Bekanntmachung verg. Aufträge - Lieferung von Fahrzeugen in fünf Losen Referenznummer der Bekanntmachung: 21/Fahrzeuge/05
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Troisdorf
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53831
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bwfuhrpark.de
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahnconnect.com
Es handelt sich um eine gemeinsame Beschaffung der BwFuhrparkService GmbH (Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr) und der Deutsche Bahn Connect GmbH (Mobilitätsdienstleister der Deutschen Bahn AG).
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung verg. Aufträge - Lieferung von Fahrzeugen in fünf Losen
Bei dem vorliegenden Vergabeverfahren handelt es sich um ein gemeinsames Projekt der BwFuhrparkService GmbH (BwFPS) und der Deutsche Bahn Connect GmbH (DBC). Die BwFPS ist der Mobilitätsdienstleister der Bundeswehr. Mit einem Fuhrpark von mehr als 35.000 Fahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands. Die Gesellschafter der GmbH sind das Bundesministerium der Verteidigung (75,1%) und die Deutsche Bahn AG (24,9%).
Die DBC ist der Mobilitätsdienstleister der Deutschen Bahn AG. Mit einem Fuhrpark von mehr als 22.000 Kraftfahrzeugen ist sie einer der größten öffentlichen Fuhrparkmanager Deutschlands.
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Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Lieferung von Fahrzeugen nebst zugehörigen Dienstleistungen, für die BwFPS und die DBC in folgenden Losen:
Los 1 Krafträder (KRAD)
Los 2 Personenkraftwagen (PKW)
Los 3 Transporter (TRAPO)
Los 4 Lastkraftwagen (LKW)
Los 5 Kraftomnibus (KOM).
Die Beschaffung der Fahrzeuge kann im Kauf (mit oder ohne Buy Back) und im Leasing erfolgen. Einzelheiten der zu erbringenden Leistung sind in dieser Bekanntmachung unter der losspezifischen Beschreibung aufgeführt.
Hierbei stellt in jedem Los die Beschaffungsart "Kauf" das Hauptangebot dar. Zugelassen sind für jedes Los ausschließlich folgende Nebenangebote:
1. Kaufmännisches Nebenangebot "Leasing".
Hierbei kann die alternative Finanzierung des Fahrzeugs im Wege des Leasings angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Leasing (siehe Vergabeunterlagen) sowie ausschließlich in Form des sog. "Captive Leasing" zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Leasing mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Leasinggeber in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Leasing ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden. Zusätzlich muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Leasing, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
2. Kaufmännisches Nebenangebot "Buy-Back".
Hierbei kann die eigene Vermarktung des Fahrzeugs im Wege des Buy-Back angeboten werden. Eine Einbindung Dritter ist nur nach Maßgabe des Verfahrensleitfadens (siehe Vergabeunterlagen) sowie der Rahmenvereinbarung Buy-Back (siehe Vergabeunterlagen) und mit einem mit der/dem betreffenden Bieter/Bietergemeinschaft im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenen Restwertgaranten zulässig. In diesem Fall tritt bei Bestellung eines Fahrzeugs zu den Konditionen der Rahmenvereinbarung Buy-Back mit der Übergabe des Fahrzeugs an den Auftraggeber ein mit dem betreffenden Fahrzeughersteller im Sinne des §§ 15 ff. AktG verbundenes Unternehmen, in Bezug auf dieses Fahrzeug, als Restwertgarant in die Rechte und Pflichten des Bieters/der Bietergemeinschaft als bisherigem Auftragnehmer aus der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back ein. Diese Unternehmen muss bereits mit Angebotsabgabe benannt werden und es muss mit Angebotsabgabe eine rechtsverbindliche Verpflichtungserklärung, zum Eintritt in die Rahmenvereinbarung Buy-Back, eingereicht werden. Das zugehörige Formular ist in den Vergabeunterlagen enthalten.
Die Nebenangebote sind jeweils ausschließlich zu den Konditionen der auftraggeberseitig vorgegebenen Rahmenvereinbarung Leasing bzw. der Rahmenvereinbarung Kauf mit Buy-Back zulässig. Nebenangebote sind nur gemeinsam mit einem wertbaren Hauptangebot desselben Bieters für das betr. Los zugelassen.
Krafträder (KRAD)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
- an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
- an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
- in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
- Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
- Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Im Los 1 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 470 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 13.145.264,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen und Vorrüstungen für Funkgeräte handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung der Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund der Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
-Finanzrate
-Kosten Einsteuerung
-Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
-Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
-Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
-Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Personenkraftwagen (PKW)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
- an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
- an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
- in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
- Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
- Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Im Los 2 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 69.480 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 2.698.545.497,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen für Funkgeräte und das Einbringen von Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden. Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
-Finanzrate
-Kosten Einsteuerung
-Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
-Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
-Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
-Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Transporter (TRAPO)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
- an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
- an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
- in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
- Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
- Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Im Los 3 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 36.450 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 1.529.008.465,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen f. Funkgeräte u. das Einbringen v. Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
-Finanzrate
-Kosten Einsteuerung
-Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
-Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
-Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
-Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Lastkraftwagen (LKW)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
- an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
- an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
- in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
- Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
- Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Im Los 4 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 3.900 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 980.961.528,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen f. Funkgeräte u. das Einbringen v. Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
-Finanzrate
-Kosten Einsteuerung
-Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
-Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
-Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
-Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Kraftomnibus (KOM)
1) Bereitstellung der Fahrzeuge:
Die Bereitstellung der Fahrzeuge muss in einem übergabe- und betriebsfähigen sowie arbeitsschutzsicheren Zustand deutschlandweit erfolgen.
Folgende Bereitstellungsszenarien innerhalb Deutschlands kommen in Betracht:
- an einen Vertragshändler der angebotenen Marke
- an einem Anlieferort der DBC (Siehe Vergabeunterlagen - Anlage Bereitstellungsorte DBC)
- an einem Anlieferort der BwFPS (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 2.14.1 der Leistungsbeschreibung)
- in einem Werk des Herstellers in Deutschland (Werksabholung)
- Abholung am Sammelplatz des Herstellers oder eines von ihm beauftragten Dienstleisters
- Auslieferung an Dienststelle der DBC (siehe Vergabeunterlagen Ziffer 4.1.4.1 der Leistungsbeschreibung)
Bei der Bereitstellung der Fahrzeuge muss sichergestellt sein, dass alle notwendigen Arbeiten, wie beispielsweise eine Übergabeinspektion und DGUV (vormals UVV), erfolgt und dokumentiert sind und die Fahrzeuge unmittelbar mit Übergabe genutzt...
Im Los 5 prognostiziert der Auftraggeber aufgrund seiner Erfahrungswerte folgendes unverbindliches Gesamtvolumen bezogen auf 6 Jahre: ca. 300 Stück.
Der Dienstleistungs-/Lieferumfang ist in der Summe aller Rahmenvereinbarungen dieses Loses auf eine maximale Auftragssumme von 91.818.369,- EUR netto über die Laufzeit bis zum 31.12.2027 begrenzt.
Beschaffungsvorhaben ist der Kauf, auch mit Buy-Back bzw. das Leasing von Fahrzeugen inkl. mit dem Fahrzeug-Chassis verbundener Aufbauten und optionalen Ausstattungsvarianten. Dies beinhaltet auch die Überführung und Rückführung, das Branding, die Beklebung, Folierung und Lackierung, die Einweisung in die ordnungsgemäße Nutzung und Bedienung, spezielle technische fahrzeugbezogene Schulungen, die Bereitstellung und Übermittlung technischer Unterlagen, ein Informationsdienst, die kaufmännische und technische Beratung, die Bereitstellung von elektronischen Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch sowie Connected-Car-Lösungen. Notwendige am Fahrzeuge vorzunehmende Umbauten und Einbauten, die Servicierbarkeit der Fahrzeuge sowie Instandhaltungsleistungen, die im Zuge von Gewährleistung, Garantie und Rückrufen erfolgen und in den Markenwerkstätten der Hersteller durchgeführt werden müssen, gehören ebenso zum Liefer- und Dienstleistungsumfang. Zum Beschaffungsvorhaben gehören darüber hinaus auch herstellerspezifische Ersatzteile, herstellerspezifisches Zubehör, herstellerspezifische Werkzeuge und Diagnosegeräte inklusive notwendiger Diagnosesoftware und deren Updates. Ersatzteile müssen innerhalb vorgegebener Fristen weltweit versandt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nicht benutzte, originalverpackte Ersatzteile und Zubehör, bis zu 3 Jahre nach Lieferung, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen. Zusätzlich verpflichtet sich der Auftragnehmer Werkzeuge und Diagnosegeräte nebst Diagnosesoftware, sofern sie unbeschädigt sind, gegen volle oder teilweise Erstattung des Kaufpreises wieder zurückzunehmen.
Das Los enthält handelsübliche Fahrzeuge und handelsübliche Fahrzeuge mit Sonderausstattungen (handelsübliche Optionspakete) (hü) sowie handelsübliche Fahrzeuge mit militärischer Sonderausstattung (hümS). Die genannten Fahrzeuge enthalten unterschiedlichste Antriebsarten. Zur militärischen Sonderausstattung können militärspezifische Geräte, Ausstattungen oder Rüstsätze zählen. Diese Sonderausstattungen werden ohne die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale zu beinträchtigen, in Fahrzeuge ein-/aus-/umgebaut. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand rückrüstbar sein. Die Handelsüblichkeit und zivile Wiedervermarktung stellen eine Prämisse dar.
Durch eine gegebenenfalls definierte Zusatzausstattung, wie beispielsweise durch Optionspakete (Siehe Vergabeunterlagen Anlage Optionspaketekatalog) oder Umbauten, dürfen die konstruktiven und sicherheitstechnischen Merkmale des jeweiligen Fahrzeuges nicht beeinträchtigt werden. Bei Umbauten kann es sich beispielsweise um Sonderlackierungen für den Einsatz, Einbau von Waffenhalterungen, Vorrüstungen f. Funkgeräte u. das Einbringen v. Werkstattsystemen handeln. Hierfür sind sowohl Sachmängelhaftung als auch die vereinbarte Garantie zu übernehmen. Gleiches gilt für die Prozesssteuerung bis zur Übergabe des fertiggestellten Fahrzeuges gemäß Auftrag.
Die Sicherheit des Fahrzeuges muss nach dem Einbau von Zusatzausstattung und beim Mitführen entsprechender Ausrüstungsgegenstände erhalten bleiben. Die Bedienbarkeit muss den aktuellen ergonomischen sowie den aktuellen betriebssicherheitstechnischen Standards, auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge, vollständig entsprechen. Es muss sichergestellt werden, dass eine Dokumentation in deutscher Sprache für alle bestellten Funktionalitäten erstellt und dem Bordbuch, alternativ der Bedienungsanleitung, beigefügt ist.
Für Fahrzeuge, die über die Serienfertigung (wie in der jeweiligen EG-Typgenehmigung beschrieben) hinaus auf- bzw. umgebaut werden, ist eine detaillierte Gefährdungsbeurteilung nach den aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen durchzuführen. Darauf aufbauend sind zusätzliche Bedienungs- und Wartungsanleitungen dem Fahrzeug, bzw. dem Bordbuch im Format DIN A5 kostenfrei beizufügen. Für die DBC sind Wartungsanleitungen und Gefährdungsbeurteilungen in digitaler Form ausreichend. Die Bedienungs- und Wartungsanleitungen für Fahrzeuge und Sonderausstattungen sind jedem Fahrzeug in deutscher Sprache beizufügen.
Die Fahrzeuge werden im In- und teilweise auch im Ausland eingesetzt. Die Nutzung d. Fahrzeuge entspricht üblichen Maßstäben gewerblicher Nutzung.
Der Auftraggeber hat bei allen technisch notwendigen Maßnahmen und Rückrufaktionen, die den Einsatz des Fahrzeugs als Arbeitsmittel gefährden, einen Anspruch auf kostenfreie Ersatzmobilität. Gleiches gilt auch, wenn Ersatzteile nicht fristgerecht geliefert werden.
Aufgrund d. Zeilenbegrenzung dieses Formulars können hier nicht alle Details aufgeführt werden. Bitte sehen Sie zur Vervollständigung die Vergabeunterlagen ein.
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um ein zweistufiges Verfahren.
Erste Stufe:
In d. 1. Stufe erfolgt d. Abschluss v. Rahmenvereinbarungen mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123,124 GWB ausgeschlossen werden u. deren Angebote nicht gem. § 57 VgV ausgeschlossen werden, also insbesondere form- u. fristgerecht eingereicht werden u. den inhaltl. Anforderungen dieser Ausschreibung entsprechen. Die Eignung wird auf Basis d. in d. Auftragsbekanntmachung benannten Eignungskriterien überprüft. Angebote, deren Preise im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheinen, werden überprüft u. können nach Maßgabe des § 60 VgV ggf. nicht bezuschlagt werden.
Folglich wird mit allen geeigneten Bietern, die nicht gem. §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen werden u. unabhängig v. den möglichen Antriebsarten der Fahrzeuge u. d. Anzahl der mögl. Fahrzeugmodelle, die sich im Produktportfolio des Bieters befinden, entsprechend ihrem Angebot f. das jeweilige Los eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen!
Zweite Stufe:
Auf d. 2. Stufe erfolgt die Entscheidung über die Einzelauftragsvergabe im Wettbewerb d. Auftragnehmer des betreffenden Loses. Dieser beinhaltet:
1. Angebotsaufforderung
Der Auftraggeber konsultiert in Textform gem. § 126b BGB alle Rahmenvereinbarungspartner des Loses, die in d. Lage sind, den Auftrag auszuführen u. übermittelt alle für die Angebotsabgabe notwendigen Unterlagen. In diesem Zuge setzt d. Auftraggeber eine angemessene Frist zur Abgabe d. Angebote. Die Angebotsaufforderung kann jederzeit erfolgen. Sie erfolgt aber mind. zweimal jährlich durch Aufforderung zur Konditionsabgabe. Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- u. fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsaufforderung kann sich sowohl auf Fahrzeuge, Ausstattungen u. Optionspakete als auch in seltenen Fällen auf konkret konfigurierte Fahrzeuge beziehen. Soweit erforderlich prüft d. Auftraggeber v. einer Angebotsaufforderung auf Basis einer Aufklärung, welche Rahmenvereinbarungspartner in der Lage sind, den Auftrag auszuführen.
2. Angebotsabgabe, Angebotsöffnung
Die Angebote sind in Textform gem. § 126b BGB u. in deutscher Sprache einzureichen. Der Auftragnehmer ist bis zum Ablauf d. Angebotsbindefrist an sein Angebot gebunden. So lange basieren alle ausgelösten Einzelbestellungen auf diesem eingereichten Angebot. Für die Angebotsabgabe d. Konditionen gilt: Sofern ein Auftragnehmer seine Konditionen nicht form- und fristgerecht aktualisiert, so gelten die bestehenden Konditionen fort. Die Angebotsöffnung durch den Auftraggeber findet erst nach Ablauf d. Angebotsfrist statt.
3. Einzelauftragsvergabe/Bestellung, Zuschlag
Der Auftraggeber vergibt die Einzelaufträge auf Grundlage d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb unter Ziffer 4 dargestellten Kriterien (Siehe Vergabeunterlagen, Verfahrensleitfaden Wettbewerb). Maßgebend sind dabei die ermittelten niedrigsten monatl. Gesamtkosten, die sich aus d. dort dargestellten Berechnungsmethode ergeben. Zur Verdeutlichung sind diese nachfolgend unter "Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode" erläutert. Hierbei werden grundsätzlich die Kaufangebote, Buy-Back Angebote u. Leasingangebote im direkten Vergleich gegenübergestellt. Die Einzelauftragsvergabe (Bestellung) zu den vertraglich vereinbarten Konditionen erfolgt entsprechend dem Bedarf u. zum Zeitpunkt des konkreten Bedarfs. Dies bedeutet insbesondere, dass im Rahmen d. Angebotsbewertung ausschließlich die einschlägigen bedarfsentsprechenden Parameter berücksichtigt werden. Bei einer Einzelauftragsvergabe (Bestellung) oberhalb d. jeweils gültigen Schwellenwerte (im Sinne des § 106 Abs. 2 GWB) werden zudem v. Erteilung des Zuschlags die Auftragnehmer, deren Angebote keine Berücksichtigung finden, über die beabsichtigte Bestellung unter Einhaltung d. Wartefrist nach § 134 GWB schriftlich informiert.
Zuschlagskriterien f. Einzelauftragsvergabe/Berechnungsmethode:
Die Einzelauftragsvergabe für den konkreten Bedarf erfolgt an den Auftragnehmer, dessen Angebot auf Basis, der in den Vergabeunterlagen im Verfahrensleitfaden Wettbewerb aufgeführten Berechnungsmethode, das wirtschaftlichste ist. Zur Bewertung d. Wirtschaftlichkeit vergleicht d. Auftraggeber die monatl. anteiligen Gesamtkosten, die durch die Nutzung d. Fahrzeuge bei ihm anfallen würden (Total Cost of Ownership). Im Rahmen d. Wirtschaftlichkeitsberechnung werden gem. § 68 VgV auch d. Energieverbrauch u. die Umweltauswirkungen berücksichtigt. Die monatlich anteiligen Gesamtkosten d. Fahrzeugnutzung berechnen sich als Summe aus folgenden Positionen:
-Finanzrate
-Kosten Einsteuerung
-Kosten Betrieb (Instandhaltung, Reifenkosten, Technische Prüfungen, Kraftfahrzeugsteuer)
-Kosten Aussteuerung (Kosten d. Rückholung [Begutachtung], Kosten d. Abmeldung)
-Kosten Umweltauswirkung (Emissionskosten)
-Kosten Energieverbrauch (Verbrauchskosten)
Den Vergabeunterlagen ist zur Veranschaulichung die Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge beigefügt. Diese verdeutlicht die Berechnung anhand des Loses 2 (PKW) u. beinhaltet jeweils einen Reiter mit einer Beispielrechnung Kauf, Buy-Back u. Leasing. Die jeweiligen Reiter zeigen auf, welche Ergebnisse aus d. im Verfahrensleitfaden Wettbewerb (Siehe Vergabeunterlagen) beschriebenen Berechnungen bzw. Erhebungen jeweils zu den monatlich anteiligen Gesamtkosten zusammenzufassen sind. Zur Klarstellung: Der Auftraggeber kauft (mit o. ohne Buy-Back) beim Auftragnehmer o. least ein Fahrzeug beim Leasinggeber bzw. bei d. mit dem Leasinggeber im Sinne der §§ 15 ff. AktG verb. Leasinggesellschaft. Zur Bewertung d. Konditionen kalkuliert d. Auftraggeber die monatl. Gesamtkosten unter Berücksichtigung v. versch. Einzelpositionen (siehe Vergabeunterlagen Anlage Beispielrechnung für Fahrzeuge). Diese monatl. Gesamtkosten geben die Wirtschaftlichkeit d. eingereichten Konditionen wieder. Zuschlagskriterium sind somit die niedrigsten monatl. Gesamtkosten.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Krafträder (KRAD)
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Personenkraftwagen (PKW)
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Ingolstadt
NUTS-Code: DE211 Ingolstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Wolfsburg
NUTS-Code: DE913 Wolfsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Ort: Bonn
NUTS-Code: DEA22 Bonn, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transporter (TRAPO)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE929 Region Hannover
Land: Deutschland
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Lastkraftwagen (LKW)
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kraftomnibus (KOM)
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Ulm
NUTS-Code: DE144 Ulm, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei diesem Beschaffungsvorhaben handelt es sich um eine gemeinsame Beschaffung der BwFuhrparkService GmbH und der Deutsche Bahn Connect GmbH.
Die federführende Vergabestelle ist die der BwFuhrparkService GmbH.
Vergabeart:
Offenes Verfahren gemäß § 14 Absatz 1 VgV i. V. m. § 15 VgV.
Verfahrensart:
Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern je Los gemäß § 21 Abs. 4 Nr. 3 VgV in Verbindung mit Abs. 5 VgV.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YHURJ6J
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Es gelten die Fristen gemäß § 160 GWB sowie §§ 134 und 135 GWB. Die Einzelheiten ergeben sich aus Ziffer VI 4.3 der EU-weiten Bekanntmachung vom 24.07.2021 Nummer: 2021/S 145-384411