HLF 20 für die freiwillige Feuerwehr Steinhagen- Los1: a Fahrgestell und b Aufbau Los2: Beladung Referenznummer der Bekanntmachung: 19.81.05:0015
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Harsewinkel
NUTS-Code: DEA42 Gütersloh
Postleitzahl: 33428
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
HLF 20 für die freiwillige Feuerwehr Steinhagen- Los1: a Fahrgestell und b Aufbau Los2: Beladung
Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeugs in zwei Losen
LOS 1 : a. Fahrgestell und b. Fahrzeugaufbau
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Los 1 teilt sich auf in 1a Fahrgestell und 1b Fahrzeugaufbau
Die Gemeinde Steinhagen beschafft für die Freiwillige Feuerwehr Steinhagen neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846, Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 ist besonders auf die einsatztaktische Flexibilität bei verschiedenen Einsatzlagen, Geländefähigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
Die Lieferung des aus-/aufzubauenden Basisfahrzeugs (Fahrgestell) ist Bestandteil des Auftrages. Der jeweilige Bieter tritt als Generalunternehmer auf. Er verantwortet insbesondere die Verträglichkeit bzw. die notwendigen Schnittstellen zwischen Fahrgestell- und Aufbauhersteller. Das vorliegende Leistungsverzeichnis beschreibt hierzu die Anforderungen und Bedingungen des Gesamtauftrages für die Lieferung und den Ausbau des Fahrgestells, des Auf-/Ausbaus und der Ausstattung (Beladung). Die Leistung wird in einem Los vergeben. Beachten Sie bitte, dass für das Los 1a und
Los 1b eine separate Bewertungsmatrix besteht.
In Absprache mit dem Auftraggeber kann der Auftrag verlängert werden.
Die Ausführungsfrist beginnt spätestens mit Ablauf der Bindefrist, frühstens mit vorheriger Aufragserteilung.
LOS 2 Feuerwehrtechnische Beladung
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschaffung der feuerwehrtechnischen Beladung für den HLF 20
Die Gemeinde Steinhagen beschafft für die Freiwillige Feuerwehr Steinhagen, Löschzug Steinhagen, ein neues Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug vom Typ HLF 20.
Neben den Anforderungen nach DIN EN 1846, Entwurf DIN 14502, Teil 2 und DIN 14530, Teil 27 ist besonders auf die einsatztaktische Flexibilität bei verschiedenen Einsatzlagen, Geländefähigkeit und Manövrierfähigkeit zu achten.
In Absprache mit dem Auftraggeber ist eine Verlängerung möglich. Die Ausführungsfrist beginnt mit der Auftragserteilung, spätestens mit Ablauf der Bindefrist.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklrägung zu Ausschlussgründen (521 EU), Eigenerklrägung Zuverlässigkeit /Selbsrtreinigung , Eigenerklärung zu Geeignetheit 124 EU ,Betriebshaftpflicht mit einer Deckungssumme von 3 Mio. oder mehr
-Auszug Korruptionsregister + GZR vom Bestbieter (wird von der ZV direkt bei den zuständigen Stellen angefordert)
-Steuern + Abgaben (wird vom Bestbieter angefordert)
a) Unbedenklichkeitsbescheingung des Finanzamtes bzw. Bescheingung in Steuersachen
b) Freistellungsbescheingung gemäß § 48b EinkommenssteuerG
-Unbedenklichkeitsbescheingiungen der tariflichen Sozialkassen (Beitragsnachweise Krankenkasse und Zusatzversorgungskassen - wird vom Bestbieter angefordert)
-Unbedenklichkeitsbescheinigung der BG des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen (wird vom Bestbieter gefordert)
- Eigenerklärung in Bezug auf Russland /Sanktionen der EU für Bieter und Nachunternehmer ( ist zwingend einzureichen!)
1. Referenzliste gemäß Leistungsbeschreibung
2. Betriebsbeschreibung zur Beurteilung der Fach- und Sachkunde gemäß Leistungsbeschreibung
3. Weitere geforderte Nachweise gemäß Leistungsverzeichnis, insbesondere maßstäbliche Zeichnung des angebotenen Fahrzeugs (Fahrgestell, Aufbau) mit Beladeplanzeichnung als Beladeplanvorschlag
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebotsöffnung wird elektronisch erfolgen
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.