Behindertengerechter Umbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Korschenbroich - 2. Bauabschnitt -, Planungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 55/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Korschenbroich
NUTS-Code: DEA1D Rhein-Kreis Neuss
Postleitzahl: 41352
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://korschenbroich.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Behindertengerechter Umbau von Bushaltestellen im Stadtgebiet Korschenbroich - 2. Bauabschnitt -, Planungsleistungen
Vergabe von Objektplanungsleistungen von Verkehrsanlagen.
Kurzdarstellung: Im Stadtgebiet der Stadt Korschenbroich befinden sich insgesamt rund 176 Bushaltestellen. Einige dieser Bushaltestellen wurden im Jahre 2011 und 2012 unter Gewährung von Zuwendungen ausgebaut. Die Maßnahme ist zwischenzeitlich abgerechnet. Im Stadtgebiet von Korschenbroich sind noch 120 Bushaltestellen nicht barrierefrei ausgebaut. Nach dem Personenbeförderungsgesetz ist für die Nutzung des ÖPNV eine vollständige Barrierefreiheit bis zum 01.01.2022 zu erreichen. Hierfür wurden die entsprechenden Zuwendungen nach § 13 ÖPNVG NRW beantragt. Für die 120 Bushaltestellen wurden zunächst die Grundlagenermittlung und die Vorplanung gem. HOAI erstellt.
41352 Korschenbroich
Objektplanungsleistungen von Verkehrsanlagen.
Leistungsphase 3 und Leistungsphasen 5 bis 9 gem. § 47 HOAI. Besondere Leistung; werktägliche, örtliche Bauüberwachung. Besondere Leistungen gem. § 47 und Anlage 13 Nr. 13.1 HOAI. Besondere Leistungen. Die Beauftragung der Planungsleistungen erfolgt stufenweise.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftragsvergabe Ingenieurbüro Goldmanns
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwalmtal
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 41366
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXTPYYDYYH6
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rechtsmittelfristen des § 160 Absatz 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig,
soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.