Kreis Düren - Kreishaus B - Sanierung der Lüftungsanlage_ Referenznummer der Bekanntmachung: 23/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]13
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-dueren.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Kreis Düren - Kreishaus B - Sanierung der Lüftungsanlage_
Die Kreisverwaltung Düren beabsichtigt die Sanierung der Lüftungsanlagen im Kreishaus B.
Großteile der zentralen Lüftungstechnik befinden sich im 2. Untergeschoss. Im Erdgeschoss und
1. Obergeschoss werden Bereiche der Sitzungssäle, die ehemalige Bildstelle, Laborräume, Kantinenbereich und innenliegende Aufenthaltsräume über zentrale Lüftungsanlagen beheizt und belüftet. In den beiden Untergeschossen der Tiefgarage sorgt eine separate Lüftungsanlage mit Abgasüberwachung für den notwendigen Luftaustausch.
Nach einer gutachterlichen Prüfung der Bestandssituation ist eine Gesamtsanierung der Lüftungstechnischen Einrichtungen aus technischen, hygienischen und insbesondere energetischen Gründen notwendig.
Im Zuge der Planungsphase ist im ersten Schritt eine umfangreiche Aufnahme der Bestandssituation erforderlich. Die Ergebnisse und Auswirkungen von Schadstoff- und Hygieneinspektionen müssen bewertet werden. Zusätzlich sind die baulichen- und brandschutztechnischen Gegebenheiten, in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzbeauftragten des Kreises Düren, aufzunehmen und in die Planung zu integrieren. Ein aktuelles Brandschutzkonzept liegt vor. Im Folgenden ist mit dem Bauherr das zukünftige Lüftungskonzept abzustimmen.
Die Neuanlagen sollen im laufenden Betrieb auf den aktuellen Stand der Technik geplant werden und den Förderrichtlinien der Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit entsprechen.
Die Gesamtkosten werden auf ca. [Betrag gelöscht] EUR netto geschätzt und verteilen sich auf die Kostengruppen nach DIN 276 wie folgt:
KG 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen, sonst. [Betrag gelöscht] EUR
KG 420 Wärmeversorgungsanlagen [Betrag gelöscht] EUR
KG 430 Lufttechnische Anlagen [Betrag gelöscht] EUR
KG 440 Starkstromanlagen [Betrag gelöscht] EUR
KG 450 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen [Betrag gelöscht] EUR
KG 480 Gebäudeautomation [Betrag gelöscht] EUR
Im vorliegenden VgV-Verfahren werden die Planungsleistungen der Technischen Ausrüstung der
Leistungsphasen 1-9 (§55 HOAI) vergeben. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.
Termine:
Angebotsaufforderung Ende September
Verhandlungsgespräche Ende Oktober
Auftragserteilung / Start der Planung Dezember 2021
Umsetzung 2023 - 2024
Kreisverwaltung Düren Bismarckstr. 16 52351 Düren
Gegenstand der Beschaffung sind folgenden Planungsleistungen:
- Technische Ausrüstung (vgl. LPH 1 bis 9 gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
Der Planerauftrag wird voraussichtlich eine stufenweise/optionale Beauftragung vorsehen.
Die Beauftragung des Auftragnehmers mit der Erbringung von Leistungen nach diesem Vertrag erfolgt stufenweise/optional, insbesondere in Abhängigkeit und unter Vorbehalt der Förderung des Projekts:
1. Stufe : Leistungsphase 1+2 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
2. Stufe : Leistungsphase 3+4 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
3. Stufe : Leistungsphase 5 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
4. Stufe : Leistungsphase 6+7 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
5. Stufe : Leistungsphase 8+9 (gemäß Anlage 15 zu §55 HOAI)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Kreishaus B - Sanierung der Lüftungsanlage
Ort: Siegen
NUTS-Code: DEA5A Siegen-Wittgenstein
Postleitzahl: 57072
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXQ1YYHYZKX
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bezreg-koeln.nrw.de
Für die Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer müssen die Fristen des § 160 GWB beachtet werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit sowie die Präklusionsregeln des § 160 Abs. 3 S. 1 Teil 4, Kap. 1, Abschn. 2 GWB hin. Diese hat jeder Bewerber oder Bieter zu beachten, wenn er einen behaupteten Verstoß gegen das Vergaberecht geltend machen möchte.
§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet:
Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht unverzüglich gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.