Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Neubau Bettenhaus als Anbau und Umbau eines bestehenden Bettenhauses am Standort Neustadt a.d. Aisch Referenznummer der Bekanntmachung: 15/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neustadt an der Aisch
NUTS-Code: DE25A Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim
Postleitzahl: 91413
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kliniken-nea.de/home/
Abschnitt II: Gegenstand
Kliniken des Landkreises Neustadt a.d. Aisch - Neubau Bettenhaus als Anbau und Umbau eines bestehenden Bettenhauses am Standort Neustadt a.d. Aisch
Die Auftraggeberin plant die Erweiterung ihres Klinikums in Neustadt a.d. Aisch in zwei Schritten:
(1) Neubau, vor allem zur Unterbringung bettenführender Abteilungen. Es sollen moderne Stationen entstehen, die optimale, patientennahe Prozesse ermöglichen und auch infektionsbedingte Anforderungen erfüllen (Isolierstationen, variabel in der Größe).
Hierfür liegt ein mit dem Ministerium abgestimmtes Raum- und Funktionsprogramm vor.
Besonderes wichtig ist dem Auftraggeber, dass die zu vergebende Planung optimale Prozessabläufe im Krankenhaus gewährleistet, wobei auch kreative Elemente und eine ansprechende Architektur wünschenswert sind.
Aus fördermittelrechtlichen Gründen müssen die Förderanträge für den Neubau noch im Jahr 2021 gestellt werden.
Dies wird eine wesentliche Aufgabe der gesuchten Planer sein.
Nach dem Bezug des Neubaus ist der Bestandsbettenflügel zurückzubauen.
(2) Nach Abschluss des Rückbaus soll das Bestandsgebäude (Bettenhaus) umgebaut werden.
Die vorstehenden Schritte müssen im laufenden Betrieb abgewickelt werden.
Umfang des Gesamtprojekts: nach grober Schätzung ca. 60 Mio. EUR (brutto) Gesamtkosten.
Objektplanung Gebäude Innenräume mit Außenanlagen
LPH 1-9 nach § 34 HOAI
einschl. Außenanlagen (Freianlagen, ggfs. Verkehrsanlagen)
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
-Auftraggeber: Öffentliche Hand = 100 Pkt. /Privates Krankenhaus = 50 Pkt./ Sonstige Private = 0 Pkt. (max. 100 Pkt.)
-Neubau oder Umbau: Neubau = 50 Pkt./Umbau = 150 Pkt. / beides = 200 Pkt. / weder-noch = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (KG 200-700) in Euro netto: mind. 35 Mio. EUR = 100 Pkt. / mind. 30 Mio. EUR = 80 Pkt. / mind. 25 Mio. EUR = 60 Pkt. / mind. 20 Mio. EUR = 40 Pkt. / darunter = 0 Pkt.
(max. 100 Pkt.)
-Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 100 Pkt. / LPH 1-4 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / LPH 5-9 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / Einzelne LPH = je 5 Pkt.
(max. 100 Pkt.)
-Vergleichbare Leistung: Bettenhaus mit mind. 150 Betten = 100 Pkt. ; mit mind. 100 Betten = 66 Pkt. mit 50 Betten = 33 Pkt., weniger = 0 Pkt. / Diagnostik und Therapie - Einheit mit mind. 4.000 qm Nutzfläche (NF) = 100 Pkt. ; mind. 3000 qm NF = 75 Pkt. ; mind. 2000 qm NF = 50 Pkt. ; mind. 1000 qm Fläche = 25 Pkt. weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Neubau oder Umbau im laufenden Betrieb: Ja = 200 Pkt. / Nein = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-zusätzlich Einbeziehung von Fördermitteln: Unterstützung bei Fördermittelantrag = 100 Pkt. / Unterstützung bei Fördermittelabrechnung = 100 Punkte / beides = 200 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Budget eingehalten (oder unterschritten): Ja = 50 Pkt. / ab +5 % = 20 Pkt./ ab + 10 % = 5 Pkt./darüber = 0 Pkt.
(max. 50 Pkt.)
-Realisierungszeitraum eingehalten: Ja = 50 Pkt. / Nein = 0 Pkt.
(max. 50 Pkt.)
-Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 100 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 50 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 25 Pkt.; keines = 0 Pkt.
(max. 100 Pkt.)
Insgesamt max. 1.300 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 3.900 Pkt. Die Rangfolge der erreichten Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1a. Stufe: LPh 1-2 für Neubau (bis Ende 2021)
1b. Stufe: LPh 1-2 für Rückbau und Umbau (anschließend)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Stufe 1a.) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Tragwerksplanung
Leistungsphasen LPh 1-6 des § 51 HOAI
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
-Neubau oder Umbau: Neubau = 50 Pkt./Umbau = 150 Pkt. / beides = 200 Pkt. / weder-noch = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Tragwerksplanung) in Euro netto: mind. 3 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 2,5 Mio. EUR = 150 Pkt. / mind. 2,0 Mio. EUR = 100 Pkt. / mind. 1,5 Mio. EUR = 50 Pkt. / weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-6 = 200 Pkt. / LPH 1-4 (zusammenhängend) = 120 Pkt. / LPH 5-6 (zusammenhängend) = 80 Pkt. / Einzelne LPH = je 5 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Vergleichbare Nutzfläche: Einheit mit mind. 10.000 qm Nutzfläche (NF) = 200 Pkt. ; mind. 8.000 qm NF = 160 Pkt. ; mind. 6.000 qm Fläche = 120 Pkt. ; mind. 4.000 qm Fläche = 80 Pkt. ; 2.000 qm NF = 40 Pkt. ; weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Neubau oder Umbau im laufenden Betrieb: Ja = 200 Pkt. / Nein = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 200 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 100 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 50 Pkt.; keines = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
Insgesamt max. 1.200 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 3.600 Pkt. Die Rangfolge der erreichten Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1a. Stufe: LPh 1-2 für Neubau (bis Ende 2021)
1b. Stufe: LPh 1-2 für Rückbau und Umbau (anschließend)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Stufe 1a.) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Elektroplanung
Leistungsphasen LPh 1-9 des § 55 HOAI, Anlagengruppe 4,5,6, teilw. 7 des § 53 Abs. 2 HOAI:
Technische Ausrüstung, u.a.:
-Starkstromanlagen
-Fernmelde- und informationstechnische Anlagen
-Förderanlagen, soweit erforderlich
-nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen, soweit erforderlich und nicht Medizintechnik
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
-Neubau oder Umbau: Neubau = 50 Pkt./Umbau = 150 Pkt. / beides = 200 Pkt. / weder-noch = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Elektroplanung) in Euro netto: mind. 3,0 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 2,5 Mio. EUR = 150 Pkt. / mind. 2,0 Mio. EUR = 100 Pkt. / mind. 1,5 Mio. EUR = 50 Pkt. / weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 100 Pkt. / LPH 1-4 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / LPH 5-9 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / Einzelne LPH = je 5 Pkt.
(max. 100 Pkt.)
-Vergleichbare Nutzfläche: Einheit mit mind. 10.000 qm Nutzfläche (NF) = 200 Pkt. ; mind. 8.000 qm NF = 160 Pkt. ; mind. 6.000 qm Fläche = 120 Pkt. ; mind. 4.000 qm Fläche = 80 Pkt. ; 2.000 qm NF = 40 Pkt. ; weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Neubau oder Umbau im laufenden Betrieb: Ja = 200 Pkt. / Nein = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 200 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 100 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 50 Pkt.; keines = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
Insgesamt max. 1.100 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 3.300 Pkt. Die Rangfolge der erreichten Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1a. Stufe: LPh 1-2 für Neubau (bis Ende 2021)
1b. Stufe: LPh 1-2 für Rückbau und Umbau (anschließend)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Stufe 1a.) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
HLS-Planung
Leistungsphasen LPH 1-9 zu § 55 HOAI, Anlagengruppen 1 bis 3, 7 und 8 zu § 53 Abs. 2 HOAI
Technische Ausrüstung
-Abwasser-, Wasser und Gasanlagen
-Wärmeversorgungsanlagen
-Lufttechnische Anlagen
-nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen, soweit erforderlich und nicht Medizintechnik
-Gebäudeautomation
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
-Neubau oder Umbau: Neubau = 50 Pkt./Umbau = 150 Pkt. / beides = 200 Pkt. / weder-noch = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für HLS-Planung) in Euro netto: mind. 3 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 2,5 Mio. EUR = 150 Pkt. / mind. 2,0 Mio. EUR = 100 Pkt. / mind. 1,5 Mio. EUR = 50 Pkt. / weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 100 Pkt. / LPH 1-4 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / LPH 5-9 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / Einzelne LPH = je 5 Pkt.
(max. 100 Pkt.)
-Vergleichbare Nutzfläche: Einheit mit mind. 10.000 qm Nutzfläche (NF) = 200 Pkt. ; mind. 8.000 qm NF = 160 Pkt. ; mind. 6.000 qm Fläche = 120 Pkt. ; mind. 4.000 qm Fläche = 80 Pkt. ; 2.000 qm NF = 40 Pkt. ; weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Neubau oder Umbau im laufenden Betrieb: Ja = 200 Pkt. / Nein = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, ZUverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 200 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 100 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 50 Pkt.; keines = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
Insgesamt max. 1.100 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 3.300 Pkt. Die Rangfolge der erreichten Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1a. Stufe: LPh 1-2 für Neubau (bis Ende 2021)
1b. Stufe: LPh 1-2 für Rückbau und Umbau (anschließend)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Stufe 1a.) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Medizintechnik-Planung
Leistungsphasen 1 - 9 zu § 55 HOAI, Anlagengruppe 7 zu § 53 Abs. 2 HOAI
Technische Ausrüstung
-nutzungsspezifische Anlagen
(lose und festinstallierte Medizintechnik)
Im Teilnahmewettbewerb erfolgt die Begrenzung der Anzahl der Teilnehmer anhand von Referenzen.
Es dürfen maximal drei Referenzen vorgelegt werden.
Referenzen sind nur wertbar, wenn der Abschluss des Planervertrages ab dem 01.01.2010 oder später erfolgt ist.
Die Referenzen werden jeweils nach folgenden Kriterien bewertet:
-Neubau oder Umbau? Neubau = 50 Pkt./Umbau = 150 Pkt. / beides = 200 Pkt. / weder-noch = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzprojekt in vergleichbarer Größenordnung (anrechenbare Kosten für Medizintechnik-Planung) in Euro netto: mind. 3 Mio. EUR = 200 Pkt. / mind. 2,5 Mio. EUR = 150 Pkt. / mind. 2,0 Mio. EUR = 100 Pkt. / mind. 1,5 Mio. EUR = 50 Pkt. / weniger = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Erbrachte Leistungsphasen gemäß HOAI 2013: Alle LPH 1-9 = 100 Pkt. / LPH 1-4 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / LPH 5-9 (zusammenhängend) = 50 Pkt. / Einzelne LPH = je 5 Pkt.
(max. 100 Pkt.)
-Vergleichbare Planerleistung? Untersuchungs- und Aufnahmezentrum = 50 Pkt. ; Räume für klinischen Arztdienst = 50 Pkt. ; Interventionelle Verfahren = 50 Pkt. ; Laboratoriumsmedizin = 50 Pkt. ; Bildgebende Diagnostik = 50 Pkt. ; Entbindung = 50 Pkt. ; Prosektur = 50 Pkt. ; Allgemeinpflege = 300 Pkt.; Praxen,MVZ, Sanitätshaus = 50 Pkt.
(max. 700 Pkt.)
-Neubau oder Umbau im laufenden Betrieb? Ja = 200 Pkt. / Nein = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
-Referenzschreiben mit Aussagen zu Qualität, Zuverlässigkeit, Kosten und Terminen: Positive Aussagen = 200 Pkt.; Allgemeine Aussagen = 100 Pkt.; Leistungsbestätigung ohne weitere Aussagen = 50 Pkt.; keines = 0 Pkt.
(max. 200 Pkt.)
Insgesamt max. 1.600 Pkt. je Referenz x 3 Referenzen = max. 4.800 Pkt. Die Rangfolge der erreichten Punktzahl ist für die Auswahl maßgebend. Sofern mehrere Bewerber die Kriterien in gleichem Maße erfüllen, entscheidet gemäß § 75 Abs. 6 VgV das Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen:
1a. Stufe: LPh 1-2 für Neubau (bis Ende 2021)
1b. Stufe: LPh 1-2 für Rückbau und Umbau (anschließend)
2. Stufe: LPh 3-4
3. Stufe: LPh 5
4. Stufe: LPh 6-7
5. Stufe: LPh 8-9
Zunächst wird der Auftragnehmer mit der Durchführung der LPh 1-2 für den Neubau (Stufe 1a.) beauftragt. Der Auftraggeber behält sich vor, die weiteren Stufen zu beauftragen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf eine Beauftragung der Stufen 2 ff. besteht nicht. Aus der stufenweisen Beauftragung können keine zusätzlichen Honoraransprüche geltend gemacht werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die Bewerber müssen das zur Verfügung gestellte Bewerberformular ausfüllen und Erklärungen abgeben sowie Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 beifügen (Ausschlusskriterien):
1) Allgemeine Angaben
1.1) Angaben zum Bewerber und zu Bewerbergemeinschaften mit Organigramm mit dem vorgesehenen Personal vom Bewerber/den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft/Unternehmen, deren Kapazitäten sich die vorstehenden bedienen möchten;
1.2) Es sind Angaben zum beabsichtigten Einsatz von Nachunternehmern zu machen;
1.3) Soweit sich der Bewerber Kapazitäten Dritter gem. § 36 Abs. 1 i.V.m. § 47 VgV bedient (Eignungsleihe), ist eine Verpflichtungserklärung vorzulegen. Zudem muss der Dritte die Angaben zu Ausschlusskriterien (§§ 123 und 124 GWB) machen.
2) Angaben zur Eignung
2.1) Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister - Berufsbezeichnung.
a) Für Los 1 (Architektur) wird zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung
"Architekt" (m/w) oder "beratender Ingenieur" (m/w) zu tragen;
b) Für Lose 2-5 (Fachplaner) wird zugelassen, wer berechtigt ist, die Berufsbezeichnung "Ingenieur" (m/w) zu tragen.
Bewerber (m/w) mit der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfüllen die fachliche Voraussetzung für ihre Bewerbung, wenn ihre Berechtigung zur Führung der oben genannten Berufsbezeichnung nach der Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen gewährleistet ist. Juristische Personen erfüllen diese Voraussetzungen, sofern sie einen verantwortlichen Berufsangehörigen im vorstehenden Sinne benennen.
- Aktueller Auszug der Eintragung des Bewerbers bzw. der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in das Berufs- oder Handelsregister (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin).
2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Interessenkonflikte.
- Erklärung für die abgefragten Dienstleistungen, dass diese Leistungen unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen erfolgen (§ 73 Abs. 3 VgV).
- Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach GWB: Erklärung, dass keine Ausschlusskriterien gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen oder diese nach § 125 GWB (Selbstreinigung) oder § 126 GWB (Zeitablauf) nicht mehr relevant sind
- Nachweis einer gültigen Berufshaftpflichtversicherung (nicht älter als 6 Monate zum Einreichungstermin) bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer, Mindest-Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden 3 Mio. EUR.
Falls die Höhe der vorhandenen Deckungssumme nicht ausreicht: Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass im Auftragsfall auf eigene Kosten die Deckungssumme auf die vorgegebenen Beträge erhöht wird. Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung muss vor Zuschlagserteilung zwingend vorliegen. Bei Bietergemeinschaften muss sich der Versicherungsschutz in voller Höhe auf alle Mitglieder erstrecken. Der Nachweis zur Haftpflichtversicherung ist bei Bietergemeinschaften für jedes Mitglied in voller Höhe getrennt zu führen,
- Erklärung über den Netto-Honorarumsatz des Bewerbers in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren für die entsprechende Dienstleistung sowie Gesamthonorarumsatz des Bewerbers (netto).
Alle übrigen Erklärungen und Nachweise gem. Ziff. III.1.1-3 sind bei
Bietergemeinschaften für jedes Mitglied getrennt zu machen bzw. zu führen.
Mindestumsatz (Netto-Honorarumsatz) des Bewerbers (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Los 1: jeweils mind. 2 Mio. EUR p.a.
Lose 2-5: jeweils mind 0,5 Mio. EUR p.a.
2.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Ausbildungsnachweise und Bescheinigungen über die berufliche Befähigung (§ 46 Abs. 1 VgV).
- Qualifikation des Gesamtprojektleiters.
Angaben zum Gesamtprojektleiter.
Ausbildungsnachweis des Gesamtprojektleiters (Eintragung im Berufsregister oder Studiennachweis und zusätzlich Nachweis von mind. 5 Jahren Berufserfahrung).
- Erläuterung zur Anzahl der beim Bewerber Beschäftigten innerhalb der letzten 3 Jahre (Führungspersonal, Ingenieure, Techniker etc.),
- Die Bewerber müssen ihre Erfahrung mit den jeweiligen Planungsleistungen durch bis zu 3 Referenzen vergleichbarer Projekte nachweisen- Einzelheiten dazu in II.2.9) zum jeweiligen Los.
Mindestanzahl der Beschäftigten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren:
Los 1: jeweils mind. 5 Berufsträger
Lose 2-5: jeweils mind. 3 Berufsträger.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLVRM0M
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/aufg_abt/abt2/abt3Sg2101.htm
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber.
Sieht sich ein am ausgeschriebenen Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, muss es diesen Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Solche Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB). Solche Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 3 GWB).
Teilt der Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so hat das Unternehmen die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang dieser Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Zuständig ist die unter Ziffer VI.4.1) benannte Vergabekammer.
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor Erteilung des Zuschlags gemäß § 134 Abs. 1 GWB über die beabsichtigte Nichtberücksichtigung und die Zuschlagsabsicht informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Hinweis: Der Auftraggeber ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht gemäß § 165 GWB. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.