städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Tor West - Ibbenbüren" Referenznummer der Bekanntmachung: 165/2021

Wettbewerbsbekanntmachung

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ibbenbüren
NUTS-Code: DEA37 Steinfurt
Postleitzahl: 49477
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ibbenbueren.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRD9PUW/documents
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.vergabe-westfalen.de/VMPSatellite/notice/CXPWYRD9PUW
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an folgende Anschrift:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA11 Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.niemann-steege.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

städtebaulicher und freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb "Tor West - Ibbenbüren"

Referenznummer der Bekanntmachung: 165/2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71400000 Stadtplanung und Landschaftsgestaltung
II.2)Beschreibung
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Der Anlass des Verfahrens ist die Suche nach einer geeigneten Stadtplanerin/Freiraumplanerin/Landschaftsarchitektin oder eines geeigneten Stadtplaners/Freiraumplaners/Landschaftsarchitekten für die zu erbringenden Leistungen im Zuge der Rekultivierung der ehemaligen Schachtanlage von Oeynhausen des Kerngebiets Tor West.

Im Rahmen dieses Wettbewerbs soll die Bearbeitung der Aufgabenstellung weitestgehend entsprechend der Leistungsphasen 1-2 der Stadtplanung sowie der Leistungsphase 2 (Vorplanung) der Freiraumplanung gemäß § 39 und Anlage 9 Ziff. 2 HOAI geleistet werden. Aufgrund der Komplexität der Entwurfsaufgabe wird angeraten eine Verkehrsplanerin oder einen Verkehrsplaner intern hinzuzuziehen.

Der Zweck des Verfahrens ist die Gestaltung des Kernbereichs Tor West im Zuge des Konversionsprozesses der Steinkohleregion Ibbenbüren. Er übernimmt die Funktion des Haupteingangs für den neu zu entwickelnden I-NOVA Park. Unter Einbeziehung der denkmalgeschützten Bebauung und Nachnutzung historischer Gebäude wird dem gesamten Standort ein besonderes bauliches Erscheinungsbild verliehen und die Geschichte der Zeche Oeynhausen erlebbar gestaltet. Dabei ist auf eine Verknüpfung von Bergbaumuseum und den historischen Gebäuden zu achten, sodass das Tor West auch die Funktion eines großen frei zugänglichen Freilichtmuseums erfüllt.

Die insgesamt zu vergebenden Leistungen beinhalten die Leistungsphase 2 bis 8 des Leistungsbildes Freianlagen gemäß §§ 39 und 40 HOAI sowie Leistungsbild Städtebaulicher Entwurf gemäß Anlage 9 HOAI und Merkblatt 51 AKBW Leistungsphase 2 bis 3. Vom Erhalt von Finanzhilfen des Bundes und des Landes wird die Beauftragung stufenweise erfolgen, mindestens für die Leistungsphasen 2 bis 3 der Leistungsbilder Freianlagen gemäß §§ 39 und 40 HOAI sowie die Beauftragung mindestens für die Leistungsphase 2 des Leistungsbildes Städtebaulicher Entwurf gemäß Anlage 9 HOAI und Merkblatt 51 AKBW.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die Aufgabe räumlich und zeitlich abschnittsweise zu realisieren und entsprechend die Planungsleistungen unter Berücksichtigung der Empfehlung des Preisgerichts gemäß § 8 Abs. 2 RPW 2013 zu beauftragen. Die Beauftragung der jeweils nächsten Stufe ist wie zuvor benannt vom Erhalt von Finanzhilfen des Bundes und des Landes abhängig und kann nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung der Leistungsphasen 4-9 Freianlagen sowie der Leistungsphase 3 städtebaulicher Entwurf besteht nicht.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
Projektnummer oder -referenz:

EFRE-Fördernummer 0600206

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.10)Kriterien für die Auswahl der Teilnehmer:

Der Zulassungsbereich umfasst die Mitgliedsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA) und ergänzender Abkommen. Die Teilnahmebedingungen gemäß § 4 Abs. 1 RPW 2013 leiten sich aus der zu vergebenden Leistung und der Wettbewerbsaufgabe sowie der dafür erforderlichen fachlichen Qualifikation ab. Teilnahmeberechtigt für das Wettbewerbsverfahren sind natürliche und juristische Personen, die die Berufsbezeichnung Stadtplanerin und Stadtplaner, Landschaftsarchitektin und Landschaftsarchitekt tragen dürfen oder nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden sowie die fachlichen Anforderungen gemäß dieser EU-Bekanntmachung erfüllen. Die Auftraggeberin sieht die Leitung durch eine Stadtplanerin oder einen Stadtplaner vor.

Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, sofern der satzungsgemäße Geschäftszweck Planungsleistungen sind, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennende bevollmächtigte Vertreterin oder der Vertreter sowie die Verfasserin oder der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen, die an natürliche Personen gestellt werden, erfüllen. Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sein oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Das Gleiche gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene

Im vorgeschalteten Bewerbungsverfahren werden bis zu sechs geeignete Bewerberinnen, Bewerber oder Bewerbergemeinschaften gemäß den Maßgaben und Kriterien dieser veröffentlichten EU-Bekanntmachung ermittelt und zur Teilnahme am Verfahren aufgefordert. Alle ausgewählten Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Teilnehmergemeinschaften müssen vergleichbare Qualifikationen und die gestellten Anforderungen und Kriterien in gleicher Weise erfüllen. Ist die Anzahl der Bewerberinnen, Bewerber und Bewerbergemeinschaften nach einer objektiven Auswahl entsprechend der bekanntgemachten Eignungskriterien zu hoch, kann die Auswahl der Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Teilnehmergemeinschaften gemäß § 3 Abs. 3 RPW 2013 unter den verbleibenden Bewerberinnen, Bewerbern und Bewerbergemeinschaften per Los getroffen werden. Die Ausloberin behält es sich vor, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen, keine Nachforderungen zu stellen.

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Teilnahme ist einem bestimmten Berufsstand vorbehalten: ja
Beruf angeben:

Stadtplaner:in, Landschaftsarchitekt:in

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.2)Art des Wettbewerbs
Nichtoffen
Anzahl der in Erwägung gezogenen Teilnehmer: 6
IV.1.7)Namen der bereits ausgewählten Teilnehmer:
IV.1.9)Kriterien für die Bewertung der Projekte:

Gestalterische und räumliche Qualitäten sowie Nutzungsqualitäten des Konzepts

insbesondere:

- Leitbild, Nutzungskonzept und gestaltbestimmende Grundidee, Imageentwicklung, Identifikationspotenzial

- räumliche Einbindung in das städtebauliche Umfeld sowie in die umgebenden Grünflächen und Verknüpfung mit den umgebenden Nutzungen

- Maßstäblichkeit

- Gestalt und Nutzungsqualität

- Verbesserung der Aufenthaltsqualität (nachhaltige/s Möblierungskonzept/ Gestaltungselemente, gestalterische Einbettung in die bestehenden Strukturen)

- stadtraumbildende Qualität, Erlebbarkeit des öffentlichen Raums.

Funktionale Aspekte

insbesondere:

- Berücksichtigung der Vorgaben, Einbindung des Entwurfs in die bestehenden Strukturen

- Herstellung von Barrierefreiheit

- Sicherheit und Prävention

- Erfüllung der funktionalen Anforderung gemäß Auslobung sowie Einhaltung planungs- und bauordnungsrechtlicher Vorgaben

- Realisierbarkeit, Zweckmäßigkeit und Angemessenheit

Verkehrstechnische Aspekte

insbesondere:

- Darlegung der Funktionsfähigkeit der Erschließung und der Stellplatzlösungen

- Verkehrssicherheit

Aspekte der Nachhaltigkeit

insbesondere:

- Nachhaltigkeit der Freiraumplanung

- Nachhaltigkeit der Mobilität

Die Reihenfolge und Gewichtung der Kriterien wird durch das Preisgericht definiert.

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Projekte oder Teilnahmeanträge
Tag: 18/03/2022
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 25/03/2022
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Projekte erstellt oder Teilnahmeanträge verfasst werden können:
Deutsch
IV.3)Preise und Preisgericht
IV.3.1)Angaben zu Preisen
Es werden ein oder mehrere Preise vergeben: ja
Anzahl und Höhe der zu vergebenden Preise:

Für die Wettbewerbssumme stellt der Auslober 224.000,- EUR (netto) zur Verfügung. Die Summe von insgesamt 30.000,- EUR (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.

Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis (50%) 97.000,- EUR (netto)

2. Preis (30%) 58.200,- EUR (netto)

3. Preis (20%) 38.800,- EUR (netto)

IV.3.2)Angaben zu Zahlungen an alle Teilnehmer:

Für die Wettbewerbssumme stellt die Ausloberin 224.000,- EUR (netto) zur Verfügung. Die Summe von insgesamt 30.000,- EUR (netto) wird in Form von Aufwandsentschädigungen ausgeschüttet und zu gleichen Teilen auf die Teilnehmer:innen/Teilnehmergemeinschaften bei Erfüllung der geforderten Wettbewerbsleistungen verteilt.

Die Aufteilung der Gesamtsumme ist wie folgt vorgesehen:

1. Preis (50%) 97.000,- EUR (netto)

2. Preis (30%) 58.200,- EUR (netto)

3. Preis (20%) 38.800,- EUR (netto)

Aufwandsentschädigungen (sechs Teilnehmer à 5.000,- EUR) 30.000,- EUR (netto)

Über die Erfüllung der Leistungen bzw. die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen entscheidet das Preisgericht. Die Aufteilung der Preise kann abweichend von den vorgenannten Beträgen einstimmig durch das Preisgericht geändert werden. Die Preise sind Gegenleistungen für die vom Preisgericht ausgezeichneten Entwürfe und sind als Nettobeträge aufgeführt.

Die Preisgelder und Aufwandsentschädigungen werden den Teilnehmerinnen, Teilnehmern und Teilnehmergemeinschaften gegen eine entsprechende Rechnung nach Bekanntgabe der Entscheidung gezahlt. Über die genannte Ausschüttung von Preisen und die Aufwandsentschädigungen hinaus werden den Teilnehmerinnen, Teilnehmern und Teilnehmergemeinschaften keine Kosten erstattet.

IV.3.3)Folgeaufträge
Ein Dienstleistungsauftrag infolge des Wettbewerbs wird an den/die Gewinner des Wettbewerbs vergeben: ja
IV.3.4)Entscheidung des Preisgerichts
Die Entscheidung des Preisgerichts ist für den öffentlichen Auftraggeber/den Auftraggeber bindend: ja
IV.3.5)Namen der ausgewählten Preisrichter:

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Architektenkammer Nordrhein-Westfalen hat an der Vorbereitung des Wettbewerbs mitgewirkt und Kenntnis vom Inhalt der Auslobung erhalten. Der Wettbewerb ist von der Architektenkammer Nordrhein-Westfalen unter der Registriernummer W 59/21 am 02.11.2021 bestätigt worden.

Die Ausloberin behält es sich vor, bei unvollständig eingereichten Bewerbungen, keine Nachforderungen zu stellen. Rückfragen zum Teilnahmewettbewerb in der Bewerbungsphase sind schriftlich einzureichen bis 02.03.2022.

Die Ausloberin teilt den Teilnehmerinnen, Teilnehmern und Teilnehmergemeinschaften das Ergebnis des Wettbewerbs durch Übersendung des Protokolls der Preisgerichtsitzung zeitnah mit. Es ist vorgesehen, im Anschluss die Wettbewerbsbeiträge aller Preisträgerinnen und Preisträger in einer Ausstellung auszustellen. Die näheren Termine werden noch bekannt gegeben. Gemäß § 8 Abs. 4 RPW 2013 werden nicht prämierte Arbeiten von der Ausloberin nur auf Anforderung der Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Teilnehmergemeinschaften, die innerhalb von vier Wochen nach Zugang des Protokolls eingegangen sein muss, zurückgesandt. Erfolgt keine Anforderung innerhalb dieser Frist, erklären die Teilnehmerinnen, Teilnehmer und Teilnehmergemeinschaften damit, auf ihr Eigentum an der Wettbewerbsarbeit zu verzichten.

Der vorgelagerte Realisierungswettbewerb tritt gemäß § 14 Abs. 4 Ziff. 8 VgV an die Stelle des Teilnahmewettbewerbs des Verhandlungsverfahrens. Für die Teilnahme am VgV-Verfahren sind ergänzend zu den bereits im Teilnahmewettbewerb des Wettbewerbsverfahrens eingereichten Unterlagen weitere Unterlagen einzureichen. Alle weiteren notwendigen Unterlagen für das VgV-Verfahren werden den Preisträgerinnen, Preisträgern und Preisträgergemeinschaften bzw. Bieterinnen, Bietern und Bietergemeinschaften im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots zur Verfügung gestellt. Die weiteren Termine werden den Preisträgerinnen, Preisträgern und Preisträgergemeinschaften frühzeitig bekannt gegeben.

Im Anschluss an das Wettbewerbsverfahren verhandelt die Ausloberin zunächst nur mit der Wettbewerbssiegerin, dem Wettbewerbssieger oder der Wettbewerbssiegergemeinschaft. Verhandlungen mit den weiteren Preisträgern finden nur statt, falls die Verhandlungen mit der Wettbewerbssiegerin, dem Wettbewerbssieger oder der Wettbewerbssiegergemeinschaft zu keinem Ergebnis geführt haben. Gemäß § 17 Abs. 11 VgV behält sich der Auftraggeber vor, die zu vergebenden Leistungen auf Grundlage des Erstangebots zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.

Bekanntmachungs-ID: CXPWYRD9PUW

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- vgl. § 134 Abs. 2 GWB - vgl. § 160 Abs. 3 GWB

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
10/02/2022

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