Augustinermuseum - 3. BA: MSR Gebäudeautomation Referenznummer der Bekanntmachung: 2017002682
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freiburg im Breisgau
NUTS-Code: DE131 Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Postleitzahl: 79106
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.freiburg.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.regionfreiburg.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Augustinermuseum - 3. BA: MSR Gebäudeautomation
Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Gebäudeautomation, Augustinermuseum.
Freiburg i. Br.
Augustinermuseum Augustinerplkatz 1-3 79098 Freiburg:
Regelung 1 Lüftungsanlage Universalklima.
Regelung 1 Umluftgerät mit Erhitzer, Kühler und Aktivkohlefilter.
Regelung 1 Küchenzuluftgerät und Abluftventilator.
Regelung Wärme- und Kälteverteilung 3.BA.
Anbindung an bestehende Gebäudeleittechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Augustinermuseum - 3. BA: MSR Gebäudeautomation
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Denzlingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79211
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.rp.baden-wuerttemberg.de
Ort: siehe oben
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Der Antrag auf ein Nachprüfungsverfahren ist nach § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegenWettbewerbsbeschränkungen -GWB- unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichung desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bisAblauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber demAuftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nummer2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Auf die grundsätzlichen Regelungen zu Nachprüfungsverfahren in den §§ 155 – 184 GWB wird verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76137
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.rp.baden-wuerttemberg.de
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Freiburg i.Br.
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1, 79098 Freiburg - Sanierung 2. BA / 3. BA
Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Gebäudeautomation, Augustinermuseum.
Regelung 1 Lüftungsanlage Universalklima.
Regelung 1 Umluftgerät mit Erhitzer, Kühler und Aktivkohlefilter.
Regelung 1 Küchenzuluftgerät und Abluftventilator.
Regelung Wärme- und Kälteverteilung 3.BA.
Anbindung an bestehende Gebäudeleittechnik.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Denzlingen
NUTS-Code: DE133 Emmendingen
Postleitzahl: 79211
Land: Deutschland
Augustinermuseum, Augustinerplatz 1, 79098 Freiburg - Sanierung 3. BA
Das für den BA3 vorgesehene Lüftungsgerät wurde mit Regelungstechnik des Gerätelieferanten als Provisorium für die Sanierung im Bereich BA1 eingesetzt und sollte
über eine Schnittstelle in die GLT eingebunden werden. lm Betrieb wurde festgestellt, dass die Regelgüte des Geräteherstellers nicht für die Museumsanforderungen ausreichen. Der
Lüftungsgeräteschaltschrank wird mit Regelungstechnikkomponenten des BA 3 auf- bzw. nachgerüstet und damit auch eine direkte Aufschaltung auf die vorhandene GLT ermöglicht,
welche dann auch im BA3 weitergenutzt werden kann.
NT2:Die Arbeiten des bestehenden Auftrages und die Arbeiten des Nachtrages hängen voneinander ab. Es entstanden nicht vorhersehbare zusätzliche Leistungen. Ein Wechsel des Auftragnehmers kommt dabei nicht in Frage, da diese Arbeiten, auch im Hinblick auf die Gewährleistung, von einer Firma getätigt werden müssen. Zudem würde es zu beträchtlichen Zusatzkosten kommen.