Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt Referenznummer der Bekanntmachung: AOK XXVI
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 70191
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 81739
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Homburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 61352
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dresden
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 01067
Land: Deutschland
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Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dortmund
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 44269
Land: Deutschland
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Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
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Ort: Düsseldorf
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 40213
Land: Deutschland
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Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bremen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 28195
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hannover
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 30519
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Magdeburg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 39106
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 14467
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.aok.de/bw/ausgezeichnet
Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis 30. September 2024
Abschnitt II: Gegenstand
Abschluss von Rabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für Arzneimittel im generischen Markt
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss von Rabattvereinbarungen gem. § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis 30.09.2024 (AOK XXVI). Die Ausschreibung erfolgt wirkstoffbezogen für u. g. 58 Fachlose. Jeder Wirkstoff stellt grundsätzlich ein eigenes Fachlos dar, soweit Besonderheiten nicht gesondert benannt werden. Für jedes Fachlos werden acht Teillose (Gebietslose) gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen gebildet. Die Bieter entscheiden selbst, für welche/s Fachlos/e und welche/s Gebietslos/e sie Rabattangebote abgeben wollen. Angebote können für eines, für mehrere oder alle Fach- und Gebietslose abgegeben werden. Die Zuschlagserteilung erfolgt pro Fach- und Gebietslos. Pro Fachlos- und Gebietslos-Kombination werden je nach Fachlos gemäß näherer Bestimmung in den Vergabeunterlagen Rabattverträge mit einem oder - das Vorliegen zuschlagsfähiger Angebote in ausreichender Zahl vorausgesetzt - mit bis zu drei pharmazeutischen Unternehmern geschlossen.
Je Fachlos- und Gebietslos-Kombination gilt eine vertraglich vereinbarte Höchstmenge, nach deren Ausschöpfung die Vertragslaufzeit ungeachtet der im Grundsatz bestehenden 24-monatigen Vertragslaufzeit endet. Eine Übersicht über die für jede Fachlos-Gebietslos-Kombination angesetzte Höchstmenge ist der Anlage 1, Abschnitt IIc. zu den Bewerbungsbedingungen zu entnehmen.
Atomoxetin (nur Hartkapseln)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Budesonid (nur Inhalativa)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Candesartan
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Candesartan+Hydrochlorothiazid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Dexamethason
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Etoricoxib
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Olanzapin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Quetiapin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Rasagilin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Tenofovir disoproxil (nur Filmtabletten mit der Wirkstärke 245mg)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Valsartan+Hydrochlorothiazid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ziprasidon (nur Hartkapseln)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Zoledronsäure
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Aciclovir
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Aprepitant (nur Packungen mit zwei Komponenten und die 80 mg-Form mit der Normpackungsgröße 1 (N1))
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Atorvastatin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Brinzolamid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Capecitabin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ciclopirox
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Clopidogrel
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Clozapin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Donepezil
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Duloxetin BIK (Mindestindikation: Belastungsinkontinenz)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Duloxetin NPS (Mindestindikation: Schmerz bei Neuropathie)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Enalapril+Lercanidipin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Enoxaparin natrium
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Entecavir
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Eslicarbazepin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Exemestan
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Febuxostat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Galantamin (keine Starterpacks)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Glyceroltrinitrat (nur Sprays und Lösungen)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Imatinib
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ipratropium bromid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Lamivudin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Latanoprost
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Letrozol (nur Sexualhormone und Hemmstoffe)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Levonorgestrel+Ethinylestradiol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Miglustat
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Naproxen
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Nevirapin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Olmesartan+Amlodipin+Hydrochlorothiazid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Progesteron (nur Weichkapseln)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Raloxifen
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Ramipril+Piretanid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Rizatriptan
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Rosuvastatin+Ezetimib
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Salmeterol+Fluticason
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Silodosin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Solifenacin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Sorafenib
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Tenofovir disoproxil+Emtricitabin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Tilidin hydrochlorid+Naloxon hydrochlorid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Timolol+Latanoprost
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Travoprost+Timolol
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Triamteren+Hydrochlorothiazid
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Valganciclovir (nur Filmtabletten)
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Valsartan+Amlodipin
Es wird auf die kurze Beschreibung des Auftragsgegenstandes (s.o.) sowie insbesondere auf Folgendes hingewiesen:
Für den ausschreibungsgegenständlichen Wirkstoff werden acht Teillose (Gebietslose) gebildet, und zwar wie folgt:
Gebietslos 1: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 2: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen;
Gebietslos 3: AOK Baden-Württemberg;
Gebietslos 4: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 5: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 6: AOK Bremen/Bremerhaven, AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen, AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 7: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
Gebietslos 8: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse.
Darüber hinaus gelten die näheren Angaben zu den Fachlosen in den Vergabeunterlagen.
Die Auftraggeberinnen können die Laufzeit der Rabattverträge zweimal um jeweils sechs Monate verlängern, wenn sie aufgrund eines Rechtsschutzverfahrens rechtlich daran gehindert sind, ein Angebot in einem Vergabeverfahren betreffend Rabattverträge gemäß § 130a Abs. 8 SGB V für den Zeitraum ab dem 01.10.2024 zu bezuschlagen. Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Mit dem Angebot haben die Bieter eine in den Teilen I bis IV und VI ausgefüllte Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bietergemeinschaften haben für jedes Mitglied eine separate entsprechend ausgefüllte EEE vorzulegen.
b) Die Auftraggeberinnen können die Bieter/Bietergemeinschaften jederzeit auffordern, sämtliche oder einen Teil der Eignungsnachweise zum Beleg der Eignung beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist (§ 50 Abs. 2 Satz 1 VgV).
Vor der Zuschlagserteilung sind auf Aufforderung der Auftraggeberinnen (§ 50 Abs. 2 Satz 2 VgV) zwingend die nachfolgenden Eignungsnachweise - nach näherer Maßgabe der Ausführungen unter Abschnitt B.II. der Bewerbungsbedingungen - vorzulegen:
aa) einfacher Ausdruck aus dem Handelsregister (nicht älter als vom 1. November 2021); ausländische Bieter haben einen entsprechenden Ausdruck/Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie ansässig sind, vorzulegen.
bb) für alle Arzneimittel, für die die Bieter Rabatte anbieten, jeweils einen Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank, dem Arzneimittelinformationssystem des Deutschen Instituts für medizinische Dokumentation und Information (DIMDI); dabei müssen sich aus den Auszügen die folgenden Informationen zur aktuellen Zulassungssituation, d. h. im Zeitpunkt der Vorlage dieses Zulassungsnachweises, aller angebotsgegenständlichen Arzneimittel ergeben:
(1) Name/Bezeichnung des Arzneimittels,
(2) Name des Inhabers der Zulassung (alternativ: Name des aus sonstigem Grund zum Inverkehrbringen des Arzneimittels berechtigten pharmazeutischen Unternehmers im Sinne des § 4 Abs. 18 Satz 2 AMG und Angabe des Grundes dieser Berechtigung), wobei die Stellung gerade des Bieters als pharmazeutischer Unternehmer im Hinblick auf die von ihm angebotenen Arzneimittel im Zeitpunkt der Vorlage nachgewiesen werden muss,
(3) Darreichungsform,
(4) Wirkstoff sowie
(5) Angabe zur Verkehrsfähigkeit.
Soweit bei einem angebotsgegenständlichen Arzneimittel die aktuelle zulassungsrechtliche Situation von den erforderlichen Informationen der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank bei Angebotsabgabe verfügbaren letzten Stand abweicht und soweit weder der kostenlos noch der kostenpflichtig erhältliche Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank alle erforderlichen Informationen vollständig ausweist, hat der Bieter den aktuellen Stand bzw. die fehlenden Informationen durch Vorlage geeigneter ergänzender Nachweise (z. B. Kopie des Zulassungsbescheides, Kopien von Änderungsanzeigen, eidesstattliche Versicherung, etc.) zusammen mit dem Auszug aus der Arzneimittel-Faktendatenbank (AM-FDB) der AmAnDa-Datenbank glaubhaft zu machen.
cc) Bescheinigung einer Krankenkasse, aus der hervorgeht, dass die Bieter ihre Verpflichtung zur Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge nach den einschlägigen Rechtsvorschriften erfüllen; dieser Nachweis darf nicht älter als vom 1. November 2021 sein; ausländische Bieter haben die geforderte Unterlage durch entsprechende Bescheinigung nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staates, in dem das Unternehmen ansässig ist, beizubringen.
c) Bei der Inanspruchnahme von Drittunternehmen ist nach näherer Maßgabe gemäß Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen und unabhängig von weiteren Nachweisen nach Ablauf der Angebotsfrist auf Aufforderung der Auftraggeberinnen neben der/den EEE(en) nach Maßgabe von lit. a) dieser Ziffer jeweils eine separate EEE mit den einschlägigen Informationen (siehe Teil II Abschnitt A und B des Standardformulars für die Einheitliche Europäische Eigenerklärung nach Anhang 2 der Durchführungsverordnung (EU) 2016/7 der Kommission) für jedes einzelne der in Anspruch genommenen Drittunternehmen einzureichen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch mit dem Bieter verbundene Unternehmen i. S. d. Konzernrechts Drittunternehmen sein können.
Es gelten die Eignungskriterien gemäß den Vergabeunterlagen. Bezüglich deren Nachweis wird u. a. auf Folgendes hingewiesen:
a) Die Bieter haben nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vor Zuschlagserteilung eine Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten für die Herstellung der angebotenen Arzneimittel vorzulegen.
b) Die Bieter müssen nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung abgeben, wonach sie sicherstellen, dass allen Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten der vertragsschließenden AOK(s) in Betracht kommen, zum Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns nach Maßgabe des Rabattvertrages je Rabattarzneimittel bereits eine Teilmenge zur sofortigen Abgabe an die Versicherten der AOK(s) sowie zur angemessenen Bevorratung zur Verfügung steht. Diese Teilmenge (= Startvorrat) muss für jedes Rabattarzneimittel mindestens 15 % der Menge betragen, die für diejenige Preisvergleichsgruppe, zu der das jeweilige Rabattarzneimittel gehört, in der von den Bietern jeweils unterzeichneten und mit ihrem Angebot eingereichten Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten (entspricht im Ein-Partner-Modell jeweils 70 % und im Drei-Partner-Modell jeweils 30 % der in Anlage 1 zu den Bewerbungsbedingungen angegebenen und nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen auf die Vertragslaufzeit von 24 Monaten hochgerechneten Wirkstoffmenge) angegeben ist. Ab dem Beginn des zweiten Quartals nach dem Zeitpunkt des Gewährleistungsbeginns darf der Startvorrat um höchstens 2,5 % auf 12,5 % reduziert werden (= Dauervorrat). Der Dauervorrat muss bis zum Beginn des letzten Quartals der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt werden und darf erst im letzten Quartal der (auch verlängerten) Vertragslaufzeit sukzessive zurückgeführt werden. Die jeweiligen Teilmengen müssen je Rabattarzneimittel zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die die Bieter aufgrund anderweitiger Verpflichtungen vorzuhalten bzw. anzubieten verpflichtet sind. Es wird klargestellt, dass diese Teilmengen die insgesamt nachzuweisende Wirkstoffmenge für die Vertragslaufzeit nach der Eigenerklärung zum Nachweis der eigenen und fremden Produktionskapazitäten nicht erhöhen.
c) Im Fall des Einsatzes von Drittunternehmen (insbesondere beim Einsatz von Auftragsherstellern i. S. d. § 9 AMWHV) haben die Bieter nach näherer Maßgabe der Vergabeunterlagen zugleich nachzuweisen, dass ihnen im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stehen, indem sie jeweils eine entsprechende Verpflichtungserklärung des/der benannten Drittunternehmen(s) vorlegen (§ 47 Abs. 1 VgV). Unter Abschnitt A.III.11 der Bewerbungsbedingungen ist die konkrete Definition etwaiger Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung zu finden. Die Verpflichtungserklärung wird den Bietern als zweisprachiges Dokument (Deutsch/Englisch) zur Verfügung gestellt. Der Einstufung als Drittunternehmen im Sinne dieser Ausschreibung steht es nicht entgegen, wenn das Unternehmen ein mit dem Bieter verbundenes Unternehmen i. S. d. Konzernrechts ist ('andere Unternehmen' i. S. d. § 47 Abs. 1 VgV). Die Verpflichtungserklärung(en) des/der Drittunternehmen(s) muss/müssen vor Zuschlagserteilung auf Aufforderung der Auftraggeberinnen vorgelegt werden. Die Verpflichtungserklärungen sind ausschließlich in schriftlicher Form (auf Papier) auszufüllen, zu unterzeichnen und anschließend als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) über die Vergabeplattform einzureichen und bedürfen keiner elektronischen Signatur. Im Übrigen wird auf die Ausführungen zur EEE der Drittunternehmen (Ziffer III.1.1) verwiesen.
S.o., III.1.2).
Gem. § 130a Abs. 8 SGB V kommen als Vertragspartner auf Seiten der Bieter nur pharmazeutische Unternehmer i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG oder Bietergemeinschaften bestehend aus pharmazeutischen
Unternehmern i. S. d. § 4 Abs. 18 AMG, jeweils bezogen auf den ausgeschriebenen Wirkstoff, in Betracht. Bietergemeinschaften müssen eine Rechtsform wählen, bei der eine gesamtschuldnerische Haftung deren Mitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Die unter III.1.1) und III.1.2) genannten Eignungsnachweise sind von jedem Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dabei sind die unter III.1.1) b) bb) und III.1.2) genannten Nachweise jeweils auf die Preisvergleichsgruppe(n) von Arzneimitteln zu beziehen, die dem jeweiligen Mitglied der Bietergemeinschaft ausweislich des Angebots der Bietergemeinschaft zugeordnet ist/sind. Die Zulässigkeit der Eingehung der Bietergemeinschaft ist nach Maßgabe der Vergabeunterlagen zu substantiieren und glaubhaft zu machen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Die AOK Baden-Württemberg führt diese Ausschreibung im eigenen Namen sowie namens der folgenden AOKs durch:
1) AOK Bayern - Die Gesundheitskasse;
2) AOK Bremen/Bremerhaven;
3) AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen;
4) AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen;
5) AOK Nordost - Die Gesundheitskasse;
6) AOK NordWest - Die Gesundheitskasse;
7) AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen; 8) AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse;
9) AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse;
10) AOK Sachsen-Anhalt - Die Gesundheitskasse.
b) Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass gemäß § 9 Abs. 1 VgV nach näherer Maßgabe der Bewerbungsbedingungen die Kommunikation grundsätzlich ausschließlich in elektronischer Form über die in den Bewerbungsbedingungen genannte Vergabeplattform erfolgt. Dabei sind bestimmte Informationen und Angebotsbestandteile in elektronischer Form (als .pdf-Dateien) mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung Verordnung (EU) Nr. 910/2014 einzureichen. Die Auftraggeberinnen empfehlen, Dateien mit abgesetzter Signaturdatei zu erzeugen. Die Integrität der Daten und die Vertraulichkeit aller Angebotsbestandteile werden gewährleistet.
c) Für die Angebotserstellung ist mindestens Office 2010 erforderlich.
d) Auskünfte an die interessierten pharmazeutischen Unternehmer werden ausschließlich über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform erfolgen.
e) Die Angebotsfrist endet an dem unter IV.2.2) angegebenen Tag um 10 Uhr.
f) Ergänzend zu Ziffer III.1.1)b)bb) ist Folgendes zu beachten: Für den (in Abschnitt A.I.6.4 der Bewerbungsbedingungen näher beschriebenen) Fall, dass die im Zulassungsnachweis (bzw. in den ergänzenden Nachweisen) ausgewiesene Darreichungsformbezeichnung von der Darreichungsformbezeichnung der gewählten Preisvergleichsgruppe abweicht, hat der Bieter darüber hinaus ein gesondertes, von ihm selbst erstelltes Dokument einzureichen, in dem er (unter Bezugnahme auf eine bestimmte Preisvergleichsgruppe und auf das für diese Preisvergleichsgruppe angebotene (genau bezeichnete) Arzneimittel) begründet, weshalb aus seiner Sicht das von ihm angebotene Arzneimittel trotz der Abweichung in der Darreichungsformbezeichnung auf Grundlage des Zulassungsnachweises der von ihm gewählten Preisvergleichsgruppe zugeordnet werden kann. Das Dokument ist zu unterzeichnen und als elektronische Kopie/Scan (.pdf-Format) einzureichen. Bei Bedarf sind weitere Unterlagen beizufügen. Näheres ergibt sich aus den Abschnitten A.I.6.4 und B.II.3 der Bewerbungsbedingungen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YH0RCA1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der aktuell geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. [...]
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.