Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis Referenznummer der Bekanntmachung: 31/I/31/22/FD15
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Meschede
NUTS-Code: DEA57 Hochsauerlandkreis
Postleitzahl: 59872
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hochsauerlandkreis.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalplanerleistungen für den Neubau von sieben Rettungswachen und einem Notarztstandort im Hochsauerlandkreis
Der Hochsauerlandkreis beabsichtigt auf Grundlage des Bedarfsplans gem. §12 RettG NRW sieben neue Rettungswachen an den Standorten Meschede-Enste, Schmallenberg-Gleidorf, Schmallenberg-Westernbödefeld, Brilon, Winterberg, Medebach und Hallenberg, sowie einer Notarztstation am Standort Brilon-Altenbüren in Typenbauweise umzusetzen. Auf Basis der zu erstellenden Bedarfsplanung gemäß § 650p BGB soll zunächst die Leistungsphasen 1-2 erbracht werden.
Nach Kreistagsbeschluss werden die folgenden Leistungsstufen 3-4 und 5-9 abgerufen. Die Planung hat die BauONW inkl. Barrierefreiheit zu berücksichtigen.
Die Herstellkosten ohne KG100/700 sind mit 9,6 Mio. EUR Netto projektiert.
Hochsauerlandkreis
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T3.2, T4.1 und T4.2:
1. Leistungen zur Bedarfsplanung / Zielfindungsphase gem. BGB §650p inkl. Aufstellung eines Raum- / Funktionsprogramms
2. Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 1-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 1-8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
4. Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 1-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
5. Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphasen 1-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (LPH). Direkt beauftragtwerden die LPH 1-2. Die weiteren Leistungsphasen sollen, ohne das hierauf ein Rechtsanspruch besteht, stufenweise weiter beauftragt werden, und zwar zunächst die LPH 3-4 und im Weiteren dieLeistungsphasen 5-9. (Näheres siehe II.2.11).
Genehmigungszeit, Förderverfahren, Vergabeverfahren, Bauzeitverlängerung
Die Auswahl der Bewerber erfolgt gemäß den im Dokumenten der EEE, dem Bewerbungsanschreiben und den Auswahlkriterien.pdf hinterlegten Kriterien und beinhaltet:
- Nachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen §§123 u. 124 GWB, (EEE)
- Vermeidung von Interessenskonflikten §6 VgV (A.3.2, EEE)
- Rechtsform von Unternehmen u. Bietergemeinschaften, bevollmächtigter Vertreter §43 VgV, §53 Abs. 9 VgV (A.3.5)
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §§44 u. 75 VgV (A.3.1, EEE)
- Eigenerklärung nach § 73 Abs. 3 VgV, dass die Leistungserbringung unabhängig von den Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgt. (EEE)
- Eignungsleihe §47 VgV (A.3.6 - A.3.9, EEE)
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung §§44 u. 75 VgV
- Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit §45 VgV (Gesamtumsatz), (EEE)
- Technische und berufliche Leistungsfähigkeit §46 VgV (Referenzen, Qualitätssicherungsmaßnahmen), (EEE)
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Erfüllen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaft gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl auch nach objektiver Auswahl entsprechend der Bekanntmachung Ziffer IV.1.2 zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§75 Abs. 6 VgV).
Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung gem. §50 VgV. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung Bewerber oder Bieter jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der nach den §§ 44 bis 47 geforderten Unterlagen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Vor der Zuschlagserteilung fordert der Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
Architektur-/Ingenieurleistungen HOAI T3.1, T3.2, T4.1 und T4.2:
1. Leistungen für die Objektplanung Gebäude gem. HOAI, Teil 3, Abs. 1, Leistungsphasen 3-9 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
2. Leistungen für die Tragwerksplanung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 1, Leistungsphasen 3-8 inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
3. Leistungen für die Technische Ausrüstung gem. HOAI, Teil 4, Abs. 2, Leistungsphasen 3-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
4. Leistungen für Freianlagen gem. HOAI, Teil 3, Abs. 2, Leistungsphasen 3-9 teilweise inkl. ergänzende Besondere Leistungen (BL),
Der Auftraggeber beabsichtigt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen (Loh). (Näheres siehe II.2.4).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen sind mittels der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) der Kontaktstelle zu übermitteln (Abs. A.I).
- Nachweis der Berufszulassung gem. § 44 und § 75, Abs. 1 und 2 VgV. Gefordert wird die Berufsqualifikation des Architekten mit der Bauvorlageberechtigung gem. §70 BauO NRW,
- Nachweis bei juristischen Personen gem. § 43 VgV von Namen und von beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Erbringung der Leistung verantwortlich sind.
- Eigenerklärung über den Gesamtumsatz jeweils in den letzten 3 Geschäftsjahren (2019, 2020, 2021), § 45, Abs. 4, Nr. 4 VgV.
- Eigenerklärung über die Anzahl der Beschäftigen, mindestens in die Berufsgruppen für Führungskräfte und Mitarbeiter, die technische oder wirtschaftliche Aufgaben erfüllen (Architekten und Ingenieure) in den letzten 3 Jahren (2019, 2020, 2021), §46, Abs. 3 VgV
- Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden.
- Nachweis bei Bewerber-, Bietergemeinschaften über die Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung gem. §43 VgV i.V.m. §421 BGB.
- Betriebshaftpflichtversicherung für Bewerber-, Bietergemeinschaften, Nachunternehmer und Freie Mitarbeiter.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung für Personen- und sonstige Schäden, deren Deckungssummen mindestens 3,0 Mio. EUR für Personenschäden und 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden betragen. Die Bestätigung eines Versicherungsunternehmens (nicht Makler) über eine entsprechende Versicherbarkeit ist im Falle der Beauftragung ausreichend, wenn der Bewerber im Zeitpunkt seines Teilnahmeantrags noch nicht über eine Versicherung mit der geforderten Versicherungssumme verfügt. Die Ersatzleistungen des Versicherers betragen für beide Fälle mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Referenzliste für bereits erbrachte und vergleichbare Leistungen in der Objektplanung nach HOAI Teil 3.3 der letzten 5 Jahre als Eigenerklärung des Bewerbers (§46 Abs. 3 VgV) mit Angabe
- der Projektbezeichnung,
- der anrechenbaren Baukosten KG 300 und KG 400 netto,
- dem Ausführungszeitraum und
- den durchgeführten Leistungsphasen, min. Leistungsphasen 2 bis 8,
- sowie die Namen und die Anschriften der öffentlichen und privaten Auftraggeber und der Nennung von Ansprechpartnern.
- Eigenerklärung des Bewerbers über die Qualitätssicherungsmaßnahmen für die Erbringung der zu vergebenden Leistung.
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
Zugelassen werden gemäß § 75 Abs. 1 und 2 VgV nur Bewerber, die berechtigt sind, die Berufsbezeichnung Architekt/in oder Ingenieur/in zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt/in oder Ingenieur/in tätig zu werden. Juristische Personen sind gem. § 75 Abs. 3 VgV zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die beschriebene Zulassungsvoraussetzung erfüllt.
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind
1) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von Personenschäden 3.000.000,-- EUR Sonstige Schäden 3.000.000,-- EUR oder eine Erklärung der Versicherung (nicht Makler), dass die Höhe der Haftpflicht bei Auftragserteilung angepasst wird.
2) Wird der Auftrag einer Bietergemeinschaft erteilt, so ist diese in die Rechtsform einer gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
3) Besondere Vertragsbedingungen des Landes NRW zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Tariftreue- und Vergabegesetz NRW (BVB TVgG NRW/VOL) für die Vergabe von Dienstleistungen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es sind ausschließlich Teilnahmeanträge und Angebote in elektronischer Form zugelassen.
Eine Abgabe von Teilnahmeanträgen/ Angeboten in schriftlicher Form, per Fax oder Email ist unzulässig und unwirksam.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYKYYB1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bezreg-muenster.nrw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Das deutsche Vergaberecht regelt die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB. Dort heißt es: Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
Die Bewerbungsfrist endet in diesem Verfahren am xx.02.2022, so dass erkannte oder erkennbare Vergaberechtsverstöße gegenüber dem Auftraggeber bis dahin gerügt worden sein müssen; eine spätere Geltendmachung ist aus Rechtsgründen nicht mehr möglich (Präklusion).
Weitere Auskünfte kann die unter Ziffer VI.4.1) genannte Stelle erteilen.