Erd- und Rohbauarbeiten - Neubau Labor- u. Bürogebäude - Helmholz-Institut Münster 2, Gebäude 50.15 (Erfüllungsort Münster) Referenznummer der Bekanntmachung: B20/42282003
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Ort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA26 Düren
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Erd- und Rohbauarbeiten - Neubau Labor- u. Bürogebäude - Helmholz-Institut Münster 2, Gebäude 50.15 (Erfüllungsort Münster)
Erd- und Rohbauarbeiten - Neubau Labor- u. Bürogebäude - Helmholz-Institut Münster 2, Gebäude 50.15 (Erfüllungsort: Gelände der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Corrensstraße 46a, 48149 Münster) • Trägerbohlwand, 97 m² • Baugrubenaushub lösen, laden, 2.108 m³ • Abfall nicht gefährlich AVV170504 DK2 laden entsorgen, 4.980 t • Bodenplatte Frischbetonverbundsystem, 516 m² • Ortbetonwände, 3.477 m² • Ortbetondecken, 7.626 m² • Wandschalung, 7.542 m² • Deckenschalung, 10.161 m² • Betonstabstahl, 773 t • Mauerwerk Innenwand d= 17,5m, 562 m²
Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Corrensstraße 46a 48149 Münster
Erd- und Rohbauarbeiten - Neubau Labor- u. Bürogebäude - Helmholz-Institut Münster 2, Gebäude 50.15 (Erfüllungsort: Gelände der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Corrensstraße 46a, 48149 Münster) • Trägerbohlwand, 97 m² • Baugrubenaushub lösen, laden, 2.108 m³ • Abfall nicht gefährlich AVV170504 DK2 laden entsorgen, 4.980 t • Bodenplatte Frischbetonverbundsystem, 516 m² • Ortbetonwände, 3.477 m² • Ortbetondecken, 7.626 m² • Wandschalung, 7.542 m² • Deckenschalung, 10.161 m² • Betonstabstahl, 773 t • Mauerwerk Innenwand d= 17,5m, 562 m²
Start der Montageplanung: 03.06.2022 Start der Montage: 06.09.2022 Ende der Montage: 17.07.2023
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Handelsregisterauszug, Handwerkskarte
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einbezug des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen.
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme beim Start der Leistungserbringung Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Forschungszentrum Jülich GmbH, Einkauf- und Materialwirtschaft (M), Fachbereich Einkauf (M-E), 52425 Jülich
Personen sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Beiliegende Informationen:
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- Hinweisblatt zum Umgang mit Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der CO-VID-19- Pandemie
Formular 513 EU:
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Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW (VHB NRW 05/2018) Sicherheitsleistungen:
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5 % - Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung 3 % - Sicherheitsleistung für die Mängelansprüche Zahlungen:
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Zahlungen gemäß VOB/B.
Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden (https://www.bmi.bund.de/SiteGlobals/Forms/suche/expertensuche-formular.html? resourceId=9389478&input_=9389000&pageLocale=de&templateQueryString=E-Rech-VO&submit.x=0&submit.y=0).
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an die Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen. Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht] “ zu nutzen.“ Die kumulative Rechnungslegung ist vorgeschrieben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]