VE 480 Gebäudeautomation Turm 1 u. 2 und Zentralgebäude, inkl. Wartungsarbeiten - Sanierung Rathaus Marl Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-305
Berichtigung
Bekanntmachung über Änderungen oder zusätzliche Angaben
Bauauftrag
(Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union, 2021/S 223-586005)
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Marl
NUTS-Code: DEA36 Recklinghausen
Postleitzahl: 45772
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.marl.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE 480 Gebäudeautomation Turm 1 u. 2 und Zentralgebäude, inkl. Wartungsarbeiten - Sanierung Rathaus Marl
Im Rahmen der Sanierung des Rathauses in Marl soll die Gebäudeautomation, inkl. Wartung, durchgeführt werden.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Abschnitt VII: Änderungen
Beginn: 01.04.2022 / Ende: 01.04.2024
Beginn: 05.04.2022 / Ende 01.04.2024
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in
Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
(vorläufige Abrechnungssumme).
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Planunterlagen vom "Poolarserver" des Bauherrn herunterzuladen. Der
notwendige Zugang wird nach Beauftragung durch den Bauherrn geschaffen.
Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle vertragsrelevanten Dokumente, wie Rechnungen, erforderlichen Schriftverkehr
und dergleichen, neben der schriftlichen Einreichung per Post beim BH, auf diesen Server hochzuladen. Auch die seitens des
Arbeitnehmers zu erstellenden Planunterlagen sind über den Server hochzuladen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an allen Baubesprechungen teilzunehmen.
Die unter Punkt "1 Ausführungsfristen" genannten Fristen beziehen sich auf den reinen Zeitraum der auszuführenden
Arbeiten / Leistungen auf der Baustelle.
Erstellung Werk- und Montageplanung:
11.02.2022 - 10.03.2022
Montagebeginn / Fertigstellung:
01.04.2022 - 01.04.2024
III.2.2) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:
Für die Vertragserfüllung und Mängelansprüche ist Sicherheit zu leisten.
Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in
Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme
(vorläufige Abrechnungssumme).
Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, alle notwendigen Planunterlagen vom "Poolarserver" des Bauherrn herunterzuladen. Der
notwendige Zugang wird nach Beauftragung durch den Bauherrn geschaffen.
Weiterhin ist der Arbeitnehmer verpflichtet, alle vertragsrelevanten Dokumente, wie Rechnungen, erforderlichen Schriftverkehr
und dergleichen, neben der schriftlichen Einreichung per Post beim BH, auf diesen Server hochzuladen. Auch die seitens des
Arbeitnehmers zu erstellenden Planunterlagen sind über den Server hochzuladen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an allen Baubesprechungen teilzunehmen.
Die unter Punkt "1 Ausführungsfristen" genannten Fristen beziehen sich auf den reinen Zeitraum der auszuführenden
Arbeiten / Leistungen auf der Baustelle.
Erstellung Werk- und Montageplanung:
05.04.2022 - 14.05.2022
Montagebeginn / Fertigstellung:
17.05.2022 - 01.04.2024