medius KLINIKEN gGmbH - Europaweite Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für Teilneubau und Sanierung der medius KLINIK Ostfildern-Ruit Referenznummer der Bekanntmachung: 2021/1619
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kirchheim unter Teck
NUTS-Code: DE113 Esslingen
Postleitzahl: 73230
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.medius-kliniken.de/
Abschnitt II: Gegenstand
medius KLINIKEN gGmbH - Europaweite Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für Teilneubau und Sanierung der medius KLINIK Ostfildern-Ruit
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für den Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Abbruch / Entsorgung Verwaltungsbau (eingeschossig; EG; ca. 1.350m³ (ca. 340m² x h 4m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz / Abdichtung des darunter liegenden im Betrieb befindlichen UGs;
- Abbruch / Entsorgung Bettenhaus (viergeschossig; UG-OG2; ca. 26.500m³ (ca. 1.950m² x h13,6m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz des viergeschossigen Gebäudeanschlusses zum im Betrieb befindlichen Krankenhaus.
Ostfildern-Ruit
Die medius KLINIKEN gGmbH beabsichtigt den Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT.
Im Bestandsgebäude sind derzeit neben den rund 280 Patientenbetten der zentrale OP-Bereich mit 5 OP-Sälen sowie weitere medizinische Einheiten (z.B. Endoskopie, Labor, Zentralsterilisation, Bettenaufbereitung, Kreißsaal, Urologie, Radiologie, Nuklearmedizin und Strahlentherapie sowie Ambulanzen) untergebracht.
Für den Teilneubau und die Sanierung wird es erforderlich sein, im laufenden Betrieb in mehreren Bauphasen die beiden bestehenden Bettenflügel abzureißen und Ersatz herzustellen sowie die weiterhin bestehen bleibenden Gebäudeteile, in denen hauptsächlich die Funktionsbereiche untergebracht sind, umzubauen.
Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens war die Vergabe von Abbrucharbeiten des 1. BA für den Teilneubau und die Sanierung der medius KLINIK OSTFILDERN-RUIT. Dies beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:
- Abbruch / Entsorgung Verwaltungsbau (eingeschossig; EG; ca. 1.350m³ (ca. 340m² x h 4m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz / Abdichtung des darunter liegenden im Betrieb befindlichen UGs;
- Abbruch / Entsorgung Bettenhaus (viergeschossig; UG-OG2; ca. 26.500m³ (ca. 1.950m² x h13,6m) mit provisorischer Sicherung + Witterungsschutz des viergeschossigen Gebäudeanschlusses zum im Betrieb befindlichen Krankenhaus.
Die medius KLINIKEN gGmbH geht nach derzeitiger Planung für den 1. BA inkl. Vorabmaßnahmen von einem Bauvolumen von insgesamt rund EUR 50,7 Mio. brutto (KG 200 bis 600) aus.
Die Bauleistungen für den Abbruch und die Schadstoffsanierung sind im Zeitraum von Ende November 2021 bis März 2022 geplant. Als Beginn für die bauliche Umsetzung ist Mai 2022 angestrebt. Die Baumaßnahme soll mit Inbetriebnahme des 1. BA bis spätestens 31. März 2024 fertiggestellt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70327
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den Angaben unter den Ziffern II.1.7) und V.2.4) handelt es sich um auszufüllende Pflichtfelder. Aus Gründen der Geheimhaltung sind hier fiktive Werte eingetragen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMZRSRP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB).
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.