Neubau Labor- und Bürogebäude - Helmholtz-Institut Münster 2, IEK-12 (HI-MS 2) - Elektroinstallation Referenznummer der Bekanntmachung: B50/42282013
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Jülich
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Ort: Jülich
Postleitzahl: 52425
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Telefon: [gelöscht]3
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
NUTS-Code: DEA26 Düren
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fz-juelich.de
Adresse des Beschafferprofils: www.fz-juelich.de/gm/DE/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Labor- und Bürogebäude - Helmholtz-Institut Münster 2, IEK-12 (HI-MS 2) - Elektroinstallation
Elektroinstallationsarbeiten - Neubau Labor- und Bürogebäude - Helmholtz-Institut Münster 2, IEK-12 (HI-MS 2) Mittelspannungs-/ Niederspannungs- und Kommunikationsanlagen / NEA :
- 7 Feldrige gasisolierte Mittelspannungsschaltanlage 12 kv
- 3 Stück 630 kVA Gießharztransformatoren 12/0,4 kV
- Notstromdieselaggregat 0,4 KV 500 KVA incl. Aggregatesteuerung, Schornstein
- 24 Felder NSHV- Schaltanlage
- Ca 80 m² Schaltanlagen-Doppelboden
- Ca. 11 Installationsverteiler AV/SV als Etagenverteiler
- Ca. 50.000 m Installationskabel
- Ca. 1.200 m Trassensysteme
- Ca. 750 Stück Leuchten
- Zentrales Stromversorgungssystem SIBEL
- Ca. 4 Standschränke Datentechnik 19 Zoll
- Ca. 750 Daten Ports RJ45
- Ca. 45000m Datenkabel 1000 Mhz
Gelände der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster Corrensstraße 46a, 48149 Münster
Mittelspannungs-/ Niederspannungs- und Kommunikationsanlagen / NEA :
- 1. AG 440 Starkstromanlagen
- 1.1. KG 441 Hoch - und Mittelspannungsschaltanlagen
- 1.2. KG 442 Eigenstromversorgungsanlagen
- 1.3. KG 443 Niederspannungsschaltanlagen
- 1.4. KG 444 Niederspannungsinstallationsanlagen
- 1.5. KG 445 Beleuchtungsanlagen
- 1.6. KG 446 Blitzschutz und Erdungsanlagen
- 1.7. KG 449 Niederspannungsinstallationsanlagen
- 2. AG 450 Schwachstromanlagen
- 2.1. KG 451 Telekommunikationsanlagen
- 2.2. KG 452 Such - und Signalanlagen
- 2.3. KG 454 Medientechnische Verkabelungsarbeiten
- 2.4. KG 454 Elektroakustische Anlagen
- 2.5. KG 456 Gefahrenmeldeanlage
- 2.6. KG 457 Übertragungsnetze
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer
- Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft,
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, falls das Unternehmen beitragspflichtig ist
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen, falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt
- Freistellungsbescheinigung nach § 48b Einkommensteuergesetz
- Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen
- Angaben über die Ausführung von Referenzleistungen in den letzten bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren,
die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
- Angaben der technischen Fachkräfte über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt
- Erklärung zur Zahl der in den letzten drei Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
gegliedert nach Lohngruppen, mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal - Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.
Gestellung einer Vertragserfüllungsbürgschaft i. H. v. 5 % der Auftragssumme und einer Mängelansprüchebürgschaft i. H. v. 3 % der Abrechnungssumme.
Abschnitt IV: Verfahren
Forschungszentrum Jülich GmbH, Einkauf- und Materialwirtschaft (M), Fachbereich Einkauf (M-E), 52425 Jülich
Personen sind bei der Eröffnung nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Formular 513 EU:
---------------------
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW (VHB NRW 05/2018) Sicherheitsleistungen -----------------------------------------------------------------------------------------------------------
Zahlungen:
----------------
- Zahlungen gemäß VOB/B
- Ab dem 27.11.2020 gelten auch für die Forschungszentrum Jülich GmbH die Änderungen zur elektronischen Rechnungsstellung, die nach der E-Rech-VO (E-Rechnungs-Verordnung) wirksam werden
Daraus ergibt sich, dass ab diesem Datum Rechnungen nur noch in gültigen E-Rechnungs-Formaten gemäß der o.g. Verordnung an das Forschungszentrum Jülich GmbH gestellt werden dürfen. Hierzu ist ausschließlich die E-Mail-Adresse „[gelöscht] “ zu nutzen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Wir verweisen diesbezüglich auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]