Übernahme und Entsorgung von Altpapier für die Entsorgung Herne AöR - Zurückversetztes Verfahren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-02 Nr. 06a
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Herne
NUTS-Code: DEA55 Herne, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 44625
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.entsorgung-herne.de
Abschnitt II: Gegenstand
Übernahme und Entsorgung von Altpapier für die Entsorgung Herne AöR - Zurückversetztes Verfahren
Die Entsorgung Herne AöR hat zum 1.12.2021 die Übernahme und Verwertung von "kommunalem" Altpapier (PPK) neu zu vergeben. Als öffentlicher Auftraggeber ist die Entsorgung Herne AöR verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens zu beauftragen.
Entsorgung Herne AöR Südstraße 10 44625 Herne Übernahme von Altpapier an einer vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Übernahmestelle.
Übernahme und Verwertung von Altpapier (PPK) aus der kommunalen Sammlung (Depotcontainer und der blauen Tonne)
- Übernahme von Altpapier an einer vom Auftragnehmer im Angebot zu benennenden Übernahmestelle,
- Durchführung sämtlicher für die Verwertung des Altpapiers notwendigen Transport- und Sortierleistungen,
- Verwertung/Vermarktung des übernommenen Altpapiers (inkl. Entsorgung der Störstoffe) und ggf. Übergabe von Teilmengen an die Systemträger gemäß VerpackG ,(vgl. Punkt 3.2.6),
- Mengenspanne: (Umschlag: 8 500 Mg/a-11 000 Mg/a / Verwertung: 7 500 Mg/a-10 500 Mg/a).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Velten
NUTS-Code: DE40A Oberhavel
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Art des Vergabeverfahrens:
Das Vergabeverfahren wird als nicht offenes Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es handelt sich um die Wiederholung der Angebotsphase des offenen Verfahrens mit Bekanntmachung vom 01.03.2021 (TED-Auftragsbekanntmachung 2021/S 041-102733). Dieses Verfahren wurde am 19.08.2021 entsprechend eines Hinweises der Vergabekammer Westfalen aufgrund des Nachprüfungsantrags eines Bieters in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzt (siehe entsprechende Mitteilung über den Vergabemarkplatz Metropole Ruhr an alle registrierten Unternehmen). Da sich eine Zurückversetzung auf dem Vergabemarktplatz technisch nur über die Anlage eines neuen Verfahrens/Projektraums umsetzen lässt, wurde diese Verfahrensart gewählt. Trotz des neuen Projektraums handelt es sich weiterhin um die Durchführung des o. g. offenen Verfahrens. Zur Abgabe von Angeboten werden alle Unternehmen aufgefordert, die sich für das offene Verfahren registriert hatten.
2) Weitere Eignungskriterien (Ergänzung zu Ziffer III):
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in den §§ 123, 124 GWB genannten Aus-schlussgründe bzw. die Durchführung von Maßnahmen der Selbstreinigung im Sinne von § 125 GWB (Vordruck im Angebotsteil I enthalten),
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Voraussetzungen für einen Ausschluss nach § 19 Abs. 1 MiLoG (Vordruck im Angebotsteil I enthalten).
Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck "Bieter" sind in den Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint. Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck enthalten.
Darüber hinaus hat die Bietergemeinschaft im Angebotsteil IV die Gründe für die Zusammenarbeit darzulegen, so dass die Vergabestelle die Zulässigkeit des Zusammenschlusses gemäß Wettbewerbsrecht beurteilen kann.
Bekanntmachungs-ID: CXPSYDWD5HH
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland
Das Vergabeverfahren unterliegt der Nachprüfung in einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 155 ff. GWB. Die zuständige Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB).
Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.