Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit abneigbarem Korbarm für die Feuerwehr der Gemeinde Alfter
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alfter
NUTS-Code: DEA2C Rhein-Sieg-Kreis
Postleitzahl: 53347
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kopart.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit abneigbarem Korbarm für die Feuerwehr der Gemeinde Alfter
Lieferung eines Hubrettungsfahrzeuges DLA(K) 23/12 mit abneigbarem Korbarm für die Feuerwehr der Gemeinde Alfter aufgeteilt in Los 1 Fahrgestell/Aufbau DLA(K) 23/12 und Los 2 Beladung DLA(K) 23/12
Lieferung Fahrgestell und Aufbau DLA(K) 23-12 mit abneigbarem Korbarm
53347 Alfter
Lieferung Fahrgestell und Aufbau DLA(K) 23-12 mit abneigbarem Korbarm
Lieferung Beladung DLA(K) 23-12
53347 Alfter
Lieferung Beladung DLA(K) 23-12
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
siehe Vergabeunterlagen, Auszug Handelregister
siehe Vergabeunterlagen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs.3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland