Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Neubau Bettenhaus als Anbau und Umbau eines bestehenden Bettenhauses am Standort Neustadt a.d. Aisch Referenznummer der Bekanntmachung: 15/2021
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-nea.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Neubau Bettenhaus als Anbau und Umbau eines bestehenden Bettenhauses am Standort Neustadt a.d. Aisch
Die Auftraggeberin plant die Erweiterung ihres Klinikums in Neustadt a.d. Aisch in zwei Schritten:
(1) Neubau, vor allem zur Unterbringung bettenführender Abteilungen. Es sollen moderne Stationen entstehen, die optimale, patientennahe Prozesse ermöglichen und auch infektionsbedingte Anforderungen erfüllen (Isolierstationen, variabel in der Größe).
Hierfür liegt ein mit dem Ministerium abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm vor.
Besonderes wichtig ist dem Auftraggeber, dass die zu vergebende Planung optimale Prozessabläufe im Krankenhaus gewährleistet, wobei auch kreative Elemente und eine ansprechende Architektur wünschenswert sind.
Aus fördermittelrechtlichen Gründen müssen die Förderanträge für den Neubau noch im Jahr 2021 gestellt werden.
Dies wird eine wesentliche Aufgabe der gesuchten Planer sein.
Nach dem Bezug des Neubaus ist der Bestandsbettenflügel zurückzubauen.
(2) Nach Abschluss des Rückbaus soll das Bestandsgebäude (Bettenhaus) umgebaut werden.
Die vorstehenden Schritte müssen im laufenden Betrieb abgewickelt werden.
Umfang des Gesamtprojekts: nach grober Schätzung ca. 60 Mio. EUR (brutto) Gesamtkosten.
Objektplanung Gebäude Innenräume mit Außenanlagen
LPH 1-9 nach § 34 HOAI
einschl. Außenanlagen (Freianlagen, ggfs. Verkehrsanlagen)
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Bauabschnitt 1: Neubau
Bauabschnitt 2: Rückbau/Umbau
jeweils:
1 Stufe: LPh 1-2 (für Neubau bis Ende 2021)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Bauabschnitt 1,Stufe 1) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte/Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Bauabschnitte/Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der bauabschnitts- und stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Tragwerksplanung
Leistungsphasen LPh 1-6 des § 51 HOAI
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Bauabschnitt 1: Neubau
Bauabschnitt 2: Rückbau/Umbau
jeweils:
1 Stufe: LPh 1-2 (für Neubau bis Ende 2021)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Bauabschnitt 1,Stufe 1) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte/Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Bauabschnitte/Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der bauabschnitts- und stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Elektroplanung
Leistungsphasen LPh 1-9 des § 55 HOAI, Anlagengruppe 4,5,6, teilw. 7 des § 53 Abs. 2 HOAI:
Technische Ausrüstung, u.a.:
-Starkstromanlagen
-Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
-Förderanlagen, soweit erforderlich
-nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen, soweit erforderlich und nicht Medizintechnik
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Bauabschnitt 1: Neubau
Bauabschnitt 2: Rückbau/Umbau
jeweils:
1 Stufe: LPh 1-2 (für Neubau bis Ende 2021)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Bauabschnitt 1,Stufe 1) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte/Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Bauabschnitte/Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der bauabschnitts- und stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
HLS-Planung
Leistungsphasen LPH 1-9 zu § 55 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3, 7 und 8 zu § 53 Abs. 2 HOAI
Technische Ausrüstung
-Abwasser-, Wasser und Gasanlagen
-Wärmeversorgungsanlagen
-Lufttechnische Anlagen
-nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, soweit erforderlich und nicht Medizintechnik
-Gebäudeautomation
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Bauabschnitt 1: Neubau
Bauabschnitt 2: Rückbau/Umbau
jeweils:
1 Stufe: LPh 1-2 (für Neubau bis Ende 2021)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Bauabschnitt 1,Stufe 1) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte/Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Bauabschnitte/Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der bauabschnitts- und stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Medizintechnik-Planung
Leistungsphasen 1 - 9 zu § 55 HOAI, Anlagengruppe 7 zu § 53 Abs. 2 HOAI
Technische Ausrüstung
-nutzungsspezifische Anlagen
(lose und festinstallierte Medizintechnik)
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
Bauabschnitt 1: Neubau
Bauabschnitt 2: Rückbau/Umbau
jeweils:
1 Stufe: LPh 1-2 (für Neubau bis Ende 2021)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Bauabschnitt 1,Stufe 1) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Bauabschnitte/Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Bauabschnitte/Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der bauabschnitts- und stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung Gebäude Innenräume mit Außenanlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE238 Regensburg, Landkreis
Postleitzahl: 93059
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Tragwerksplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nürnberg
NUTS-Code: DE254 Nürnberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 90491
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://ruffert-ingenieure.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Elektroplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Emskirchen
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91448
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt V: Auftragsvergabe
HLS-Planung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Velburg
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Postleitzahl: 92355
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.burnickl.de
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Medizintechnikplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE123 Karlsruhe, Landkreis
Postleitzahl: 76185
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVR9KC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.