Beschaffung von bin zu 60 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Lieferauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mannheim
NUTS-Code: DE126 Mannheim, Stadtkreis
Postleitzahl: 68165
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.rnv-online.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von bin zu 60 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von maximal 60 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender. Die Busse werden bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen eingesetzt.
Vergabegegenstand ist die Beschaffung von maximal 60 batterieelektrischen Gelenkbussen mit einer Brennstoffzelle als Range Extender. Die Busse werden bei der Rhein-Neckar-Verkehr GmbH in den Städten Mannheim, Heidelberg und Ludwigshafen eingesetzt.
Mit dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis 31.12.2027 abgeschlossen. Es wird eine Anzahl an Fahrzeugen (hier: 40) als feste Abnahmemenge vereinbart. Die ersten 6 Fahrzeuge müssen bis Ende Q2/2023 ausgeliefert werden. Alle weiteren Fahrzeuge aus der Grundleistung (d.h. 34 Fahrzeuge) müssen bis Ende Q3/2023 in verschiedenen Chargen geliefert werden. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber behält sich vielmehr vor, nochmals bis zu 20 weiteren Fahrzeugen spätestens bis zum 01.01.2026 beim Auftragnehmer abzurufen. Diese optionalen Fahrzeuge sind spätesten bis 31.12.2027 zu liefern. Ein Teil der optionalen Fahrzeuge kann auch schon zusammen mit der Grundleistung abgerufen werden und ist dementsprechend früher (bis Ende Q3/2023) zu liefern. Die konkreten Mengen und Termine werden voraussichtlich erst nach Zuschlagserteilung abschließend definiert. Dies wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein.
Neben der Lieferung der Fahrzeuge werden voraussichtlich auch Ersatzteilversorgung, Wartungs- sowie Instandhaltungsleistungen, Bereitstellung von Sonderwerkzeugen sowie die entsprechende Einrichtung einer Regiewerkstatt beim Auftraggeber vom Vergabegegenstand umfasst sein. Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragsgegenstand im laufenden Vergabeverfahren näher zu konkretisieren.
Die Auswahlentscheidung erfolgt nach dem Grad der Erfüllung der Anforderungen an die Referenzen als Teil der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit. Die Auswahlentscheidung ergeht dabei konkret auf Grundlage der in dem Teilnahmeantrag benannten Referenzen nach Maßgabe nachfolgender Punktebewertung:
Der Auftraggeber wird Punkte für die vom Bewerber in dem Teilnahmeantrag (Referenzbogen) angegebenen Referenzen vergeben:
(1) 10 Punkte für jede Referenz über Herstellung von mindestens einem batterieelektrischen Kraftomnibus mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV mit einer Brennstoffzelle als Range-Extender gemäß den Anforderungen an die Referenzen gemäß B.3.b)cc) AzA.
(2) Weitere(r):
o 3 Punkte für jede Referenz über Herstellung und Lieferung von mind. 40 Kraftomnibussen mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV mit alternativer Antriebsform Batterie oder Wasserstoff gemäß den Anforderungen an die Referenzen gemäß B.3.b)cc) AzA,
o 2 Punkte für jede Referenz über Herstellung und Lieferung von mind. 20 Kraftomnibussen mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV mit alternativer Antriebsform Batterie oder Wasserstoff gemäß den Anforderungen an die Referenzen gemäß B.3.b)cc) AzA,
o 1 Punkt für jede Referenz über Herstellung und Lieferung von mind. 5 Kraftomnibussen mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV mit alternativer Antriebsform Batterie oder Wasserstoff gemäß den Anforderungen an die Referenzen gemäß B.3.b)cc) AzA,
o Maximal sind unter (2) 15 Punkte erreichbar.
Ein und dieselbe Referenz kann nur einmal gewertet werden.
Erreichen mehrere Bewerber die gleiche Punktzahl, wird der Auftraggeber denjenigen Bewerber auswählen, der auf der Grundlage des eingereichten Konzepts zur Herangehensweise nach der Einschätzung des Auftraggebers die höhere Gewähr dafür bietet, dass er bis Ende Q2 2023 mindestens 6 H2-REX-Busse und bis Ende Q3 2023 mind. weitere 34 H2-REX-Busse liefern wird.
Mit dem Auftragnehmer wird ein Rahmenvertrag mit einer Gesamtlaufzeit bis 31.12.2027 abgeschlossen. Es wird eine Anzahl an Fahrzeugen (hier: 40) als feste Abnahmemenge vereinbart. Die ersten 6 Fahrzeuge müssen bis Ende Q2/2023 ausgeliefert werden. Alle weiteren Fahrzeuge aus der Grundleistung (d.h. 34 Fahrzeuge) müssen bis Ende Q3/2023 in verschiedenen Chargen geliefert werden. Darüber hinaus besteht keine Abnahmeverpflichtung. Der Auftraggeber behält sich vielmehr vor, nochmals bis zu 20 weiteren Fahrzeugen spätestens bis zum 01.01.2026 beim Auftragnehmer abzurufen. Diese optionalen Fahrzeuge sind spätesten bis 31.12.2027 zu liefern. Ein Teil der optionalen Fahrzeuge kann auch schon zusammen mit der Grundleistung abgerufen werden und ist dementsprechend früher (bis Ende Q3/2023) zu liefern. Die konkreten Mengen und Termine werden voraussichtlich erst nach Zuschlagserteilung abschließend definiert. Dies wird auch Gegenstand der Verhandlungen sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bewerber nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bewerber wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bewerber über die erforderlichen wirt-schaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen.
Zum Nachweis dieser Anforderung bzw. zur Ermöglichung einer Bewertung durch den Auftraggeber hat der Bewerber mit seinem Teilnahmeantrag nachfolgende Unterlagen und Erklärungen abzugeben:
• Der Bewerber hat zunächst eine Eigenerklärung mit dem Inhalt abzugeben, dass er über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Diese Erklärung hat der Bewerber auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
• Der Bewerber hat zudem auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu den Unternehmensumsätzen insgesamt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (2018 – 2020) zu machen. Als Mindestanforderung legt der Auftraggeber einen durchschnittlichen Mindestjahresumsatz in Höhe von 50 Mio. Euro fest.
Der Bieter muss auch technisch und beruflich leistungsfähig sein. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn der Bieter über die Fachkunde sowie die Erfahrungen verfügt, die für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in angemessener Qualität erforderlich sind.
Zum Beleg ihrer technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben die Bewerber zusammen mit dem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen und Erklärungen einzureichen:
(1) Nachweis über Qualitätsmanagementsystem (2) Referenzen (3) Konzept zur Herangehensweise (1) Qualitätsmanagementsystem Nachweis über ein branchenübliches Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001 ff. bzw. Nachweis über ein gleichwertiges Qualitätsmanagementsystem für die ausgeschriebene Leistung. Als Nachweis hierfür kann eine Kopie (d.h. ein Scan) der Bescheinigung über die Zertifizierung dienen; der Nachweis kann aber auch durch Vorlage gleichwertiger Dokumente des Bewerbers (z. B. Qualitätsmanagement-Handbuch, Dienstanweisungen zum Um-gang mit dem Qualitätsmanagementsystem, Bescheinigungen über Unterrichtung des Personals etc.) erbracht werden.
(2) Referenzen Der Bewerber hat mindestens 2 Referenzprojekte über die Herstellung und Lieferung von Bussen aus den letzten 5 Jahren (Datum der Fahrzeugauslieferung) anzugeben, die erkennen lassen, dass der Bewerber zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung im Hinblick auf Art, Umfang und Komplexität in der Lage ist.
Es gelten folgende Mindestanforderungen an die Referenzen:
• (i) Mindestens eine Referenz muss sich auf die Herstellung und Lieferung von mindestens einem batteriebetriebenen Kraftomnibus mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV beziehen, der über eine Betriebserlaubnis in Deutschland oder eine europäische Typgenehmigung verfügt. Unter einem batteriebetriebenen Bus ist ein Bus zu verstehen, der durch eine Traktionsbatterie mit Energie versorgt wird und dadurch eine Mindestreichweite von 120 km nach SORT1 und SORT2 erzielt.
• (ii) Mindestens eine Referenz muss sich auf die Herstellung und Lieferung von mindestens einem wasserstoffbetriebenen Kraftomnibus mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV beziehen, der über eine Betriebserlaubnis in Deutschland oder eine europäische Typgenehmigung verfügt.
• (iii) Sofern ein Bewerber die Anforderungen unter (i) und (ii) nicht kumulativ erfüllt, ist es möglich, beide Referenzanforderungen dadurch zu substituieren, dass er mindestens eine Referenz nachweist, die sich auf die Herstellung von mindestens einem batterieelektrischen Kraftomnibus mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV mit einer Brennstoffzelle als Range-Extender bezieht, der über eine europäische Typgenehmigung verfügt. Das erfordert weiter, dass dieser Bus insgesamt eine Minde-streichweite von 250 km nach SORT1 und SORT2 erzielt.
• (iv) Mindestens eine Referenz muss die Herstellung und Lieferung von mindestens 40 Kraftomnibussen mit einer Länge von mind. 12 m für den ÖPNV betreffen, die über alternative Antriebe (Batterie und/oder Brennstoffzelle) verfügen und eine europäische Typgenehmigung besitzen.
Die Angaben zu den Referenzen sind in dem Vordruck Referenzbogen zu machen.
(3) Konzept zur Herangehensweise:
Vorlage eines Konzepts (maximal 10 Seiten, DIN A4), aus dem sich nachvollziehbar und plausibel ergibt, dass der Bewerber über die Fachkunde sowie über die erforderlichen personellen und technischen Mittel verfügt, um • bis Ende Q2 2023 mindestens 6 H2-REX-Busse;
• bis zum Ende Q3 2023 mind. weitere 34 H2-REX-Busse zu liefern.
In dem Konzept müssen daher folgende Angaben enthalten sein:
• Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, die im Zusammen-hang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen;
• Angabe der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens der letzten drei Jahre;
• Beschreibung der technischen Ausrüstung und Kapazität der Produktionsanlagen;
• Beschreibung, wie der Bewerber die Beschaffung der für die alternativen Antriebe erforderlichen Schlüsselkomponenten (Batterie, Brennstoffzelle) sicherstellt, ggf. unter Angabe möglicher Lieferanten;
• Beschreibung, wie der Bewerber sicherstellt, dass er in der Lage sein wird, die anzubietenden Fahrzeuge bis zur Serienreife zu entwickeln, herzustellen, zuzulassen und mit einem angemessenen zeitlichen Vorlauf vollständig auszuliefern.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bewerber entsprechende Eigenerklärungen mit dem Teilnahmeantrag ab. Diese Erklärungen sind in den Teilnahmeantrag integriert.
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bewerbers vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bewerber selbst zu erstellenden Dokument mit dem Teilnahmeantrag mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bewerber selbst zu erstellender Unterlagen mit dem Teilnahmeantrag nachzuweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Teilnahmeantrag nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Teilnahmeantrag eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden.
Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Teilnahmeantrag außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bewerber. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Teilnahmeantrag gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden.
Nimmt der Bewerber eine Eignungsleihe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle und Leistungsfähigkeit in Anspruch, hat der Eignungsverleiher durch Abgabe des ausgefüllten und unterschriebenen Vordrucks Haftung Eignungsleihe zu erklären, dass er entsprechend dem Umfang der entliehenen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber mit dem Bewerber als Gesamtschuldner (§ 421 BGB, § 47 Abs. 3 SektVO) haftet. Diese Erklärung ist mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Die Abgabe von Teilnahmeanträgen und Angeboten durch Bewerber- und Bietergemeinschaften ist zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat – sofern sie später im Rahmen der Angebotsphase als Bietergemeinschaft aufzutreten beabsichtigt – bereits mit ihrem Teilnahmeantrag das von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterschriebene Formblatt „Bewerbergemeinschaftserklärung“ über die Bewerbergemeinschaft abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind sowie der für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, der die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sind mit vollständigen Adressangaben zu nennen. Ferner haben sie auf diesem Formblatt verbindlich zu erklären, dass alle Mitglieder der Bewerbergemeinschaft (und später der Bietergemeinschaft sowie Arbeitsgemeinschaft) als Gesamtschuldner haften (sog. Gesamtschuldnererklärung).
Die Bildung von Bewerbergemeinschaften muss vor Einreichung des Teilnahmeantrags erfolgen. Eine nachträgliche Bildung einer Bewerber- oder Bietergemeinschaft, insb. nach Ablauf der Frist zur Einreichung des Teilnahmeantrags, ist nicht zulässig. Eine Bewerbergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag ihre Eignung in gleichem Umfang wie ein Einzelbewerber nachzuweisen. Bei einer Bewerbergemeinschaft kommt es auf die Eignung der Bewerbergemeinschaft insgesamt an – z.B. wird die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines Mitglieds der Bewerbergemeinschaft den übrigen Mitgliedern zugerechnet. Gleichwohl sind im Falle einer Bewerbergemeinschaft die relevanten Nachweise, Unterlagen und Eigenerklärungen zum Beleg der Eignung der Bewerbergemeinschaft von jedem einzelnen Mitglied der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: Karlsruhe
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.