Nur Bieter des Abrollbehälters Los1:
(3.1.1) Vorführung eines vergleichbaren Abrollbehälters
(3.1.2) Benennung eines Kunden inkl. Angabe der Organisationseinheit mit einem vergleichbaren Abrollbehälters
(4) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-.
(5) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor.
(6) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum.
(7) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden:
(7.1) Leistungsbeschreibung
(7.2) Bewerbungsbedingungen
(7.3) Zusätzliche Vertragsbedingungen
(7.4) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe
(7.5) Informationsblatt DSGVO
(7.6) Design_AB_GSG_.pdf
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDDD43V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Der Antrag ist unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bezreg-muenster.de/de/wirtschaft_finanzen_kommunalaufsicht/vergabekammer_westfalen/index.html