Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben Neue Stadtbibliothek Referenznummer der Bekanntmachung: FB10_11243512_2020_01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.schorndorf.de/willkommen
Adresse des Beschafferprofils: https://www.dtvp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben Neue Stadtbibliothek
Stadtverwaltung Schorndorf - Europaweite Vergabe von Planungs- und Bauleistungen für das Bauvorhaben Neue Stadtbibliothek in Schorndorf
Stadtbibliothek Schorndorf Archivplatz 4 73614 Schorndorf
Die Stadt Schorndorf beabsichtigt die Planung und schlüsselfertige Errichtung der neuen Stadtbücherei im historischen Zentrum der Stadt im Partnering-Modell zu vergeben.
Vorgesehen ist das denkmalgeschützte Gebäude am Archivplatz 4, in dem derzeit das technische Rathaus untergebracht ist, umzubauen und mit einem Neubau zur neuen Stadtbibliothek zu ergänzen. Das neue Ensemble aus historischem Fachwerkhaus und Neubau (Bücherturm) soll durch ein gemeinsames Treppenhaus im Neubaubereich verbunden und barrierefrei erschlossen werden. Die vorgesehene Nutzfläche für die Bücherei, auf deren städtebauliche, architektonische, funktionale Qualität sowie energetische Effizienz ein hoher Wert gelegt wird, beinhaltet eine Programmfläche von ca. 1.200 m2. Für die zu erbringenden planerischen und baulichen Leistungen sollen durch die Stadt Schorndorf Haushaltsmittel von EUR 7,9 Mio. (brutto) bereitgestellt werden. Der Betrag sollte möglichst unterschritten werden und beinhaltet sämtliche Nebenkosten.
Der Auftraggeber behält sich vor, das Vergabeverfahren aufzuheben, sollte das Ausschreibungs-ergebnis dazu führen, dass die zur Bereitstellung beabsichtigten Haushaltsmittel überschritten werden.
Über das Ausschreibungsverfahren soll unter den gegebenen Voraussetzungen die annehmbarste, d.h. die wirtschaftlich, technisch, funktional und gestalterisch beste Lösung zur schnellstmöglichen Umsetzung des Bauvorhabens gefunden werden. Angesichts der mit dieser Projektkonstellation verbundenen Komplexität ist die Sicherstellung der Kosten- als auch der Terminsicherheit ein überragend wichtiges Anliegen der Stadt Schorndorf bei der Realisierung des Projekts "Neue Stadtbibliothek Schorndorf". Vor diesem Hintergrund will die Stadtverwaltung Schorndorf im partnerschaftlichen Dialog die termin- und budgetgerechte Fertigstellung des Projektes im Wege eines sog. "Partnering-Modells" sicherstellen.
Die Übergabe und Inbetriebnahme der Stadtbücherei durch den Nutzer soll zum Jahresende 2024 erfolgen. Der Einbindung mittelständischer Unternehmen bei der Realisierung der Stadtbücherei wird große Bedeutung zugemessen.
Das Ausschreibungsverfahren wird in Form eines kombinierten Verfahrens "Planen und Bauen" durchgeführt. Weitere Erläuterungen hierzu einschließlich der beabsichtigten Verfahrensstruktur und den beabsichtigten Bewertungskriterien sind im Bewerbermemorandum enthalten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe SCHATZ projectbau GmbH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schorndorf
NUTS-Code: DE116 Rems-Murr-Kreis
Postleitzahl: 73614
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://schatz-gruppe.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YY6V
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.rp.baden-wuerttemberg.de